Link Beschreibung
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag erklärt in einer Pressemitteilung vom 21. Juli 2026, "linke Ideologen" gefährdeten die Wissenschaftsfreiheit. Anlass sind Proteste an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf gegen eine Vorlesungseinheit der Entwicklungspsychologin Ute Johanna Bayen zum Thema "Entwicklung von Trans-Identität". Prof. Dr. Ingo Hahn spricht von "Einschüchterung und Cancel Culture" und verweist auf den Fraktionsantrag BT-Drs. 21/5318.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Der Vorgang selbst ist real und wird auch außerhalb der AfD berichtet. Der Allgemeine Studierendenausschuss, das autonome Referat TINBy und weitere Hochschulgruppen forderten die Absage der Vorlesung, ein Campusverbot und die Entlassung der Professorin; für den 21. Juli 2026 wurde zur Kundgebung aufgerufen. Das ist ein weitgehender Forderungskatalog, und die Kritik daran ist nicht auf die AfD beschränkt.
Was die Pressemitteilung jedoch weglässt, entscheidet über ihre Aussage: Die Universität ist den Forderungen nicht gefolgt. Laut t-online erklärte die Hochschule, sie achte "das Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre"; weder eine Absage der Vorlesung noch personalrechtliche Konsequenzen seien geplant. Die Professorin wies die Vorwürfe zurück. Die Veranstaltung wurde festgehalten.
Damit kippt die Behauptung. Gefährdet wäre die Wissenschaftsfreiheit, wenn die Forderungen Erfolg gehabt hätten. Tatsächlich beschreibt der Vorgang das Gegenteil: Eine Institution hat einer Forderung nach Absage und Entlassung widersprochen und sich auf Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes berufen. Zwischen "gefordert" und "durchgesetzt" liegt genau der Unterschied, den die Pressemitteilung einebnet. Aus einem Fall, in dem die Wissenschaftsfreiheit funktioniert hat, wird ein Beleg für ihre Gefährdung.
Auffällig ist die Verbreitung. Der Fall lief innerhalb weniger Tage über Junge Freiheit, Tichys Einblick, Epoch Times, exxpress und Die Tagespost, parallel zur AfD-Pressemitteilung. Ein lokaler Hochschulkonflikt wird so zum bundesweiten Beleg für eine Systemthese, während die Auflösung des Konflikts, die nicht ins Bild passt, in den meisten dieser Darstellungen zurücktritt.
Fazit
Die Aussage ist irreführend. Die studentischen Forderungen nach Absage, Campusverbot und Entlassung sind real und weitreichend. Die Pressemitteilung verschweigt aber, dass die Heinrich-Heine-Universität ihnen ausdrücklich nicht gefolgt ist, sich auf die Freiheit von Forschung und Lehre berufen und weder die Vorlesung abgesagt noch personalrechtliche Schritte eingeleitet hat. Ein Vorgang, in dem sich die Wissenschaftsfreiheit durchgesetzt hat, wird als Beleg für ihre Gefährdung präsentiert.
