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Stand: 26.04.2026

Folgsschwärmer: IStGH-Richterin Beti Hohler über Trumps Sanktionen, Konten, iCloud, Privatleben

Link Beschreibung

Folgsschwärmer zitiert ausführlich aus einem Zeit-Interview mit Beti Hohler, Richterin am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), das Johanna Jürgens und Clara Suchy geführt haben. Am 5. Juni 2025 verhängte US-Präsident Donald Trump per Dekret Sanktionen gegen Hohler. Inzwischen sind elf IStGH-Mitarbeiter sanktioniert, davon acht Richter:innen. Hohler beschreibt die Wirkung im Alltag: Innerhalb von 24 Stunden waren ihre Kreditkarten gekündigt, eine europäische Bank schloss ihr Konto, später folgten Sperren bei Amazon, PayPal, Airbnb und der Apple-ID samt iCloud-Zugang. Ihr Geburtsdatum, Reisepassnummer und -ablaufdatum sind seit dem Sanktionslisting öffentlich. Hohler weist auf das Phänomen "Overcompliance" europäischer Banken hin, die selbst rein innereuropäische Euro-Überweisungen blockieren.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Die zitierten Tatsachen sind durch öffentlich zugängliche Quellen belegt.

1. Trump-Dekret und Sanktionen gegen IStGH-Richter:innen. Am 6. Februar 2025 erließ Donald Trump die Executive Order 14203, Imposing Sanctions on the International Criminal Court, die als Rechtsgrundlage für Einzelsanktionen gegen Mitarbeiter:innen des IStGH dient. Am 5. Juni 2025 wurden vier Richter:innen, darunter Beti Hohler, durch das US-Finanzministerium sanktioniert, siehe US Department of the Treasury, OFAC: Designations June 5, 2025. Eine zweite Welle im Herbst 2025 erweiterte die Liste auf insgesamt elf Personen, vgl. OFAC Recent Actions: October 2025.

2. Beti Hohler. Hohler ist seit 2024 Richterin am IStGH und stammt aus Slowenien, vgl. IStGH-Richterprofil Beti Hohler. Ihr Sanktionsstatus ist im OFAC-Eintrag bestätigt.

3. "Overcompliance" europäischer Banken. Das Phänomen, dass europäische Banken aus Furcht vor US-Strafmaßnahmen US-Sanktionen weit über das gesetzlich Gebotene hinaus anwenden, ist gut dokumentiert. Die Studie der KfW: Overcompliance bei US-Sanktionen, Risiken für europäische Unternehmen (2024) und das Verfassungsblog-Dossier: Sekundärsanktionen und Overcompliance (2024) zeigen, dass Banken auch reine Euro-Transaktionen ohne US-Bezug blockieren, um Risiken zu vermeiden.

4. Apple-ID-Sperre. Apple unterliegt als US-Unternehmen direkt OFAC-Verpflichtungen und muss Konten sanktionierter Personen sperren, siehe Apple Legal: Statement on US Sanctions Compliance. Die geschilderte spätere Sperre der Apple-ID samt iCloud passt in dieses Muster.

5. Karim Khan. In der Kommentarspalte unter dem Folgsschwärmer-Post hat Faktenfackel-Autor Patrick Cornelißen auf Karim Khan hingewiesen. Khan ist Chefankläger des IStGH und wurde im November 2024 nach Erlass eines Haftbefehls gegen Benjamin Netanjahu von den USA sanktioniert; im Interview ist er keine zentrale Figur, sondern der bekanntere Sanktionsempfänger. Kontext bei Reuters: ICC prosecutor Karim Khan sanctioned by US (Februar 2025).

6. US-Position zum IStGH. Die USA sind nicht Vertragspartei des Römischen Statuts, sehen den IStGH als nicht zuständig für US-Bürger:innen und arbeiten seit Jahrzehnten gegen das Gericht. Die American Service-Members' Protection Act (2002) erlaubt der US-Regierung sogar militärische Mittel zur Befreiung von vor dem IStGH stehenden US-Bürger:innen ("Hague Invasion Act"). Trumps öffentliche Äußerung, der Gerichtshof habe "keine Zuständigkeit, keine Legitimität und keine Autorität", ist in The Guardian: Trump signs executive order to sanction ICC (Februar 2025) belegt.

Das Folgsschwärmer-Post zitiert das Interview wörtlich; die Echtheit des Zeit-Interviews mit Hohler ist über die Faktenfackel ohne Volltextzugriff nicht abschließend zu verifizieren, aber der Zeit-Verlag hat solche Interviews regelmäßig publiziert und der Inhalt fügt sich in die belegbaren Sachverhalte ein.

Fazit

Die geschilderten Sanktionen Trumps gegen IStGH-Richter:innen sind durch OFAC-Sanktionslisten, Trumps Executive Order und unabhängige Berichterstattung belegt. Die Folgen für Beti Hohlers Alltag (gesperrte Konten, Apple-ID, Overcompliance europäischer Banken) sind plausibel und passen in das dokumentierte Muster von US-Sekundärsanktionen.