Zur Quelle "Die "Alternative für Deutschland"" springen
Stand: 25.07.2026

AfD deutet den UN-Bericht zur Meinungsfreiheit als Bestätigung ihrer Verfassungsschutz-Kritik

Irreführend

Link Beschreibung

Die "Alternative für Deutschland" veröffentlichte am 24. Juli 2026 eine Stellungnahme von Stefan Möller zum Bericht der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan. Khan hatte Deutschland im Frühjahr 2026 besucht und in ihrem dem UN-Menschenrechtsrat vorgelegten Bericht kritisiert, der Verfassungsschutz schränke die Meinungsfreiheit "in einer mit internationalen rechtlichen Standards nicht vereinbaren Weise" ein. Die AfD liest den Bericht als Bestätigung ihrer Kritik an der Einstufung als "gesichert rechtsextrem"; der differenzierte Bericht adressiert daneben auch wachsenden Antisemitismus und Islamfeindlichkeit.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der Bericht existiert und die zitierte Kritik ist echt. Irene Khan, UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, besuchte Deutschland vom 26. Januar bis 6. Februar 2026 als erste Amtsinhaberin dieses Mandats überhaupt und legte dem UN-Menschenrechtsrat im Juni 2026 ihren Bericht vor (A/HRC/62/67/Add.1). Darin kritisiert sie tatsächlich, dass der Extremismusbegriff des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) gesetzlich nicht definiert sei und die Behörde damit auch Äußerungen erfassen könne, die weder gewalttätig noch strafbar seien, sondern lediglich der Regierungsmeinung widersprechen: "Classification relies often on scrutiny of speech which is not violent or criminal in itself but which may be politically contrary to the views of the Government" (Absatz 46). Diese Unschärfe stehe "in ways that are not compatible with international law standards" (Absatz 45). Khan empfiehlt der Regierung klare, menschenrechtskonforme Leitlinien für den Begriff "Extremismus" (Absatz 92 e).

Damit ist der nackte Kern der AfD-Aussage nicht erfunden. Irreführend ist die Einbettung. Der Bericht ist ein breiter Menschenrechtsbericht über den Zustand der Meinungsfreiheit insgesamt, den Khan selbst als "in the eye of a perfect storm" (im Auge eines perfekten Sturms) beschreibt: zunehmende Polarisierung, "surging antisemitism, Islamophobia and other forms of hate speech against minorities and migrants" (aufflammender Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und andere Formen von Hassrede gegen Minderheiten und Migranten) sowie eine wachsende Tendenz, Strafrecht gegen Meinungsäußerungen einzusetzen (Absatz 8). Die BfV-Kritik ist nur eines von mehreren Kapiteln, neben Medienfreiheit, Versammlungsrecht, Antisemitismus-Definitionen und dem umstrittenen § 188 StGB (Beleidigung von Personen des politischen Lebens).

Entscheidend: Khan nimmt die AfD explizit nicht in Schutz. Im selben Bericht ordnet sie den Wahlerfolg der Partei ausdrücklich in die von ihr beklagte Polarisierung ein und nennt "anti-migrant, Islamophobic, anti-LGBTQ+ views" (migrantenfeindliche, islamfeindliche und LGBTQ+-feindliche Positionen) der AfD als Grund für "significant societal concern" (erhebliche gesellschaftliche Besorgnis) über die Folgen für die deutsche Demokratie (Absatz 54). Zur AfD-Klage, sie werde zensiert, schreibt Khan wörtlich: "they seem to ignore the clear principle of international law that freedom of expression, though expansive, is a limited right" (Absatz 55) (sinngemäß: Die AfD ignoriere offenbar den klaren völkerrechtlichen Grundsatz, dass die Meinungsfreiheit zwar weitreichend, aber ein begrenztes Recht sei) und zur BfV-Einstufung als "gesichert rechtsextrem" verweist sie lediglich neutral auf das laufende Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln, ohne es zu bewerten (Absatz 56 f.). Von einer Bestätigung der AfD-Position oder gar einem "Freispruch" kann also keine Rede sein; Khan kritisiert das Verfahren des Verfassungsschutzes methodisch, nicht die inhaltliche Einstufung der AfD.

Rechte und AfD-nahe Medien greifen genau diese Verkürzung auf: Apollo News und die Weltwoche stellen die BfV-Passagen in den Vordergrund, ohne die AfD-kritischen Teile des Berichts (die eigene Verantwortung der Partei für die Polarisierung, Khans Zurückweisung des Zensurvorwurfs) angemessen zu gewichten. Auch die Berliner Zeitung und der Regionale Informationsdienst der Vereinten Nationen ordnen den Bericht deutlich breiter ein: Khan warnt vor einem "kritischen Wendepunkt" für die Meinungsfreiheit insgesamt, nicht speziell zugunsten der AfD.

Möllers Formulierung "wer die Demokratie in Deutschland auf diese Weise gezielt beseitigt" bezieht sich zudem auf die Nichtzulassung einzelner AfD-Kandidaten zu Wahlen, was der UN-Bericht so nicht thematisiert; Khan äußert sich dazu an der zitierten Stelle nicht.

Fazit

Die Behauptung ist irreführend. Die UN-Sonderberichterstatterin kritisiert real, dass der undefinierte Extremismusbegriff des Verfassungsschutzes auch nicht strafbare Meinungsäußerungen erfassen kann, und das ist ein legitimer, in ihrem Bericht sauber begründeter Befund. Die AfD verkürzt daraus jedoch einen breiten, auch Antisemitismus und die eigene Rolle der Partei an der gesellschaftlichen Polarisierung thematisierenden Menschenrechtsbericht zu einer persönlichen Rehabilitierung. Khan verteidigt die AfD nicht, sie weist deren Zensurvorwurf sogar ausdrücklich zurück und lässt die BfV-Einstufung der Partei als offene, gerichtlich zu klärende Frage stehen.