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Stand: 24.07.2026

Ausschluss des AfD-Kandidaten Sichert von der Landratswahl Friesland

Komplex

Link Beschreibung

Die "Alternative für Deutschland" veröffentlichte am 22. Juli 2026 eine Stellungnahme von Stefan Möller zum Ausschluss des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert von der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland. Der Kreiswahlausschuss hatte Sicherts Kandidatur am 21. Juli 2026 mehrheitlich abgelehnt; Möller wertet das als "Beseitigung politischer Konkurrenz auf Verdachtsbasis". Die Wahl findet am 13. September 2026 statt.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der Vorgang ist real und Möller gibt ihn im Kern zutreffend wieder: Der Kreiswahlausschuss hat Sichert nicht zur Wahl zugelassen, das AfD-Mitglied im Ausschuss stimmte für ihn und wurde überstimmt. Strittig ist nicht das Ob, sondern die rechtliche Bewertung, und die ist offen. Deshalb lässt sich die Zuspitzung "Beseitigung politischer Konkurrenz auf Verdachtsbasis" weder bestätigen noch als bloße Erfindung abtun.

Entscheidend ist ein Unterschied, den die Stellungnahme übergeht: Ein Landrat ist kein Abgeordneter, sondern ein hauptamtlicher Wahlbeamter auf Zeit. Für ein solches Amt gelten die beamtenrechtlichen Anforderungen an die Verfassungstreue, und die liegen höher als bei einem Parlamentsmandat. Der Ausschussvorsitzende Bernd Niebuhr verwies laut NWZ darauf, dass ein Landrat unter anderem die Ausländerbehörde führt und deshalb "ein besonderes Maß an Verfassungstreue" mitbringen müsse. Grundlage der Entscheidung war eine Einschätzung des niedersächsischen Innenministeriums; der Landesverband der AfD wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft (t-online).

Das trägt Möllers Wort "Verdachtsbasis" ein Stück weit, denn eine Verfassungstreue-Prognose ist ihrem Wesen nach eine Vorhersage künftigen Verhaltens, kein Nachweis einer Tat. Zugleich blendet die Formel "politische Konkurrenz beseitigen" aus, dass hier eine gesetzliche Eignungsvoraussetzung für ein Beamtenamt geprüft wurde, nicht eine unliebsame Meinung sanktioniert. Wer recht behält, entscheidet nicht der Wahlausschuss und nicht die AfD, sondern das Verwaltungsgericht: Sichert hat rechtliche Schritte angekündigt und nennt die Entscheidung einen "massiven Eingriff in das freie und gleiche Wahlrecht". Bis dahin steht Aussage gegen Aussage auf ungeklärter Rechtslage.

Fazit

Die Bewertung ist komplex. Der geschilderte Ausschluss hat stattgefunden, und ob er rechtmäßig war, ist bis zu einer Gerichtsentscheidung offen. Möllers Formulierung trifft einen wahren Punkt, weil eine Verfassungstreue-Prognose keine bewiesene Tat voraussetzt; sie verschweigt aber, dass für das Amt eines Landrats als Wahlbeamter höhere Eignungsanforderungen gelten als für ein Parlamentsmandat, und deutet eine gesetzlich vorgesehene Eignungsprüfung zur reinen Konkurrenzausschaltung um.