Quelle

Arne Semsrott

Journalist, Projektleiter von FragDenStaat und Gründer des Freiheitsfonds.

Bildquelle: ©Arne Semsrott
Bildquelle: ©Arne Semsrott

Über die Quelle

Arne Semsrott, geboren 1988 in Hamburg, ist Journalist und seit 2014 Projektleiter von Frag den Staat, der Informationsfreiheits-Plattform der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. (FragDenStaat: Über uns). Er studierte von 2010 bis 2015 Politikwissenschaft in Berlin und Istanbul und arbeitet seit 2008 als freier Journalist, unter anderem von 2014 bis 2021 für netzpolitik.org. Von 2013 bis 2017 leitete er das Projekt Hochschulwatch bei Transparency Deutschland, von 2018 bis 2025 saß er im Vorstand von LobbyControl (Wikipedia: Arne Semsrott). 2021 gründete er den Freiheitsfonds, der Betroffene von Ersatzfreiheitsstrafen wegen Beförderungserschleichung ("Schwarzfahren") unterstützt. Semsrott ist zweifacher Träger des Otto-Brenner-Preises für kritischen Journalismus, verliehen 2015 und 2016 in der Kategorie Medienprojekt (Otto Brenner Stiftung: Arne Semsrott). 2024 erschien sein Buch "Machtübernahme. Was passiert, wenn Rechtsextreme regieren", 2026 folgte "Gegenmacht: Die Zivilgesellschaft schlägt zurück"; mit der Journalistin Gilda Sahebi hostet er den Podcast "Gilda con Arne".

FragDenStaat beschreibt seine eigene Reichweite so: Nutzerinnen und Nutzer haben über die Plattform mehr als 250.000 Informationsfreiheitsanfragen gestellt, über 130.000 Menschen haben so bereits Auskünfte von Behörden erhalten, und die Organisation hat mit mehr als 150 Klagen neue Rechtsfragen aufgeworfen und Präzedenzurteile erstritten (FragDenStaat: Über uns).

Der bislang schärfste rechtliche Konflikt um Semsrotts journalistische Arbeit betrifft die Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen aus einem laufenden Ermittlungsverfahren. Im August 2023 veröffentlichte er auf FragDenStaat.de anonymisierte Beschlüsse eines Ermittlungsrichters am Amtsgericht München, die Telekommunikationsüberwachung, Durchsuchungen und Beschlagnahmen gegen mutmaßliche Mitglieder der Klimaschutzgruppe Letzte Generation anordneten und unter anderem die Frage behandelten, ob die Gruppe eine kriminelle Vereinigung im Sinne des Strafrechts darstellt. Die Betroffenen hatten der Veröffentlichung zugestimmt, personenbezogene Daten waren geschwärzt (LTO: BGH bestätigt Semsrotts Verurteilung).

Die Staatsanwaltschaft klagte Semsrott daraufhin wegen Verstoßes gegen Paragraf 353d Nummer 3 Strafgesetzbuch an. Die Norm verbietet die vorsätzliche wörtliche oder in wesentlichen Teilen wörtliche öffentliche Wiedergabe amtlicher Dokumente aus einem noch nicht öffentlich verhandelten oder abgeschlossenen Strafverfahren. Am 18. Oktober 2024 sprach das Landgericht Berlin I (Az. 536 Kls 1/24) ihn schuldig und verhängte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt nach Paragraf 59 StGB, verbunden mit einer für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 50 Euro. Das Gericht stufte Semsrotts Verhalten selbst als "am unteren Ende der Strafbarkeit" ein, sah den Tatbestand aber dem Wortlaut nach als erfüllt an (LTO: Landgericht Berlin I verurteilt Semsrott).

Semsrott legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung am 31. Juli 2025 (Az. 5 StR 78/25) und wertete die Norm als zulässige, eng gefasste Einschränkung der Pressefreiheit, weil sie nur Publikationen erfasse, "bei denen vorsätzlich amtliche Dokumente ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlaut öffentlich mitgeteilt werden" (LTO: BGH bestätigt Semsrotts Verurteilung). Semsrott reichte daraufhin gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte am 26. Februar 2026 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein mit dem Ziel, Paragraf 353d Nummer 3 StGB für verfassungswidrig erklären zu lassen. Das Verfahren war zum Zeitpunkt dieses Eintrags noch nicht entschieden (FragDenStaat: Verurteilt für die Pressefreiheit).

Um die Norm ist eine rechtspolitische Debatte entstanden, die über Semsrotts eigenen Fall hinausreicht. Reporter ohne Grenzen erklärte am Tag des Urteils durch ihre Rechtsreferentin Nicola Bier, Paragraf 353d Nummer 3 "erschwert und bedroht weiter die journalistische Arbeit und greift unverhältnismäßig in die Pressefreiheit ein", und forderte, ihn "abzuschaffen, mindestens aber zu reformieren" (Reporter ohne Grenzen: Urteil im Fall Semsrott). Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di forderte gemeinsam mit weiteren Organisationen ebenfalls die Abschaffung der Norm, unter anderem weil unklar bleibe, was im Einzelfall als "amtliches Dokument" gelte und wann ein Verfahren als abgeschlossen zu betrachten sei (verdi/mmm: Verbände - Paragraph 353d Nr. 3 muss weg). Dem widerspricht der frühere Bundesrichter Thomas Fischer: Er hält die Norm für verfassungskonform, weil sie legitime Rechtsgüter schütze, etwa die Unbefangenheit von Richtern und Zeugen sowie den Schutz Betroffener vor Bloßstellung, und verweist auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (1985 und 2014), die die Norm bereits für verfassungsgemäß erklärt hätten (LTO: Frage an Fischer).

Faktenfackel Bewertung

Semsrott ist zugleich Aktivist und Journalist, und FragDenStaat verfolgt eine erklärt transparenzpolitische Agenda: Die Organisation will Behörden zu Offenheit zwingen und tut das bewusst konfrontativ, mit Klagen, Kampagnen und, wie im Fall der Letzte-Generation-Beschlüsse, mit gezielten Grenzgängen zum Strafrecht. Das schmälert nicht die Verlässlichkeit dessen, was die Organisation veröffentlicht: FragDenStaat stellt in aller Regel amtliche Originaldokumente online, die als Primärquellen aus sich heraus belastbar sind und von Behörden im Zweifel korrigiert würden, träfen sie nicht zu. Was zu prüfen bleibt, ist die Auswahl und Rahmung dieser Dokumente, die einer erkennbaren politischen Zielsetzung folgt. Der Straftatbestand, wegen dessen Semsrott verurteilt wurde, ist rechtlich unstrittig einschlägig angewendet worden, wie sowohl das Landgericht Berlin I als auch der Bundesgerichtshof festgestellt haben; ob die zugrunde liegende Norm selbst sinnvoll ist, ist eine davon zu trennende rechtspolitische Frage, zu der es unter Fachleuten und Pressefreiheitsorganisationen unterschiedliche Positionen gibt.

Fazit

Arne Semsrott und FragDenStaat sind für amtliche Primärdokumente eine belastbare Quelle, deren Auswahl und Kommentierung aber erkennbar einer transparenzpolitischen Agenda folgt und entsprechend eingeordnet werden sollte.