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Stand: 28.03.2026

Maurice Höfgen: So viele Sozialleistungen werden NICHT abgerufen!

Wahr

Link Beschreibung

Höfgen kritisiert in diesem Reel, dass Talkshows den Sozialstaat regelmäßig als aufgebläht und zu teuer darstellen, dabei aber die "Dunkelziffer" der Nicht-Inanspruchnahme von Sozialleistungen ignorieren. Er benennt konkrete Leistungen und nennt eine Schätzung: rund 40 Prozent der aufstockenden Leistungen wie Bürgergeld-Aufstockung, Wohngeld und Bildungs- und Teilhabepaket werden von Berechtigten nicht abgerufen.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Höfgen formuliert wörtlich: "Man schätzt, dass rund 40 % Leistungen, denen das aufstockende Bürgergeld, das Wohngeld oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zustehen, nicht abgerufen werden."

Er nennt als Gründe dafür Diskriminierung und Scham, Unkenntnis darüber, wo die Leistungen beantragt werden müssen, bürokratische Hürden sowie schlechte Erfahrungen mit Ämtern.

Die genannte 40-Prozent-Schätzung ist für das aufstockende Bürgergeld plausibel und eher konservativ angesetzt. Studien zeigen je nach Leistungsart deutlich höhere Quoten:

  • Grundsicherung im Alter: Laut einer DIW-Studie von 2019 nehmen bis zu 60 Prozent der Berechtigten die Leistung nicht in Anspruch, das entspricht rund 625.000 Haushalten.
  • Wohngeld: Schätzungen in der wissenschaftlichen Literatur liegen zwischen 63 und 87 Prozent Nicht-Inanspruchnahme (Voigtländer et al. 2013, Becker 2011, zusammengefasst im BMAS-Forschungsbericht 668).
  • Kinderzuschlag: Nach Schätzungen des ifo-Instituts beantragen nur 12 bis 36 Prozent der Berechtigten die Leistung, also nehmen 64 bis 88 Prozent ihren Anspruch nicht wahr (vgl. ifo-Forschungsbericht zur Kindergrundsicherung).

Die von Höfgen genannten Gründe (Scham, Unkenntnis, Bürokratie, Amtserfahrungen) decken sich mit den in der Forschung identifizierten Faktoren, wie das ISG-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik und eine DJI-Studie zu Barrieren der Inanspruchnahme (2023) belegen.

Höfgens abschließende politische Schlussfolgerung, der Sozialstaat sei "viel größer und teurer, wenn all diejenigen, die Anspruch auf ihn haben, die Leistungen auch abrufen würden", ist als normative Position einzuordnen, aber empirisch nachvollziehbar: Das DIW beziffert allein bei der Grundsicherung im Alter ein durchschnittliches Einkommenswachstum von 30 Prozent pro Haushalt, wenn die Leistung vollständig abgerufen würde.

Fazit

Höfgens Kernaussage ist korrekt und gut belegt: Ein erheblicher Teil der Berechtigten ruft ihnen zustehende Sozialleistungen nicht ab. Die genannte 40-Prozent-Schätzung liegt für das aufstockende Bürgergeld im Rahmen der Forschungslage; bei Wohngeld und Kinderzuschlag sind die tatsächlichen Quoten noch deutlich höher.