Link Beschreibung
Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 16. Juli 2026. Martin Reichardt (bildungs- und familienpolitischer Sprecher) und Birgit Bessin (Mitglied im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) reagieren darauf, dass CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn Vater eines Sohnes geworden ist, den in den USA eine Leihmutter ausgetragen hat. Der Titel spricht von einer "Umgehung der deutschen Gesetzeslage"; Reichardt erklärt, Spahn zeige, dass "in Deutschland geltende Rechtsnormen für ihn selbst keine Richtschnur darstellen". Bessin fordert, die Inanspruchnahme im Ausland nach italienischem Vorbild unter Strafe zu stellen.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Wahre Bausteine, ein falscher Eindruck
Die Pressemitteilung behauptet an keiner Stelle ausdrücklich, Spahn habe eine Straftat begangen, und genau das macht sie wirksam. Ihre Einzelteile stimmen weitgehend: Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten, Spahn hat den Weg über die USA genommen, und das Wort "Umgehung" bezeichnet sprachlich gerade das legale Ausweichen auf eine andere Rechtsordnung. Zusammengesetzt und garniert mit dem Satz, geltende Rechtsnormen seien für Spahn "keine Richtschnur", entsteht beim Lesen trotzdem das Bild eines Mannes, der sich über das Gesetz stellt. Dieses Bild deckt die Rechtslage nicht.
Was das Verbot tatsächlich erfasst
Das Verbot richtet sich nicht an die Eltern. Das Embryonenschutzgesetz stellt in § 1 die ärztlichen Handlungen unter Strafe und nimmt in Absatz 3 die Ersatzmutter und "die Person, die das Kind auf Dauer bei sich aufnehmen will" ausdrücklich aus. Das Adoptionsvermittlungsgesetz stellt die Vermittlung unter Strafe und bestimmt in § 14b Absatz 3: "In den Fällen der Absätze 1 und 2 werden die Ersatzmutter und die Bestelleltern nicht bestraft." Das Auswärtige Amt fasst es in seinem amtlichen Hinweis so zusammen: "Nicht strafbar machen sich hingegen die 'Wunscheltern'."
Entscheidend kommt hinzu, wo gehandelt wurde. Befruchtung und Geburt fanden in den USA statt, wo Leihmutterschaft legal ist. Deutsches Strafrecht gilt nach § 3 und § 9 StGB grundsätzlich für Inlandstaten, und der Katalog des § 5 StGB, der bestimmte Auslandstaten dennoch erfasst, führt weder das Embryonenschutzgesetz noch das Adoptionsvermittlungsgesetz auf. Der LSVD formuliert vorsichtiger als das Auswärtige Amt und verweist auf Randkonstellationen, in denen § 236 StGB (Kinderhandel) diskutiert wird. Für den vorliegenden Fall bleibt das Ergebnis eindeutig, und der ZDF-Faktencheck vom 16. Juli 2026 kommt zum selben Schluss: Eine Straftat liegt nicht vor.
Die Fraktion weiß das selbst
Bessins Forderung im selben Text, der Bundestag müsse "zusätzlich die Inanspruchnahme im Ausland nach italienischem Vorbild unter Strafe stellen", ist kein Selbstwiderspruch. Sie passt zu Reichardts Aussagen: im Inland verboten, im Ausland noch nicht strafbar, letzteres soll sich ändern. Sie zeigt aber, dass die Fraktion die Straflosigkeit genau kennt. Wer eine Strafnorm fordert, weiß, dass es sie noch nicht gibt. Der Eindruck, den die Pressemitteilung bei ihren Lesern erzeugt, steht damit im Widerspruch zu dem, was ihre Verfasser wissen.
Der Vorwurf, der trägt
Ohne die Rechts-Insinuation bleibt ein Vorwurf übrig, der sich belegen lässt und quer durch die Presse erhoben wird. Spahn hat sich gegen Leihmutterschaft positioniert: 2015 schrieb er im GQ-Magazin, er könne sich "als schwuler Mann und Christ" persönlich "nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs" anfreunden. 2020 antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP, eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes sei "für die 19. Legislaturperiode nicht vorgesehen"; das Schreiben kam aus dem von Spahn geführten Gesundheitsministerium, war aber eine Regierungsantwort und keine persönliche Stellungnahme. Und die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag im Februar 2026 in Stuttgart beschlossen, Leihmutterschaft bleibe "uneingeschränkt verboten, unabhängig von der Motivation", ausdrücklich auch in altruistischen Modellen. Eine CDU-Sprecherin verwies nach Bekanntwerden auf genau diesen Beschluss. Als Fraktionsvorsitzender muss Spahn sich an dieser Beschlusslage politisch messen lassen.
Dass er persönlich einen Weg gewählt hat, den seine Partei anderen in Deutschland verwehren will, ist der eigentliche Angriffspunkt, und er trägt: t-online nennt die Haltung bigott, der Tagesspiegel beschreibt das Schweigen der Union, Euronews fasst den Vorwurf der politischen Doppelmoral zusammen. Diese Kritik ist legitim und kommt ohne den Beigeschmack des Rechtsbruchs aus. Die AfD-Fraktion greift trotzdem zu ihm.
Eine Präzisierung, die in der Debatte untergeht: Belegt sind Spahns Äußerung von 2015 und die Regierungsantwort von 2020, nicht ein Abstimmungsverhalten. Zu einer namentlichen Bundestagsabstimmung über eine Legalisierung ist es in diesen Jahren nicht gekommen; der FDP-Vorstoß war eine Kleine Anfrage, und ein einschlägiger AfD-Antrag von 2023 wurde nie abgestimmt, sondern erledigte sich durch das Ende der Wahlperiode. Wer Spahn "mehrfaches Dagegenstimmen" vorwirft, behauptet mehr, als sich belegen lässt.
Die Rahmung
Der Verweis auf Hendrik Streeck ist inhaltlich naheliegend: Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung und sein Ehemann Paul Zubeil wurden im April 2026 auf demselben Weg Eltern, es ist innerhalb weniger Monate der zweite strukturgleiche Fall in der CDU-Spitze. Angreifbar ist nicht, dass Reichardt ihn nennt, sondern wie: Er identifiziert beide als "mit einem Mann verheiratete" Politiker, also über ihre Ehe statt über ihr Verhalten. Für den Doppelmoral-Vorwurf spielt es keine Rolle, wen die beiden geheiratet haben; bei einem heterosexuellen Paar mit derselben Parteilinie im Rücken wäre der Widerspruch identisch. Die Formulierung rückt die Ehe an die Stelle, an die der Widerspruch gehört.
Fazit
Die Pressemitteilung ist irreführend: Sie arbeitet mit weitgehend zutreffenden Bausteinen, fügt sie aber zu einem Bild zusammen, das nicht stimmt, dem eines Politikers, der geltendes Recht missachtet. Tatsächlich ist die Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft im Ausland für Wunscheltern nicht strafbar, und Bessins Forderung, sie erst noch unter Strafe zu stellen, zeigt, dass die Fraktion das weiß. Der berechtigte Kern, der Widerspruch zwischen der Beschlusslage von Spahns Partei und seinem privaten Handeln, hätte diese Insinuation nicht gebraucht. Dass Reichardt Spahn und Streeck zusätzlich über ihre Ehe mit einem Mann identifiziert statt über ihr Verhalten, verschiebt den Vorwurf von der Handlung auf die Person.
