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Stand: 27.03.2026

ICE-Agenten setzen verbotene Würgegriffe ein und stehlen Handys von Bürgern

Wahr

Link Beschreibung

Cheyenne Hunt über Berichte, dass ICE-Agenten verbotene Würgegriffe anwenden und Handys von Bürgern stehlen und verkaufen, darunter der Fall eines minderjährigen US-Bürgers.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Hunt beschreibt in dem Reel zwei konkrete Vorgänge, die im Zusammenhang mit der verschärften US-Einwanderungspolitik unter Trump ab 2025 bekannt wurden:

Verbotene Würgegriffe: Nach dem Tod von George Floyd wurden Würgegriffe (Chokeholds) bei Festnahmen durch Bundesbehörden offiziell verboten, es sei denn, es besteht eine unmittelbare Lebensgefahr. Eine Investigativrecherche von ProPublica dokumentierte mehr als 40 Fälle, in denen ICE-Agenten diese verbotenen Griffe trotzdem anwandten, auch an US-Bürgern (ProPublica, Januar 2026; CNN). Das Heimatschutzministerium (DHS) verbietet Würgegriffe offiziell als Mittel zur Kontrolle von Verdächtigen.

Fall Arnoldo Bazan: Hunt beschreibt den Fall eines 16-jährigen US-Bürgers aus Houston, Texas, der auf dem Weg zur Schule von ICE-Agenten angehalten, gewürgt und dessen Handy beschlagnahmt wurde. Mit der "Mein iPhone"-Funktion konnte die Familie das Gerät orten, es befand sich in einem Gebrauchtgeräte-Automaten in der Nähe eines ICE-Haftzentrums. Bei einer Kongressanhörung bestätigte Abgeordneter Robert Garcia: Das Handy war für 250 Dollar verkauft worden. Arnoldo wurde ins Texas Children's Hospital eingeliefert; Krankenhausunterlagen belegen Verletzungen am Hals, mehrere CT-Scans und Morphingabe (ProPublica; Inquisitr). Die Polizei in Houston weigerte sich zu ermitteln.

Hunts Darstellung des Sachverhalts ist sachlich korrekt und durch mehrere unabhängige Quellen belegt. Ihr abschließendes Wertungsurteil, "white supremacist gang of thugs", ist eine politische Zuspitzung, die über das Belegte hinausgeht, aber den Kernbericht nicht invalidiert.

Fazit

Hunts Kernaussagen sind zutreffend und durch Investigativrecherchen von ProPublica sowie eine Kongressanhörung belegt: ICE-Agenten haben in dokumentierten Fällen verbotene Würgegriffe eingesetzt und im konkreten Fall Bazan das Handy eines minderjährigen US-Bürgers offenbar verkauft.