Link Beschreibung
Pressemitteilung der AfD-Bundestagsfraktion vom 5. August 2026. Peter Boehringer, europapolitischer Sprecher der Fraktion, greift die Meldung des französischen Finanzministeriums über ein Haushaltsdefizit von 107 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2026 auf und rechnet daraus "sagenhafte acht Prozent der französischen Wirtschaftsleistung" für das Gesamtjahr hoch. Dem stellt er die Maastricht-Obergrenze von drei Prozent gegenüber, wirft der EU-Kommission vor, sie seit 23 Jahren nicht durchzusetzen, und behauptet, Deutschland folge unter Friedrich Merz und Lars Klingbeil demselben Weg.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Ausgangszahl stimmt: Das französische Ministerium für öffentliches Handeln und Haushalt meldete Anfang August 2026 mit der "situation mensuelle du budget de l'État" ein Haushaltsdefizit des Zentralstaats von 106,8 Milliarden Euro für die ersten sechs Monate 2026, gegenüber 100,4 Milliarden im Vorjahreszeitraum. Ohne Sonderkonten und Nebenhaushalte standen zwischen Januar und Juni Einnahmen von 187,7 Milliarden Euro Ausgaben von 276,8 Milliarden Euro gegenüber; die Zinslast des Staates stieg binnen eines Jahres um 18,3 Prozent. Journal de l'Économie: Pourquoi 106,8 milliards d'euros au premier semestre 2026, c'est grave
Boehringers Hochrechnung auf "sagenhafte acht Prozent" hält jedoch bei näherer Prüfung nicht. Sie vermischt zwei unterschiedliche Kennzahlen und rechnet zusätzlich mit einer fehlerhaften Methode.
Erstens ist das Haushaltsdefizit des Zentralstaats (déficit budgétaire de l'État) nicht dieselbe Größe wie das gesamtstaatliche Defizit, an dem die Maastricht-Drei-Prozent-Grenze gemessen wird. Der Staatshaushalt erfasst nur den Zentralstaat auf Kassenbasis, während das Maastricht-Defizit (déficit public) zusätzlich Sozialversicherungen, Kommunen und sonstige öffentliche Stellen einschließt und periodengerecht statt kassenmäßig verbucht wird. Beide Werte weichen deshalb regelmäßig deutlich voneinander ab: 2024 betrug das Zentralstaatsdefizit 155,9 Milliarden Euro, das gesamtstaatliche Defizit dagegen 169,1 Milliarden Euro; 2025 waren es 124,7 Milliarden Euro (Zentralstaat) gegenüber 152,5 Milliarden Euro (gesamtstaatlich). Die gesamtstaatlichen Werte stammen von Insee, die Zentralstaatswerte aus der Haushaltsrechnung. IFRAP: Un déficit budgétaire de l'Etat 2025 affiché "en baisse" (Februar 2026), Insee: En 2025, le déficit public s'élève à 5,1 % du PIB (27. März 2026)
Zweitens ignoriert die einfache Verdopplung des Halbjahreswerts, dass die französischen Staatsfinanzen innerhalb des Jahres stark ungleich anfallen. Das Zentralstaatsdefizit von 106,8 Milliarden Euro entspricht bereits rund 79 Prozent des für das Gesamtjahr 2026 im Haushaltsgesetz vorgesehenen Defizits von 134,6 Milliarden Euro. Eine Verdopplung des Halbjahreswerts (213,6 Milliarden Euro) würde die eigene Jahresplanung des Zentralstaats um mehr als die Hälfte übertreffen, selbst wenn man beim Zentralstaat-Kassenbegriff bliebe. Das am 19. Februar 2026 verkündete Haushaltsgesetz weist als Gesamtsaldo minus 134.627 Millionen Euro aus. Wikipédia: Budget de l'État français en 2026, Abschnitt Équilibre budgétaire
Die tatsächlich einschlägige Kennzahl, das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit, lag 2025 bei 5,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (nach 5,8 Prozent 2024 und 5,4 Prozent 2023). Für 2026 rechnet die Europäische Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2026 mit einem gleichbleibenden Defizit von 5,1 Prozent, für 2027 mit einem Anstieg auf 5,7 Prozent. Europäische Kommission: Economic forecast for France, Spring 2026, Insee: En 2025, le déficit public s'élève à 5,1 % du PIB (27. März 2026)
Damit bleibt der reale Befund ernst: Frankreichs Defizit liegt seit Jahren deutlich über der Maastricht-Grenze von drei Prozent, mehr als das 1,7-fache des erlaubten Werts. Die von Boehringer genannten acht Prozent sind jedoch keine belastbare Prognose, sondern das Ergebnis, wenn eine Zentralstaats-Kassenzahl verdoppelt und anschließend an einem Maßstab gemessen wird, der für eine andere, umfassendere und periodengerecht berechnete Größe gilt.
Auch die Nebenbehauptungen sind zu differenzieren. Dass die EU-Kommission die Maastricht-Regeln seit 23 Jahren nicht mehr durchsetze, trifft im Kern zu, insofern noch nie ein Mitgliedstaat wegen Überschreitung der Defizitgrenze finanziell sanktioniert wurde, auch Frankreich nicht während seines Defizitverfahrens 2007 bis 2017. Toute l'Europe: Fact-checking, Bruxelles impose-t-elle ses exigences budgétaires? (2026) Die Formulierung blendet jedoch aus, dass gegen Frankreich seit Juli 2024 erneut ein aktives Defizitverfahren läuft, das mit verbindlichen Ausgabenpfaden und jährlichen Fortschrittsberichten verbunden ist. Die Kommission entschied 2026, keine weitere Verfahrensstufe einzuleiten, verlangt aber die Einhaltung des empfohlenen Netto-Ausgabenpfads bis 2029. Toute l'Europe: Déficit excessif, pourquoi la France reste sous surveillance (2026)
Boehringers Aussage, der Zinssatz auf französische Staatsanleihen habe "schon vor Tagen das gefährliche Niveau von 4 Prozent erreicht", ist zutreffend. Die Rendite der zehnjährigen OAT erreichte am 21. Juli 2026 3,97 Prozent und am 23. Juli 4,03 Prozent, den höchsten Stand seit Juni 2009; am Folgetag gab sie auf 4,00 Prozent nach und lag Anfang August wieder bei rund 3,93 Prozent. Auch die dreißigjährige Anleihe stieg Mitte Juli über 4,73 Prozent. Trading Economics: France Government Bond 10Y
Fazit
Die Behauptung ist irreführend. Das zugrunde liegende Halbjahresdefizit von 107 Milliarden Euro ist korrekt zitiert, doch die Hochrechnung auf acht Prozent der Wirtschaftsleistung entsteht durch die Vermischung des Zentralstaats-Kassendefizits mit dem gesamtstaatlichen Maastricht-Defizit und durch eine Verdopplung, die die saisonale Verteilung der französischen Staatsfinanzen ignoriert. Die tatsächlich einschlägige Kennzahl liegt laut EU-Kommission und Insee bei rund 5,1 Prozent für 2026, was das Problem nicht kleinredet, aber deutlich unter der von Boehringer genannten Zahl bleibt.
