Link Beschreibung
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag reagiert in einer Pressemitteilung vom 23. Juli 2026 auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Gebäudeenergiegesetz. Die baupolitischen Sprecher Marc Bernhard und Malte Kaufmann akzeptieren die Entscheidung formell, erklären aber, aus dem Verfahren dürfe "kein Freibrief" werden, "weitere Gesetze im Hauruck-Verfahren durchzusetzen"; das Heizungsgesetz bleibe für Bürger und Betriebe eine Belastung und gehöre abgeschafft.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Karlsruhe hat am 23. Juli 2026 die Organklage (2 BvE 4/23) des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz einstimmig als unzulässig verworfen. Das ist die entscheidende Tatsache, die die Pressemitteilung überspielt: Nicht ein Formfehler der Regierung wurde festgestellt, sondern das Gegenteil. Heilmann konnte laut Bundesverfassungsgericht nicht substantiiert darlegen, dass seine Abgeordnetenrechte überhaupt verletzt sein konnten.
Inhaltlich billigt das Gericht das Verfahren, an dem sich die AfD stört. Der Gesetzentwurf sei kein bloßer "Platzhalter" gewesen, die Ausschussberatungen "zeitlich stark verdichtet, aber weder außergewöhnlich kurz noch inhaltsleer", fasst der Deutsche Bundestag das Urteil zusammen. Verlangt wird nur, dass "die inhaltliche Auseinandersetzung zu einem Vorhaben im parlamentarischen Verfahren" nicht "unmöglich" sein darf; konkrete Zeitvorgaben für Gesetzesberatungen macht das Grundgesetz nicht. Das ist ein bewusst zurückhaltender Maßstab, der schnelle Gesetzgebung gerade nicht verbietet. Wenn die Fraktion weiter von einem "Hauruck-Verfahren" spricht, hält sie an einem Etikett fest, dem das Gericht die Grundlage entzogen hat.
Bemerkenswert ist der Vorlauf. 2023 hatte derselbe Heilmann als Oppositionsabgeordneter mit einem Eilantrag Erfolg und die zweite und dritte Lesung vor der Sommerpause gestoppt. Der Unterschied liegt im Prüfungsmaßstab: Im Eilverfahren genügte die Vermutung einer möglichen Rechtsverletzung, in der Hauptsache verlangte das Gericht einen konkreten Nachweis, den Heilmann nicht erbrachte. Der einstweilige Stopp verschaffte dem Gesetz zusätzliche Beratungszeit, in der laut Urteil nichts mehr geändert wurde. Das gleiche prozedurale Mittel, das der Opposition 2023 half, trägt in der Hauptsache also nicht.
Wer den Vorgang mit dem Regierungshandeln der jetzigen Koalition vergleicht, findet die eigentliche Ironie. Vergleichbare Eilanträge gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wies Karlsruhe am 9. Juli 2026 zurück, obwohl dort ebenfalls kurzfristig umfangreiche Änderungen eingebracht wurden. Diese Parallele stellt das Urteil selbst nicht her, sie ergibt sich aus der Verfahrenslage. Ein Beleg für die These der AfD ist sie nicht: Sie zeigt, dass das Tempo-Argument gegen Gesetze für keine Seite verlässlich zieht, am wenigsten dort, wo die eigene Regierung schnell handelt.
Fazit
Die Darstellung ist irreführend. Die AfD-Fraktion akzeptiert das Urteil dem Wortlaut nach, hält aber am Vorwurf des "Hauruck-Verfahrens" fest, obwohl das Gericht die Beratung ausdrücklich als "weder außergewöhnlich kurz noch inhaltsleer" bewertet und die Klage als unzulässig verworfen hat. Aus einer klaren Niederlage wird rhetorisch eine offene Frage gemacht.
