Link Beschreibung
Maurice Höfgen erklärt, dass es einen Deckel für Mietkosten im Bürgergeld bereits gibt – Merz' Ankündigung, einen solchen einzuführen, ist daher irreführend und schadet faktisch dem Existenzminimum der Betroffenen.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Im ARD-Sommerinterview vom 13. Juli 2025 kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz an, die Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger stärker zu begrenzen. Er behauptete, in Großstädten würden "bis zu 20 Euro pro Quadratmeter" Mietkosten übernommen, und rechnete hoch: Bei 100 Quadratmetern seien das "2.000 Euro im Monat".
Höfgen weist darauf hin, dass Mietobergrenzen beim Bürgergeld bereits existieren. Die Kosten der Unterkunft (KdU) müssen nach dem Sozialgesetzbuch "angemessen" sein, und jedes Jobcenter legt lokale Richtwerte fest. Wie Correctiv in einem Faktencheck zum ARD-Sommerinterview dokumentiert, ist Merz' Darstellung irreführend: Die 20-Euro-Marke pro Quadratmeter gilt nur als absolute Ausnahme in drei Regionen (München, Hamburg, Main-Taunus-Kreis) und nur warminklusiv, also inklusive Nebenkosten und Heizung. Als Standard kann sie nicht gelten.
Höfgens Kernpunkt ist korrekt: Ein Mechanismus zur Begrenzung der Mietkosten existiert im Bürgergeld bereits durch die Angemessenheitsgrenze. Merz' Ankündigung, einen solchen "einzuführen", ist daher faktisch ungenau. Was er tatsächlich plant, ist eine Verschärfung und Bundesvereinheitlichung dieser Grenzen, was nach Einschätzung von gegen-hartz.de für Betroffene in hochpreisigen Städten Zwangsumzüge bedeuten könnte.
Fazit
Höfgens Einordnung ist sachlich korrekt: Das Bürgergeld kennt bereits Mietobergrenzen. Merz' Framing suggeriert fälschlicherweise, es gebe bisher keine Begrenzung, und zeigt eine Ausnahme als Regel.
