Barbara John
CDU-Politikerin, seit 2012 Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des NSU.

Über die Quelle
Barbara John (geboren 1938 in Berlin) ist eine deutsche Politikerin der CDU, ausgebildete Grundschullehrerin und Diplompolitologin. Von 1981 bis 2003 war sie Ausländerbeauftragte des Berliner Senats, dem ersten derartigen Amt in Deutschland. Von 2003 bis 2022 war sie Vorstandsvorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin, seither dessen Ehrenvorsitzende. Sie engagiert sich seit ihrem Ausscheiden aus dem Amt der Ausländerbeauftragten weiter in der Integrations- und Migrationspolitik, unter anderem als Vorsitzende des Expertengremiums für Integrationssprachkurse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und als Mitglied der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI). Für ihre Arbeit erhielt sie unter anderem 1985 das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse und 2007 die Louise-Schroeder-Medaille.
Seit Dezember 2011 ist John Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), eine ehrenamtliche Tätigkeit. Sie gab dazu einen Gesprächsband mit Angehörigen der NSU-Mordopfer heraus ("Unsere Wunden kann die Zeit nicht heilen", Herder 2014). In dieser Funktion kritisiert sie seit Jahren wiederkehrend den Umgang von Justiz und Staat mit den NSU-Opfern: 2013 forderte sie laut Tagesspiegel mehr staatliche Hilfe für die Terroropfer und verwies zum Vergleich auf höhere Entschädigungssummen für Opfer des Costa-Concordia-Unglücks, obwohl beim NSU staatliches Versagen mitursächlich gewesen sei. 2025 kritisierte sie laut Tagesspiegel, Opfer fühlten sich durch Prozessverschiebungen im NSU-Komplex nicht ernst genommen, und forderte erneut Entschädigungen. Auch zum Umgang mit dem geplanten NSU-Dokumentationszentrum mahnte sie laut taz an, Überlebende und Angehörige müssten im Mittelpunkt stehen.
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Faktenfackel Bewertung
Barbara John ist als langjährige Ausländerbeauftragte und seit 2012 amtliche Ombudsfrau der Bundesregierung eine institutionell verankerte, glaubwürdige Stimme in der NSU-Aufarbeitung. Ihre öffentlichen Äußerungen erfolgen konsistent aus der Perspektive der Opfer und Hinterbliebenen und sind in diesem Kontext einzuordnen: Sie ist keine neutrale Prozessbeobachterin, sondern eine von der Bundesregierung berufene Interessenvertreterin der Betroffenen. Ihre Einschätzungen zu Gerichtsurteilen sind daher wertende Stellungnahmen und keine juristischen Fachurteile, decken sich aber wiederholt mit Einschätzungen anderer Opfervertreter und der NSU-Watch-Initiative.
Fazit
Barbara Johns Aussagen zum NSU-Komplex sind als fundierte, aber klar parteiische Opferperspektive einzuordnen, glaubwürdig in der Sache, aber kein Ersatz für eine juristische Bewertung von Urteilen.