Link Beschreibung
Die Bundestagsfraktion von der Partei Die Linke zum Thema Erbschaftssteuer-Reform.
Die Linke im Bundestag zur Erbschaftsteuer – Forderung nach stärkerer Besteuerung großer Erbschaften und Vermögen.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Das Reel zeigt Heidi Reichinnek, Vorsitzende der Linken-Bundestagsfraktion, mit der Aussage: "Mit Händen und Füßen wehren sich Überreiche in Deutschland gegen eine gerechte Reform der Erbschaftssteuer. Ihr zahlt teilweise mehr Steuern für das Haus eurer Oma, als Milliardärserben."
Die zugrundeliegende Behauptung ist im Kern korrekt. Das deutsche Erbschaftssteuerrecht enthält weitreichende Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG), die es ermöglichen, selbst sehr große Unternehmensvermögen zu großen Teilen oder vollständig steuerfrei zu übertragen. Wer beispielsweise ein Unternehmen im Wert von 26 Millionen Euro erbt, kann unter bestimmten Bedingungen vollständig von der Erbschaftssteuer befreit werden. Das DIW beziffert das jährliche Einnahmepotenzial durch Abschaffung dieser Vergünstigungen auf rund 7,8 Milliarden Euro.
Gleichzeitig müssen Erben eines durchschnittlichen Einfamilienhauses, das den Freibetrag von 400.000 Euro (Kinder) überschreitet, tatsächlich Steuern zahlen. Der Vergleich "Oma-Haus versus Milliardärserbe" ist damit sachlich zutreffend, wenngleich stark vereinfacht: Er blendet aus, dass die Verschonung an Bedingungen geknüpft ist (etwa Fortführung des Unternehmens, Lohnsummenregel) und nicht automatisch greift.
Reichinneks Aussage ist Teil einer koordinierten politischen Kampagne zur Erbschaftssteuerreform: Die SPD legte am 13. Januar 2026 ein Eckpunktepapier vor, das u.a. die Steuerpflicht für Betriebsvermögen verschärfen soll. Auch Wirtschaftsweise und ZDF heute hatten zuvor auf die Ungleichbehandlung hingewiesen.
Fazit
Die Kernaussage — dass große Erbschaften durch Sonderregelungen kaum oder gar nicht besteuert werden, während mittlere Privaterbschaften voll besteuert werden — ist sachlich belegt. Die Formulierung als Parteikommunikation ist pointiert, trifft aber einen realen Missstand im deutschen Erbschaftssteuerrecht.
