Link Beschreibung
Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 18. Mai 2026. Christina Baum kritisiert darin die Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), eine Erstattungsrichtlinie für geschlechtsangleichende Operationen zu erarbeiten. Baum bezeichnet die Maßnahme als "undemokratische Schnellverordnung" und die Eingriffe als "irreversible Verstümmelung gesunder Kinder". Zur Untermauerung beruft sie sich auf die schwedische Dhejne-Studie von 2011, die ein "über 19-fach erhöhtes Suizidrisiko" nach geschlechtsangleichenden Operationen belege, sowie auf restriktive Leitlinien in Schweden, Finnland und Norwegen.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Dhejne-Studie belegt nicht, was Baum behauptet
Die Zahl stimmt in einem technischen Sinne: Das von Baum zitierte Paper von Dhejne et al. (2011) in PLOS ONE weist für geschlechtsangleichend operierte Personen ein 19-fach erhöhtes Suizidrisiko gegenüber der allgemeinen Bevölkerung aus (Adjusted Hazard Ratio 19,1; 95%-KI 5,8-62,9). Entscheidend ist aber, was diese Zahl tatsächlich bedeutet: Der Vergleich erfolgte nicht zwischen behandelten und unbehandelten Transpersonen, sondern zwischen operierten Transpersonen und der cisgender Allgemeinbevölkerung. Die Studie misst also, wie viel schlechter es einer gesellschaftlich stark marginalisierten Gruppe geht im Vergleich zu einer Gruppe, die diese Belastungen nicht kennt.
Dhejne selbst hat die politische Verwendung der Zahl seit über zehn Jahren wiederholt öffentlich zurückgewiesen. Im Originaltext der Studie steht ausdrücklich: "It is therefore important to note that the current study is only informative with respect to transsexual persons health after sex reassignment; no inferences can be drawn as to the effectiveness of sex reassignment as a treatment for transsexualism." Auf TransAdvocate stellte sie 2015 unmissverständlich klar: "People who misuse the study always omit the fact that the study clearly states that it is not an evaluation of gender dysphoria treatment." (TransAdvocate: Fact-check, 2015) Dass die 19-fach-Zahl in der Trans-Debatte falsch verwendet wird, ist seither weltweit dokumentiert. Wer sie heute noch zitiert, kann sich nicht auf Unkenntnis berufen.
In der AfD-Bundestagsfraktion taucht genau dieses Argumentationsmuster mit auffälliger Regelmäßigkeit auf: Martin Sichert nutzte die Studie als Beleg in seiner Pubertätsblocker-Pressemitteilung vom 27. April 2026, Baum greift sie keine drei Wochen später erneut auf. Die wiederholte Verwendung trotz öffentlich bekannter Klarstellung durch die Studienautorin selbst lässt sich nicht mehr als Versehen erklären; sie ist ein bewusst eingesetztes rhetorisches Werkzeug zur Untermauerung einer trans-feindlichen Position.
Das Studiendesign schließt zudem jede kausale Interpretation aus: Es gibt keine Kontrollgruppe nicht-operierter Transpersonen, die als Vergleichsbasis für die Frage "hilft oder schadet die Operation?" dienen könnte. Erhöhte Suizidraten bei Transpersonen des Zeitraums 1973-2003 gehen auf gesellschaftliche Ächtung, Diskriminierung und physische Gewalt zurück, nicht auf den medizinischen Eingriff selbst. Dhejne wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der jüngere Kohortenteil (Operationen ab 1989) bereits bessere Verläufe zeigte.
Die internationale Vergleichsfolie ist verkürzt
Baums Verweis auf "restriktive Leitlinien in Schweden, Finnland und Norwegen" ist korrekt, was das Faktum angeht, wird aber als Argument für ein Totalverbot bei Minderjährigen eingesetzt, das keines dieser Länder so beschlossen hat. Die schwedische Gesundheitsbehörde Socialstyrelsen empfahl im Februar 2022, Pubertätsblocker und Hormonbehandlungen für Minderjährige fortan nur im Rahmen von Forschungsstudien oder in klar definierten Ausnahmefällen anzuwenden - ein Verbot ist das nicht. Finnland hatte bereits 2020 per COHERE-Empfehlung psychosoziale Interventionen als Erstlinienbehandlung festgeschrieben und operative Eingriffe bei Minderjährigen ausgeschlossen, hormonelle Ausnahmen aber bei klinischer Notwendigkeit weiterhin erlaubt. Der norwegische Untersuchungsausschuss UKOM forderte in seinem Bericht vom 9. März 2023 eine Überarbeitung der nationalen Richtlinie und die Einordnung von Pubertätsblockern und Hormonen als experimentelle Behandlungen - verboten wurden sie damit nicht. Alle drei Systeme erlauben weiterhin individualisierte Behandlungen nach klinischer Prüfung.
Die G-BA-Beauftragung folgt einem Rechtsauftrag
Baum stellt die Beauftragung des G-BA als "undemokratische Schnellverordnung" dar. Tatsächlich hat das Bundessozialgericht am 19. Oktober 2023 (B 1 KR 16/22 R) im Verfahren einer non-binären Klägerin festgestellt, dass für die Kostenübernahme geschlechtsangleichender Operationen außerhalb der binär-medizinischen Standardindikation eine vorherige Bewertung durch den G-BA als "neue Methode" erforderlich ist. Der G-BA hat seither keine entsprechenden Richtlinien verabschiedet. Die Beauftragung folgt damit einem gerichtlich formulierten Klärungsbedarf, nicht einer politischen Spontanentscheidung.
Die Formulierung "gesunde Kinder"
Geschlechtsdysphorie ist als Diagnose im ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation klassifiziert: Die WHO ordnet Geschlechtsinkongruenz unter Code HA60 ein und hat sie bewusst aus dem Kapitel "Psychische und Verhaltensstörungen" herausgenommen - sie gilt damit ausdrücklich nicht als psychische Erkrankung. Der Vorwurf, es würden "gesunde Kinder" operiert, negiert die klinische Diagnose als Ausgangspunkt. Geschlechtsangleichende Operationen bei Minderjährigen gelten in Deutschland zudem als seltene Ausnahmen und werden nur in eng definierten Einzelfällen und mit umfassendem psychotherapeutischem Vorlauf durchgeführt. Die S3-Leitlinie 138-001 "Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit" der AWMF schreibt für minderjährige Patientinnen und Patienten eine ausführliche psychotherapeutische Begleitdiagnostik vor der Indikationsstellung vor; chirurgische Eingriffe werden ausschließlich nach individueller fachärztlicher Prüfung erwogen.
Fazit
Die Pressemitteilung ist irreführend: Die zentrale Zahl (19-fach erhöhtes Suizidrisiko) ist aus der Dhejne-Studie korrekt zitiert, aber gegen die ausdrückliche Klarstellung der Studienautorin als Beleg gegen die Wirksamkeit medizinischer Behandlung verwendet. Dhejne hat diese Lesart seit 2015 öffentlich und mehrfach zurückgewiesen; die wiederholte Verwendung in AfD-Pressemitteilungen (Sichert 04/2026, Baum 05/2026) ist daher keine versehentliche Fehlinterpretation, sondern eine bewusste Falschdarstellung der Studienlage. Der Verweis auf Schweden, Finnland und Norwegen stützt ebenfalls nicht die von Baum geforderte Totalverbots-Position, da diese Länder individuelle Behandlungen weiterhin erlauben. Die G-BA-Beauftragung als "undemokratisch" zu bezeichnen, verkehrt den Sachverhalt: Sie folgt einer gerichtlich festgestellten Pflicht zur Klärung.
