Link Beschreibung
Die Junge Union Berlin-Mitte fordert auf Instagram, bei den für den 31. Oktober geplanten Schülerprotesten in Berlin "vorsorglich die Bundeswehr" hinzuzuziehen, "um Terror wie in Paris zu verhindern". Das Sharepic trägt die Zeile "Bundeswehr um Amtshilfe bei den geplanten 'Schüler'-Protesten bitten!" und darunter "Die geplanten 'Schüler'-Proteste müssen unterbunden werden." In der Bildunterschrift heißt es, Paris habe gezeigt, was "Hasser der freiheitlichen, demokratischen Welt" anrichten. Instagram versieht den Beitrag mit dem Hinweis "KI-Inhalte", wie ein von Thomas Wiegold auf Bluesky geteilter Screenshot zeigt. Der Beitrag erschien am 24. Oktober 2026 und war am 25. Oktober weiter online.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Rechtslage
Für die geforderte Maßnahme gibt es im Grundgesetz keine Grundlage. Art. 87a Abs. 2 GG lässt Einsätze der Streitkräfte außer zur Verteidigung nur zu, "soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt". Für das Innere kommen zwei Wege in Betracht, und keiner passt auf eine Schülerdemonstration:
- Katastrophenfall, Art. 35 Abs. 2 und 3 GG: Streitkräfte darf ein Land nur "zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall" anfordern. Die allgemeine Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 nennt die Streitkräfte nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Plenarbeschluss vom 3. Juli 2012 (2 PBvU 1/11) klargestellt, dass dieser Begriff "nur Ereignisse von katastrophischen Dimensionen" erfasst. Ausdrücklich heißt es dort, Gefahren für Menschen und Sachen, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen", seien kein besonders schwerer Unglücksfall (Rn. 46). Der Unglücksfall müsse zudem "bereits vorliegen" (Rn. 47). Ein vorsorglicher Einsatz vor einer Demonstration ist damit nicht gedeckt.
- Innerer Notstand, Art. 87a Abs. 4 GG: Die Bundesregierung kann Streitkräfte nur einsetzen, wenn eine drohende Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung besteht, die Voraussetzungen des Art. 91 Abs. 2 GG vorliegen und die Polizeikräfte nicht ausreichen. Auch dann sind die Streitkräfte auf den Schutz ziviler Objekte und die Bekämpfung "organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer" beschränkt, und der Einsatz endet, sobald Bundestag oder Bundesrat es verlangen. Das Bundesverfassungsgericht ordnet die Abwehr innerer Unruhen durch nichtstaatliche Angreifer ausdrücklich dieser Vorschrift zu (Rn. 45).
Wer fordert, die Bundeswehr "zur Verteidigung unserer freiheitlichen Ordnung" gegen Schülerproteste hinzuzuziehen, verlangt also etwas, das die Verfassung nicht vorsieht. Daran ändert auch das Wort "Amtshilfe" im Sharepic nichts. Die allgemeine Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 GG nennt die Streitkräfte nicht, und das Sharepic verlangt, die Proteste zu "unterbinden", also gegen die Demonstrierenden vorzugehen. Für die Abwehr innerer Unruhen verweist das Bundesverfassungsgericht allein auf den inneren Notstand und schreibt dieser Regel eine "Sperrwirkung" gegenüber anderen Grundlagen zu (Rn. 45). Das Grundgesetz kennt Inlandseinsätze der Bundeswehr, etwa bei Naturkatastrophen, doch die Voraussetzungen liegen bei einer Demonstration nicht vor.
Lage am 31. Oktober
Zu den Protesten ruft nach dpa-Angaben die Initiative "Gen Z steht auf" auf, es geht um Bildung, ein bezahlbares Leben und die Ablehnung einer Wehrpflicht. Mitinitiator Akram Selo sagte der dpa: "Wir distanzieren uns klar von jeglicher Art von Gewalt." Auch die Initiative "Gen Z regelt" schreibt auf ihrer Internetseite, sie stelle sich "gegen jede Form von Gewalt" (dpa, 20. Oktober 2026; epd, 21. Oktober 2026). Die Berliner Polizei stellt sich auf einen umfangreichen Einsatz ein und will laut Sprecher Florian Nath "genau hinschauen", ob es sich um legitime Schülerproteste handelt oder jemand "lediglich die Kulisse von Halloween nutzen will". Bei einer Schülerdemonstration an einem Gymnasium in Friedrichshain fiel der Polizei eine Gruppe von etwa 50 Personen auf, die nicht zur Schule gehörten und mit der Polizei rangelten; der Schülerprotest selbst verlief nach Polizeiangaben friedlich. Nach Auskunft einer Polizeisprecherin gegenüber dem epd war am 21. Oktober noch keine Versammlung für den 31. Oktober angezeigt, die Polizei wolle "wachsam und gelassen" bleiben und die Versammlungsfreiheit schützen.
"Terror wie in Paris"
In Frankreich begannen die Proteste als Schülerdemonstrationen gegen marode Schulen, überfüllte Klassen und fehlende Lehrkräfte. Nach dpa-Angaben vom 1. Oktober 2026 wurden bis dahin 1.949 Menschen festgenommen, überwiegend wegen Gewalt, und 305 Polizisten und Gendarmen verletzt. Am 17. Oktober kam es laut dpa bei taz erneut zu schweren Ausschreitungen am Rande von Demonstrationen. Der JU-Beitrag erschien am 24. Oktober, als in Frankreich erneut landesweit protestiert wurde. Dieser Protesttag verlief laut dpa "größtenteils friedlich", in einigen Städten kam es aber wieder zu Gewalt, mit Sachbeschädigungen und Plünderungen. Innenminister Laurent Nuñez nannte fast 1.000 Festnahmen und sprach von weniger schweren Vorfällen als in der Vorwoche; das Innenministerium zählte rund 410.000 Teilnehmende. Nuñez machte für die Angriffe auf Sicherheitskräfte "Risikogruppen" verantwortlich, vor allem die "Ultralinke". Das sind teils schwere Ausschreitungen, aber die Berichte beschreiben sie nicht als Terror.
Der Vergleich übersieht außerdem, dass Frankreich nach Einschätzung des Soziologen Oliver Nachtwey eine traditionell andere Protestkultur hat als Deutschland. Vergleichbare Schülerproteste sieht er hierzulande "gerade nicht", unter anderem weil die Jugendarbeitslosigkeit deutlich geringer ist (ZDFheute, 19. Oktober 2026). Brennende Autos gibt es in Frankreich auch ohne Proteste: In der Silvesternacht 2025 wurden nach Angaben des französischen Innenministeriums 1.173 Fahrzeuge angezündet, im Jahr davor 984 (AFP bei H24info, 2. Januar 2026). Der Meinungsforscher Jérôme Fourquet sprach schon 2024 davon, das sei "un peu comme si c'était devenu une forme de rituel, une habitude" (Übersetzung: "ein bisschen so, als sei es zu einer Art Ritual geworden, einer Gewohnheit") (Europe 1).
Mit den Anführungszeichen um "Schüler" unterstellt der Beitrag, hinter den Protesten stünden in Wahrheit andere, die auf Gewalt aus seien. Einen Beleg dafür nennt die JU nicht, und die Initiativen distanzieren sich ausdrücklich von Gewalt. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, es gebe eine gewaltbereite extremistische Szene, die solche Proteste nutze, die Sicherheitsbehörden beobachteten die Entwicklung (epd, 21. Oktober 2026).
Reaktionen
Der Militärjournalist Thomas Wiegold teilte den Beitrag auf Bluesky mit dem Kommentar "Es scheint, die CDU hat bei ihrer Nachwuchsorganisation ein Problem mit Verfassungstreue." Eine Stellungnahme von JU Berlin, CDU Berlin oder JU Deutschland sowie Medienberichte über den Beitrag liegen Stand 25. Oktober nicht vor.
Fazit
Die Forderung ist irreführend. Sie stellt einen vorsorglichen Bundeswehreinsatz gegen eine Schülerdemonstration, die noch nicht stattgefunden hat, als Mittel der Terrorabwehr dar, obwohl das Grundgesetz Einsätze der Streitkräfte im Inneren nur in eng umrissenen Ausnahmen erlaubt und das Bundesverfassungsgericht Demonstrationen ausdrücklich nicht dazu zählt. Auch der Vergleich mit Paris trägt nicht: Die Ausschreitungen in Frankreich waren gewalttätig, werden aber nicht als Terror beschrieben, das Land hat eine andere Protestkultur, und die deutschen Veranstalter distanzieren sich von Gewalt. Dass Dritte den Protesttag für Gewalt nutzen könnten, ist Sache der Polizei. Einen Einsatz der Bundeswehr gegen Demonstrierende schließt das Grundgesetz aus, vorsorglich erst recht: Selbst im inneren Notstand darf sie nur gegen organisierte und militärisch bewaffnete Aufständische vorgehen. Die JU Berlin-Mitte fordert damit etwas, das die Verfassung nicht zulässt.
