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Stand: 05.08.2026

Möller nennt Juristen mit AfD-Verbotsforderung "Endgegner"

Irreführend

Link Beschreibung

Die "Alternative für Deutschland" veröffentlichte am 4. August 2026 eine Stellungnahme des stellvertretenden Bundessprechers Stefan Möller zum Aufruf des Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), den inzwischen über 1.000 Juristinnen und Juristen unterzeichnet haben und der Bundestag und Bundesregierung auffordert, ein AfD-Verbotsverfahren einzuleiten. Möller ordnet den Verein als "politisch extrem links" ein und erklärt, wer "die Beseitigung einer Partei mit 30-40 Prozent Wähleranteil" bezwecke, mache sich "selbst zum Endgegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung".

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der Aufruf, auf den sich Möller bezieht, ist nach eigenen Angaben des Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) inzwischen von 1.051 Juristinnen und Juristen unterzeichnet, mehr als doppelt so viele wie bei der Erstveröffentlichung Mitte Juli 2026 mit gut 500 Unterschriften (RAV-Pressemitteilung, 3. August 2026). Der offene Brief stützt sich auf ein Rechtsgutachten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte, das der AfD Verstöße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes attestiert und einem Verbotsantrag gute Erfolgsaussichten einräumt (beck-aktuell, 25. Juni 2026). Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen; über die Verfassungswidrigkeit entscheidet dann allein das Gericht (beck-aktuell, 3. August 2026).

Möller bezeichnet den RAV als "politisch extrem links". Der 1979 gegründete Verein versteht sich selbst als Teil der Bürgerrechtsbewegung; eine offizielle Einstufung als linksextrem durch eine Verfassungsschutzbehörde ist nicht bekannt. Die Charakterisierung ist Möllers eigene politische Zuschreibung, keine amtliche Feststellung.

Zentral ist Möllers Behauptung, es gehe um "die Beseitigung einer Partei mit 30-40 Prozent Wähleranteil". Bundesweite Sonntagsfragen zeichnen ein anderes Bild: Anfang August 2026 lag die AfD bei allen fünf großen Instituten zwischen 26,5 und 28 Prozent, Forsa und INSA sahen sie am 4. August 2026 jeweils bei 28 Prozent (wahlrecht.de, Stand 4. August 2026). Damit liegt selbst der aktuell höchste bundesweite Wert klar unter der von Möller genannten unteren Grenze von 30 Prozent. Auf Landesebene erreicht die AfD zwar in einzelnen ostdeutschen Bundesländern deutlich höhere Werte, etwa in Sachsen-Anhalt vor der Landtagswahl am 6. September 2026 rund 41 Prozent (wahlrecht.de, Stand 30. Juli 2026), doch auch das liegt über der von Möller genannten Obergrenze von 40 Prozent und nicht innerhalb der Spanne. Weder auf Bundesebene noch bei einzelnen Landesumfragen deckt sich die 30-40-Prozent-Angabe mit belastbaren aktuellen Zahlen. Ein Verbotsverfahren würde zudem die Bundespartei betreffen, für die allein die bundesweiten Werte maßgeblich sind.

Fazit

Die Behauptung ist irreführend. Bundesweit liegt die AfD in aktuellen Umfragen bei 26,5 bis 28 Prozent, spürbar unter der von Möller genannten Spanne von 30-40 Prozent, während auch seine unbelegte Einordnung des RAV als "politisch extrem links" eine eigene politische Zuschreibung ohne amtliche Grundlage bleibt.