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Stand: 15.07.2026

AfD: 307.000 Arbeitslose eingebürgert

Irreführend

Link Beschreibung

Post des AfD-Bundesaccounts vom 15. Juli 2026 mit einer Sharepic-Grafik ("Erstellt mit KI-Unterstützung"), die in Großbuchstaben "307.000 Arbeitslose eingebürgert!" verkündet und darüber ein verkürztes Zitat von Arbeitsministerin Bärbel Bas stellt: "Niemand wandert in Sozialsysteme ein." Der Begleittext behauptet, "über 300.000 Eingebürgerte leben von Sozialleistungen", und fordert einen "sofortigen Einbürgerungsstopp". Grundlage ist eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag des AfD-Abgeordneten René Springer.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die Zahl ist echt, die Aussage darüber nicht. Zugrunde liegt eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit, die René Springer angefragt hat und die NIUS am 15. Juli 2026 exklusiv veröffentlichte. Sie weist für Dezember 2025 exakt 307.601 arbeitslos gemeldete deutsche Staatsbürger mit eigener Migrationserfahrung aus, also Menschen, die selbst zugewandert und später eingebürgert worden sind.

Der entscheidende Unterschied steckt in der Zeitachse. Die Statistik ist eine Momentaufnahme: Sie zählt Menschen, die im Dezember 2025 arbeitslos gemeldet waren und irgendwann zuvor eingebürgert wurden. Wann diese Einbürgerung stattfand, sagt die Zahl nicht. Sie kann zwei Jahre zurückliegen oder dreißig. Die AfD-Grafik dreht daraus einen Vorgang: "307.000 Arbeitslose eingebürgert" liest sich, als seien 307.000 Menschen als Arbeitslose eingebürgert worden. Das ist nicht dasselbe, und die Daten geben es nicht her.

Wie groß der Abstand zwischen beiden Lesarten ist, zeigt der Nenner. Laut Mikrozensus 2024 des Statistischen Bundesamts leben rund 3,0 Millionen Eingebürgerte in Deutschland, ein über Jahrzehnte gewachsener Bestand. Die 307.601 sind also gut ein Zehntel dieser Gruppe. Nebeneinandergestellt mit der Zahl der Einbürgerungen eines einzelnen Jahres, 332.500 im Jahr 2025, entsteht dagegen der Eindruck, fast jeder frisch Eingebürgerte sei arbeitslos. Dieser Vergleich wäre schlicht falsch: Er setzt einen Bestand aus Jahrzehnten gegen einen Jahreszufluss.

Gegen die unterstellte Einbürgerung von "Sozialfällen" spricht das Gesetz selbst. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt, dass Einbürgerungswillige "den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten" können. Ausnahmen gibt es nur eng begrenzt, etwa für die Gastarbeitergeneration. Wer eingebürgert wird, musste zu diesem Zeitpunkt also in aller Regel für sich selbst sorgen können. Dass jemand Jahre später seinen Job verliert, wie jeder andere Beschäftigte auch, sagt nichts über die Voraussetzungen bei der Einbürgerung. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bis zur Einbürgerung lag 2025 laut Destatis bei 12,4 Jahren. Bemerkenswert ist, dass NIUS diese Rechtslage im eigenen Artikel zitiert, Springer sie aber übergeht: Der hohe Anteil unter den Arbeitslosen zeige, "dass im großen Stil Sozialfälle eingebürgert wurden". Dieser Schluss folgt aus den Daten nicht.

Eine zweite Verschiebung steckt im Begleittext. Aus "arbeitslos gemeldet" wird dort "leben von Sozialleistungen", und daraus eine "Belastung für die Steuerzahler". Die BA-Statistik erfasst Arbeitslosmeldungen, nicht Leistungsbezug. Von rund 2,9 Millionen Arbeitslosen entfielen im Dezember 2025 etwa 1,1 Millionen auf den Rechtskreis SGB III, also auf das Arbeitslosengeld I. Das ist eine Versicherungsleistung aus eigenen Beiträgen, keine Steuerleistung. Im SGB III bezieht zudem rund ein Fünftel der Arbeitslosen überhaupt keine Leistung. Für einen erheblichen Teil der 307.601 Menschen ist die Behauptung, sie lebten auf Kosten der Steuerzahler, damit gleich doppelt unzutreffend.

Korrekt ist dagegen die dritte Zahl im Post: Laut derselben Auswertung haben 52,6 Prozent der Arbeitslosen einen Migrationshintergrund. Ebenso stimmt, dass die Arbeitslosenquote unter Eingebürgerten mit über 10 Prozent deutlich höher liegt als unter Deutschen ohne Migrationshintergrund (3,8 Prozent). Das ist ein reales Integrationsproblem und eine legitime politische Debatte. Es belegt aber etwas anderes als das, was die AfD daraus macht: erschwerten Arbeitsmarktzugang, nicht Einbürgerung unter Vortäuschung wirtschaftlicher Selbstständigkeit.

Das Muster ist bei Springer wiederkehrend. Sein René Springer beschreibt es als selektive Verwendung amtlicher Statistiken, die rechnerisch korrekt, in der Schlussfolgerung aber irreführend sind. Auch der Anlass ist nicht neu: Das Bas-Zitat auf der Grafik stammt aus der Regierungsbefragung vom 6. Mai 2026, in der Springer selbst die Frage gestellt hatte. Die AfD-Fraktion beantragte daraufhin Bas' Entlassung (Urteil: irreführend). Die Sonderauswertung liefert die Munition für dieselbe Kampagne nach. Dieselbe Konstruktion, korrekte Zahl plus unbelegter Kausalschluss, zeigen unsere Faktenchecks Weidel: Bürgergeld hält Syrer von der Rückkehr ab? und Ist die Hälfte der Bürgergeld-Empfänger ausländisch?.

Fazit

Die Behauptung ist irreführend. Die 307.601 sind keine erfundene Zahl, sondern eine amtliche Momentaufnahme: so viele Eingebürgerte waren im Dezember 2025 arbeitslos gemeldet, gemessen an einem Bestand von rund 3,0 Millionen Eingebürgerten. Die AfD macht daraus einen Vorgang ("Arbeitslose eingebürgert") und einen Leistungsbezug ("leben von Sozialleistungen"), den die Statistik nicht erfasst. Beides ist durch die Daten nicht gedeckt, der unterstellte Einbürgerungsgrund widerspricht sogar der gesetzlichen Voraussetzung, die Eingebürgerte erfüllen mussten. Die erhöhte Arbeitslosenquote unter Eingebürgerten bleibt ein reales Problem, taugt aber nicht als Beleg für die Behauptung, hier seien im großen Stil Sozialfälle eingebürgert worden.

Verwendungen

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