Link Beschreibung
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert in Bundestags-Drucksache 21/6933 vom 7. Juli 2026 die Aufhebung des Masernschutzgesetzes und die grundsätzliche Ablehnung jeder Impfpflicht. Zusätzlich soll das Paul-Ehrlich-Institut eine Studie in Auftrag geben, die den MMR-Impfstoff über mindestens 10 bis 20 Jahre gegen eine ungeimpfte Kontrollgruppe vergleicht, unter anderem hinsichtlich der Gesamtmortalität. Erstunterzeichnerin ist die Zahnärztin Christina Baum, eingebracht wurde der Antrag von Alice Weidel, Tino Chrupalla und der Fraktion.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Der Antrag stützt seine zentrale Aussage, das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masernimpfung sei ungünstig, auf eine Quelle, die genau das Gegenteil feststellt. In der Begründung heißt es, Daten des Paul-Ehrlich-Institut meldeten von 2001 bis 2012 "über 1.300 schwere Nebenwirkungen und 15 Todesfälle". Belegt wird das mit dem PEI-Bulletin zur Sicherheit von Masernimpfstoffen. Dort steht etwas anderes: Gemeldet wurden in diesen zwölf Jahren 1.696 Verdachtsfälle, von denen 76,7 Prozent als schwerwiegend eingestuft waren. Eine Verdachtsmeldung ist ein zeitlicher Zusammenhang, kein nachgewiesener ursächlicher.
Noch deutlicher wird der Unterschied bei den Todesfällen. Das PEI schreibt wörtlich: "In den zwölf Jahren von 2001 bis 2012 hat das PEI 15 Berichte über Verdachtsfälle mit einem tödlichen Ausgang erhalten. In keiner dieser 15 Meldungen wurde der ursächliche Zusammenhang vom PEI als 'gesichert', 'wahrscheinlich' oder 'möglich' bewertet." Das Institut ordnet die Fälle als koinzident ein und kommt zu dem Schluss, es ergebe sich "keine Änderung der positiven Risiko-Nutzen-Bewertung der monovalenten und kombinierten Masernimpfstoffe". Die Melderate lag bei 5,7 Fällen pro 100.000 freigegebener Impfdosen, eine Disproportionalitätsanalyse ergab kein neues Sicherheitssignal. Der Antrag zitiert also eine Behördenauswertung als Beleg für ein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis, die ausdrücklich ein günstiges bescheinigt.
Die konkreten Prozentzahlen, mit denen der Antrag das Impfrisiko gegen das Erkrankungsrisiko stellt (0,004 Prozent pro Dosis, ein Impf-Todesrisiko von 0,0013 Prozent, "200-fach höher" als das Masernsterberisiko), stammen nicht von einer Behörde. Fußnoten 5 und 12 verweisen auf eine Broschüre der Website meine-freie-impfentscheidung.de aus dem Umfeld der Impfkritikerin Angelika Müller. Weitere tragende Belege sind ein Buch der Anwältin Beate Bahner und eines des impfkritischen Kinderarztes Martin Hirte. Behördliche und wissenschaftliche Quellen tauchen im Antrag im Wesentlichen dort auf, wo sie gegen ihn sprechen.
Auch der Verweis auf die Cochrane Collaboration dreht die Aussage der Quelle um. Der Antrag nennt die Wirksamkeit der Impfung unter Berufung auf Cochrane-Reviews "widerlegt". Der zitierte Review zu MMR-Impfstoffen wertete 138 Studien mit über 23 Millionen Kindern aus und kommt auf einen Schutz von rund 95 Prozent nach einer und rund 96 Prozent nach zwei Dosen. Die Autoren empfehlen den Einsatz zur Massenimmunisierung ausdrücklich.
Die im dritten Punkt geforderte Studie kann es aus zwei voneinander unabhängigen Gründen nicht geben. Erstens widerspricht sich die Forderung selbst: Verlangt wird eine "prospektive Kohortenstudie", die zugleich "randomisiert, doppelblind" sein müsse. Eine Kohortenstudie ist ihrer Anlage nach beobachtend und gerade nicht randomisiert. Zweitens, und das wiegt schwerer: Eine randomisierte Doppelblindstudie, die den MMR-Impfstoff über 10 bis 20 Jahre gegen eine ungeimpfte Kontrollgruppe stellt und die Gesamtmortalität misst, setzt voraus, dass einer Gruppe von Kindern ein etablierter Schutz vorenthalten wird und man abwartet, wer erkrankt und wer stirbt. Die Deklaration von Helsinki lässt Placebo-Vergleiche nur zu, wo keine erwiesen wirksame Maßnahme existiert. Für Masern existiert sie.
Zwei weitere Punkte der Begründung halten der Prüfung nicht stand. Die subakute sklerosierende Panenzephalitis nennt der Antrag eine "angebliche Spätfolge", deren Kausalität zu Masern "ungeklärt" sei und bei der eine "Impfbeteiligung möglich" wäre. SSPE ist eine persistierende Masernvirus-Infektion des Zentralnervensystems; das Robert-Koch-Institut beziffert sie mit 1 bis 18 Fällen pro 100.000 Masernerkrankungen und hält fest, dass sie immer tödlich verläuft. Und der Befund, 15 bis 29 Prozent der deutschen Fälle 2024 hätten Geimpfte betroffen, ist bei einer Impfquote von 93 bis 97 Prozent kein Argument gegen die Impfung: Wenn fast alle geimpft sind, stammt zwangsläufig auch ein Teil der wenigen Erkrankten aus dieser Gruppe. Entscheidend ist das Erkrankungsrisiko je Gruppe, nicht der Anteil an den Fällen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 21. Juli 2022 (1 BvR 469/20) bezeichnet der Antrag als "unhaltbar". Das Gericht hatte die Verfassungsbeschwerden gegen die Masernimpfpflicht zurückgewiesen und die Eingriffe in Elternrecht und körperliche Unversehrtheit als gerechtfertigt bewertet.
Fazit
Die Behauptung, das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masernimpfung sei ungünstig, ist falsch. Der Antrag belegt sie mit einer PEI-Auswertung, die bei keinem einzigen der 15 gemeldeten Todesfälle einen ursächlichen Zusammenhang auch nur als "möglich" bewertet und ausdrücklich an der positiven Risiko-Nutzen-Bewertung festhält. Die tragenden Zahlen stammen aus einer Impfgegner-Broschüre, der zitierte Cochrane-Review bescheinigt der Impfung 95 bis 96 Prozent Schutz. Die zusätzlich geforderte Studie ist im geforderten Design in sich widersprüchlich und wäre, ernst genommen, ein Versuch, dem ein Teil der beteiligten Kinder ungeschützt ausgesetzt würde.
