Link Beschreibung
Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 22. Mai 2026. Michael Kaufmann, stellvertretender Obmann im Ausschuss für Forschung, Technologie und Raumfahrt, behauptet unter Berufung auf das Magazin Cicero, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sei "mit über 700.000 Euro größter Geldgeber der Plattform CORRECTIV", und nennt diese Förderung "unverfroren".
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Fördersumme ist korrekt, die Einordnung ist irreführend.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert CORRECTIV im Jahr 2026 tatsächlich mit 720.418 Euro. Diese Zahl ist belegt und unstrittig. Das Geld fließt in das Forschungsprojekt "kuKi", ein KI-gestütztes Sprachmonitoring-System für Deutsch, Türkisch und Russisch zur Erkennung von Desinformation. Correctiv ist dabei einer von mehreren Projektpartnern neben FZI Karlsruhe, der Universität Trier, CeMAS und der Universität Frankfurt. Das BMFTR hat dafür insgesamt über 40 Millionen Euro für elf Forschungsprojekte im Rahmen der Richtlinie "Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren" bewilligt, wie das BMFTR selbst bekannt gab.
Die Behauptung, das BMFTR sei damit "größter Geldgeber" von Correctiv, blendet die tatsächliche Finanzierungsstruktur aus. Nach Correctivs eigenem Jahresbericht 2024 kamen fast sechs Millionen Euro allein aus privaten Spenden, von über 17.000 Dauerspendern. Das entspricht rund 60 Prozent der Gesamteinnahmen. Hinzu kommen Stiftungsgelder (rund 34 Prozent) von Förderern und Stiftungen. Die BMFTR-Förderung entspricht weniger als zehn Prozent des Jahresbudgets und betrifft ein spezifisches Technologieforschungsprojekt, kein allgemeines Redaktionsbudget.
Kaufmanns Pressemitteilung vermengt zudem zwei verschiedene Dinge: öffentliche Forschungsförderung für ein klar abgegrenztes Verbundprojekt und die journalistische oder investigative Arbeit von Correctiv. Das BMFTR finanziert kein Fact-Checking-Urteil und keine Redaktionsarbeit, sondern ein technisches KI-Forschungsprojekt, wie es dasselbe Ministerium auch für Fraunhofer-Institute, Universitäten und andere Organisationen tut.
Kaufmanns Pressemitteilung verweist zudem auf ein Gerichtsverfahren, das jedoch keine "Niederlage" darstellt: Das Landgericht Berlin II untersagte Correctiv am 17. März 2026 in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil drei konkrete Formulierungen über eine AfD-Abgeordnete im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Potsdamer Treffen vom November 2023. Das Verbot beschränkt sich auf diese drei Aussagen. Zur Frage der Forschungsförderung trägt dieser Verweis nichts bei.
Forschungsprojekte werden nach wissenschaftlichen Kriterien und Zuwendungsrichtlinien vergeben, nicht nach Medienbewertungen laufender Redaktionsarbeit.
Fazit
Die genannte Fördersumme ist korrekt; die Darstellung als "größter Geldgeber" ist irreführend, da sie die privaten Spenden (ca. 6 Mio. Euro) und Stiftungsgelder ignoriert. Außerdem handelt es sich um zweckgebundene Forschungsförderung für ein technisches KI-Projekt, nicht um eine Subvention des journalistischen Betriebs. Die Behauptung verzerrt die Finanzierungsstruktur von Correctiv gezielt, um den Eindruck staatlicher Einflussnahme auf die Redaktion zu wecken.
