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Stand: 30.04.2026

Ronald Gläser: Förderung mit Steuermitteln für das Projekt Publix beenden

Irreführend

Link Beschreibung

Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 30. April 2026. Ronald Gläser (AfD-Bundestagsfraktion, Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien) reagiert auf einen Vorfall, bei dem einem Nius-Journalisten der Zugang zu einer Veranstaltung mit Familienministerin Karin Prien im Berliner Journalismus-Haus Publix verweigert werden sollte. Gläser fordert, die Förderung von Publix mit Steuermitteln zu beenden, mindestens aber an "Transparenz und wirkliche Unterstützung von Journalismus" zu binden.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der Vorfall selbst. Am 28. April 2026 fand im Publix eine von Publix und CORRECTIV gemeinsam veranstaltete Podiumsdiskussion mit Bundesministerin Karin Prien (CDU) statt, Titel: "Sind wir noch zu retten?" (Publix-Eventseite). Nius-Reporter Jens Winter wollte die öffentliche Veranstaltung besuchen, für die er ein Ticket gekauft hatte. Eine Mitarbeiterin teilte ihm mit, dass ein früherer Mitarbeiter namens Gröger ein Hausverbot gegen ihn ausgesprochen habe. Als Publix-Direktorin Maria Exner auf das Hausverbot angesprochen wurde, begründete sie es laut Nius-Eigenberichten damit, dass Nius nicht "gemeinwohlorientiert" sei. Nach Intervention der stellvertretenden Nius-Chefredakteurin Pauline Voss durfte Winter die Veranstaltung schließlich doch verfolgen. Nius berichtete darüber als Hausverbot, das im letzten Moment zurückgezogen worden sei; unabhängige Berichte, die den genauen Hergang bestätigen oder widerlegen, lagen zum Zeitpunkt dieser Einschätzung nicht vor. Der Vorfall ist somit bislang ausschließlich durch Nius-eigene Berichte dokumentiert.

Die Finanzierungsstruktur von Publix. Gläsers PM nennt Publix durchgehend "aus Steuermitteln finanziert", ohne das zu belegen. Tatsächlich hat die Schöpflin-Stiftung laut Eröffnungs-Pressemitteilung auf presseportal.de (September 2024) allein 25 Millionen Euro in Planung, Bau und Ausstattung des Gebäudes investiert. Der laufende Betrieb wird zu etwa zwei Dritteln durch Mieteinnahmen und Veranstaltungserlöse gedeckt; das restliche Drittel kommt von der Schöpflin-Stiftung, der Stiftung Mercator Schweiz und der Zeit Stiftung Bucerius. Publix gGmbH ist damit in erster Linie eine privat finanzierte gemeinnützige GmbH.

Staatliche Mittel fließen, sind aber projektgebunden und deutlich geringer als Gläsers Framing "aus Steuermitteln finanziert" nahelegt: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert ein von Publix gGmbH durchgeführtes Technologiejournalismus-Fellowship als eines von fünf Projekten mit insgesamt rund 1,2 Millionen Euro aus der Programmschiene "Strukturelle Stärkung von Journalismus" (BKM-Seite zur Förderung). Ein konkreter Einzelbetrag für das Publix-Teilprojekt ist öffentlich nicht ausgewiesen. Daneben hat der frühere BKM unter Claudia Roth laut einem Medienbericht 200.000 Euro als "Anschubfinanzierung" bewilligt (danisch.de, Februar 2025). Das Gebäude selbst und der reguläre Betrieb werden nicht aus Bundesmitteln finanziert.

"Aus Steuermitteln finanziert" ist damit irreführend. Es ist korrekt, dass Publix gGmbH ein BKM-Projektstipendium erhält. Falsch ist die Implikation, Publix sei als Institution eine staatlich finanzierte Einrichtung. Die dominierende Finanzierungsquelle ist eine private Familienstiftung. Weil die PM diese Unterscheidung systematisch ausblendet, um das Hausverbot als Frage öffentlicher Rechenschaftspflicht zu rahmen, ist die Darstellung irreführend.

Mieter im Haus. Publix beherbergt laut Schöpflin-Stiftung (Ein Jahr Publix, 2025) mehr als 20 fest ansässige Organisationen, darunter CORRECTIV, More in Common, Netzwerk Recherche, Reporter ohne Grenzen, JX Fund und den Media Forward Fund. Die Mieter erhalten ihre eigene Projektförderung, diese fließt nicht über Publix gGmbH.

Rechtslage zum Hausverbot. Die juristische Frage hinter Gläsers PM lautet: Darf ein privater Veranstalter einem Journalisten oder einer Publikation den Zutritt verweigern? Antwort: grundsätzlich ja. Das Hausrecht ergibt sich aus §§ 858, 903 BGB; sein Bruch ist als Hausfriedensbruch nach § 123 StGB strafbar. Privatrechtlich organisierte Veranstaltungen, auch wenn ein Bundesminister Gast ist, unterstehen voll dem Hausrecht des Veranstalters; das Bundesverfassungsgericht hat das im Stadionverbots-Beschluss vom 11. April 2018 (1 BvR 3080/09) bestätigt. Die in Art. 5 GG geschützte Pressefreiheit begründet keinen einklagbaren Zutrittsanspruch zu privaten Veranstaltungen. Für Veranstaltungen, die für die allgemeine Öffentlichkeit geöffnet sind, hat das BVerfG im selben Beschluss eine mittelbare Drittwirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) festgestellt: Ein Ausschluss darf dann nicht völlig willkürlich erfolgen, ein sachlicher Grund genügt aber. "Nicht gemeinwohlorientiert" als Begründung für ein Hausverbot gegen ein Medium, das von der Medienanstalt wegen Verstoßes gegen den Medienstaatsvertrag beanstandet wurde, ist als sachlicher Grund argumentierbar; eine politisch-weltanschauliche Diskriminierung allein wäre rechtlich heikler. Der Gesetzgeber stellt für Pressezugang nur in eng abgegrenzten Bereichen Sonderregeln bereit (Bundespressekonferenz, Landespressegesetze für behördliche Auskünfte). Eine Podiumsdiskussion in einem privaten Journalismus-Haus fällt nicht darunter. Das BKM-Projektstipendium ändert daran nichts: Publix gGmbH bleibt rechtlich Privater, nicht Träger öffentlicher Gewalt.

Politischer Kontext. Die PM reiht sich in eine koordinierte AfD-Kampagne gegen Medien und NGOs ein, die als "linke Medienförderung" geframt werden. In derselben Woche brachte die AfD-Fraktion im Bundestag einen Antrag ein, der die Einstellung aller Bundesförderung an CORRECTIV forderte. Der Antrag wurde am 23. April 2026 von allen anderen Fraktionen abgelehnt (Bundestag-Meldung). Ronald Gläser selbst ist Redakteur bei der Jungen Freiheit und war bis 2025 AfD-Abgeordneter im Berliner Abgeordnetenhaus; er sitzt im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien (Bundestag-Profil). Die AfD nominierte ihn als Bundestagsvertreter für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt, doch der Bundestag lehnte diesen Vorschlag im September 2025 ab - nur die AfD-Fraktion stimmte dafür (Bundestag: Mitglieder von acht Gremien gewählt, September 2025).

Zu Nius als Quelle des Vorfalls. Nius ist das von Julian Reichelt gegründete rechtspopulistische Online-Portal, das wiederholt wegen Verstößen gegen journalistische Sorgfaltspflichten in die Kritik geraten ist. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) beanstandete im September 2024 einen Nius-Beitrag über Geflüchtete als Verstoß gegen Paragraph 19 des Medienstaatsvertrags und verhängte ein Bußgeld von 5.000 Euro (Übermedien: Medienaufsicht beanstandet Nius-Beitrag über Flüchtlinge, September 2024). Medienkritiker wie Stefan Niggemeier bezeichnen das Portal als Journalismus-Imitat, das Wut produziert "ohne Rücksicht auf Verluste" (Übermedien, 2024). Der Politikwissenschaftler Markus Linden (Universität Trier) beschreibt Nius als "rechtspopulistisches Agitationsformat mit journalistischem Anstrich" (Zeppelin Universität, Juli 2025). Die Plattform berichtet seit ihrer Gründung regelmäßig über vermeintliche Versuche von Medien und NGOs, kritischen Journalismus zu unterbinden. Der Hausverbot-Vorfall ist ein Kernnarrativ dieser Linie. Das bedeutet nicht, dass sich nichts ereignet hat, aber die Einseitigkeit der Berichterstattungsquelle ist für die Einschätzung des Vorgangs relevant.

Fazit

Die PM behauptet einen staatlich finanzierten Angriff auf Pressefreiheit. Beides ist irreführend: Publix ist primär privat finanziert (Schöpflin-Stiftung, 25 Mio. Euro Bauinvestition), und der Vorfall selbst ist ausschließlich durch Nius-eigene Berichte belegt, die eine klare Kampagnenlinie verfolgen. Das BKM-Projektstipendium existiert, taugt aber nicht als Beleg für eine staatliche Institution. Gläsers Forderung ist politisches Framing im Kontext einer breiteren AfD-Kampagne gegen als "linksmedial" eingestufte Förderempfänger.