Link Beschreibung
Pressemitteilung der afd-bt-fraktion vom 27. April 2026. Anlass ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/5111) zur Erfassung psychischer Vorerkrankungen bei Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie-Diagnose. Martin Sichert, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, leitet aus der Antwort ab, die Bundesregierung "gestehe", sie habe "keine Ahnung von den Risiken irreversibler Transitionen bei vulnerablen Jugendlichen". Die Forderung: ein "sofortiges Verbot irreversibler Transitionen bei Minderjährigen mit psychischen Vorerkrankungen". Sichert verweist auf Großbritannien, Schweden und Finnland, die "irreversible Maßnahmen bei Komorbiditäten" eingeschränkt hätten, sowie auf den britischen Cass-Review als Beleg für "hohe Risiken". Rhetorische Zuspitzung: "Kinder werden zu Versuchskaninchen ideologischer Experimente degradiert."
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Sichert verknüpft drei Behauptungen zu einer Verbotsforderung. Jede einzelne hält der Überprüfung nicht stand.
Behauptung 1: "Keine Zahlen, kein Register, keine Studien"
Die Bundesregierung führt tatsächlich kein zentrales Register für Geschlechtsdysphorie-Diagnosen oder hormonelle Behandlungen bei Minderjährigen; das ist in Deutschland für die meisten medizinischen Indikationen die Regel und kein Spezifikum. Daten existieren über GKV-Abrechnungsdaten, Krankenhausstatistiken (DRG-Daten) und einzelne universitätsmedizinische Spezialambulanzen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfasst Verordnungen von GnRH-Analoga; Detaildaten zu Indikationen (zentrale Pubertas praecox vs. Geschlechtsdysphorie) sind in den GKV-Routinedaten differenzierbar. Die Behauptung "keine Studien" ist falsch: Allein die Cochrane-Datenbank weist im Bereich gender-affirming care bei Jugendlichen mehrere systematische Reviews aus, die deutsche AWMF-Leitlinie 138-001 ("Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit", S3-Leitlinie, Stand 2024) bewertet die Evidenz und definiert Behandlungsstandards.
Behauptung 2: "BMG verweigert evidenzbasierte Forschung"
Faktisch unzutreffend. Das Bundesministerium für Gesundheit fördert Versorgungsforschung über den Innovationsfonds (G-BA); die DGKJP, die DGKJ und das DAGJ-Konsortium betreiben aktuell Begleitforschung zur S3-Leitlinie. Sichert leitet aus dem Fehlen eines bundesweit zentralen Geschlechtsdysphorie-Registers eine "Verweigerung" ab, ein argumentativer Kurzschluss.
Behauptung 3: "Großbritannien, Schweden und Finnland schränken irreversible Maßnahmen bei Komorbiditäten ein"
Verkürzte und selektive Darstellung. Schweden (Karolinska 2021, Socialstyrelsen 2022) und Finnland (COHERE 2020) haben tatsächlich strengere Indikationsstellungen für gender-affirming care bei Minderjährigen eingeführt; Pubertätsblocker werden dort weiter im Rahmen klinischer Studien und bei strenger Indikationsstellung eingesetzt. Großbritannien (NHS England, Cass-Review April 2024) hat den Routine-Einsatz von Pubertätsblockern außerhalb klinischer Studien gestoppt. Wichtig: Keines dieser Länder hat ein vollständiges Verbot wie von Sichert gefordert beschlossen, alle drei Systeme erlauben individualisierte Behandlung nach klinischer Prüfung. Der Cass-Review ist zudem fachlich umstritten (Stellungnahmen WPATH, EPATH, Pediatric Endocrine Society 2024 kritisieren Methodik und Reichweite der Empfehlungen).
Rhetorisches Framing: "Versuchskaninchen ideologischer Experimente"
Polemisch und unangemessen. Trans-Gesundheitsversorgung in Deutschland erfolgt nach S3-Leitlinie mit verpflichtender psychotherapeutischer Begleitdiagnostik, Aufklärung über Reversibilität (Pubertätsblocker) bzw. Irreversibilität (Hormone) und dokumentierter Aufklärung zu Infertilitätsrisiken (Leitlinien-Empfehlung 6.6 ff.).
Fazit
Die Pressemitteilung ist irreführend: Eine korrekte Beobachtung (kein zentrales Register) wird in eine falsche Behauptung ("keine Studien", "BMG verweigert Forschung") überdehnt. Die internationale Vergleichsfolie (UK/SE/FI) wird verkürzt zu einer Verbots-Argumentation, die die dortigen Länder selbst nicht teilen. Die Forderung "sofortiges Verbot" geht über die international etablierte Praxis (strenge Indikationsstellung, Studienkontext, individualisierte Entscheidung) deutlich hinaus. Die Adressierung von Minderjährigen mit psychischen Vorerkrankungen verkennt zudem, dass psychische Komorbiditäten bei Geschlechtsdysphorie häufig nicht Ursache, sondern Folge nicht behandelter Geschlechtsdysphorie sind (vgl. AWMF-Leitlinie). Die Pressemitteilung steht in einer Reihe mit der internationalen Anti-Trans-Mobilisierung und nutzt die Cass-Review als rhetorischen Aufhänger für eine Position, die der UK-Bericht selbst so nicht trägt.