AfD Sachsen-Anhalt
Landesverband der Alternative für Deutschland in Sachsen-Anhalt

Über die Quelle
Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt wurde im April 2013 gegründet und trat bei der Landtagswahl 2016 erstmals an, wo er mit 24,2 Prozent auf Anhieb zweitstärkste Kraft wurde. Bei der Landtagswahl 2021 kam die AfD auf 20,8 Prozent und blieb damit erneut auf Platz zwei hinter der CDU. Seit 2018 ist der Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt Landesvorsitzender; Fraktionsvorsitzender im Landtag ist seit 2022 Ulrich Siegmund, der für die Landtagswahl am 6. September 2026 auch als Spitzenkandidat aufgestellt wurde. Am 7. November 2023 stufte der Landesverfassungsschutz Sachsen-Anhalt den Landesverband als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" ein, nachdem er eine erhebliche Radikalisierung insbesondere seit der Corona-Pandemie festgestellt und führenden Funktionären Verbindungen zur Identitären Bewegung sowie systematische Menschenwürdeverletzungen in Äußerungen über Ausländer und Muslime nachgewiesen hatte.
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Faktenfackel Bewertung
Der Landesverband zählt zu den am weitesten nach rechts gerückten AfD-Gliederungen in Deutschland. Die Einstufung als "gesichert rechtsextrem" durch den Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt ist eine der schwersten behördlichen Einordnungen, die einer Parteiorganisation gegeben werden kann. Inhaltliche Aussagen des Landesverbands und seiner Führungspersonen sind daher grundsätzlich kritisch zu prüfen: Übertreibungen, Fehlinformationen und Stimmungsmache gegen Minderheiten gehören zum dokumentierten Kommunikationsmuster. Das am 11. April 2026 auf dem Landesparteitag beschlossene Wahlprogramm "Vision 2026" enthält Forderungen, die Teile der Zivilgesellschaft und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abwickeln sowie eine "Remigrations- und Abschiebungsoffensive" durchsetzen wollen.
Fazit
Aussagen des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt und seiner Funktionäre sind als Quelle mit erheblichem Vorbehalt zu behandeln. Die behördlich bestätigte rechtsextremistische Ausrichtung macht eine besonders sorgfältige Einordnung und Gegenprüfung notwendig.