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Stand: 11.07.2026

HateAid-Faktencheck zu Falschbehauptungen der AfD

Falsch

Link Beschreibung

HateAid dokumentiert in einem eigenen Faktencheck-Beitrag mehrere Falschbehauptungen, die aus der AfD-Arbeitsgruppe AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag "NGO-Aufklärung" sowie von deren Sprecher, dem AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Maack, über die Organisation verbreitet wurden. Die Falschbehauptungen erschienen auf der von Maack betriebenen Plattform "NGO Files". Am 9. Juli 2026 erwirkte HateAid nach eigenen Angaben außergerichtlich eine strafbewährte Unterlassungserklärung gegen Maack: Bei zwölf von 13 beanstandeten Äußerungen gab die Gegenseite unmittelbar eine entsprechende Erklärung ab, die betreffenden Artikel sind seither nicht mehr abrufbar. Der Beitrag ordnet den Vorgang in eine breitere Kampagne gegen Menschenrechts- und Zivilgesellschaftsorganisationen ein.

Faktenfackel Bewertung

Die zentrale Behauptung im HateAid-Beitrag, konkrete Falschaussagen der AfD-Arbeitsgruppe "NGO-Aufklärung" und ihres Sprechers Maack über die eigene Arbeit widerlegt zu haben, ist durch unabhängige Berichterstattung gestützt. Das zivilgesellschaftliche Bündnis Ost bestätigt in seiner Einordnung Bündnis Ost: NGO-Files der AfD: Prebunking, Update vom 10. Juli 2026, dass Maack als Betreiber der Plattform "NGO Files" und Mitglied der AfD-Arbeitsgruppe "NGO-Aufklärung" bei zwölf von 13 beanstandeten Äußerungen außergerichtlich eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben hat. In einer eigenen Pressemitteilung bekräftigt HateAid den Ausgang: HateAid: Erfolg für HateAid: AfD-Abgeordneter entfernt ein Dutzend Falschaussagen aus NGO Files.

Konkret betreffen die widerlegten Behauptungen unter anderem, HateAid erhalte Förderungen der EU-Kommission und verschiedener Landesmedienanstalten sowie widersprüchliche Zahlenangaben zwischen Transparenzbericht und EU-Transparenzregister. Beide Vorwürfe sind nach HateAids eigener Darstellung sachlich falsch: Die Organisation weist im Transparenzbericht öffentliche Zuwendungen ausschließlich vom Bundesfamilien- und vom Bundesjustizministerium aus, projektgebunden für die Betroffenenberatung. Die vermeintliche Diskrepanz zwischen Transparenzbericht und EU-Transparenzregister erklärt sich laut HateAid dadurch, dass die AfD-Arbeitsgruppe Ausgaben mit Einnahmen verwechselt habe.

Die Kampagne fällt in ein größeres Muster: Nach einer Recherche von Correctiv: Stimmung gegen zivilgesellschaftliche Organisationen: AfD-Referent soll NGOs durchleuchten (28. Januar 2026) schreibt die AfD-Bundestagsfraktion gezielt Stellen zur systematischen Durchleuchtung von NGOs aus, was Politikwissenschaftlerin Annette Zimmer als Versuch einordnet, "die Daseinsberechtigung der kritischen Zivilgesellschaft in Frage" zu stellen. Die AfD-Bundestagsfraktion selbst bezeichnet ihre NGO-Anfragen als legitime parlamentarische Kontrolle vermeintlich politisch einseitiger, staatlich geförderter Organisationen, siehe AfD-Fraktion im Bundestag: Kleine Anfragen der AfD-Fraktion liefern vollständigen Überblick über NGO-Finanzierung.

Fazit

Die von HateAid dargestellten Falschbehauptungen der AfD-Arbeitsgruppe "NGO-Aufklärung" und ihres Sprechers Sebastian Maack sind durch die anschließende rechtliche Unterlassungserklärung sowie unabhängige Berichterstattung bestätigt. Die "NGO Files"-Kampagne reiht sich in eine dokumentierte AfD-Strategie ein, zivilgesellschaftliches Engagement pauschal zu diskreditieren.