Zur Quelle "Maurice Höfgen" springen
Stand: 24.05.2026

Söder offen für Reichensteuer-Erhöhung: Höfgen analysiert ARD-Arena

Link Beschreibung

YouTube-Video von Maurice Höfgen vom 1. Mai 2026. Höfgen kommentiert die ARD-Arena vom 28. April 2026 mit Markus Söder, in der Söder eine überraschende Kompromissbereitschaft bei der Reichensteuer signalisierte. Der Schwerpunkt liegt auf den Passagen zu Wohlstand und Gerechtigkeit, konkret zur Einkommensteuer, Erbschaftsteuer und Unternehmensbesteuerung.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Söders Aussage zur Reichensteuer

In der ARD-Arena vom 28. April 2026 sagte Markus Söder auf eine Publikumsfrage zum Thema Steuergerechtigkeit: "Ich bin offen, bei der Reichensteuer was zu verändern, weil das sind Menschen, die quasi über 300.000 Euro dann haben." Er stellte dies unter den Vorbehalt einer umfassenden Einkommensteuerreform, die auch Entlastungen für mittlere Einkommen und die Abschaffung der Stromsteuer umfassen sollte, nannte aber keine konkrete Obergrenze des neuen Satzes. Infranken: Söder in der ARD-Arena: Offen für Reichensteuer-Reform

Höfgen erklärt korrekt, was die sogenannte Reichensteuer ist: Der Einkommensteuersatz von 45%, der 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro greift, was einem Bruttogehalt von rund 290.000 Euro entspricht. Das stimmt mit den geltenden Regelungen überein. Finanztip: Spitzensteuersatz 2026

Höfgens Einschätzung, dass Söder mit dieser Aussage faktisch eine langjährige SPD-Position unterstützt, und die Aufforderung an die SPD, ihn öffentlich darauf festzunageln, ist eine politische Wertung, keine Tatsachenbehauptung.

Zur Einkommenssteuerverteilung

Höfgen behauptet, die oberen 10% der Einkommensbezieher zahlten 60% der gesamten Einkommensteuer. Diese Aussage ist in der Größenordnung korrekt: Die einkommensstärksten 10% der Steuerpflichtigen sorgten laut Destatis-Daten für knapp 57% der Einkommensteuereinnahmen (Stand 2020, Mindestgrenze: 87.162 Euro zu versteuerndes Einkommen). Finanztip: Spitzensteuersatz Die Formulierung "60%" ist leicht überhöht, trifft aber die Grundrichtung. Höfgens Gegenargument ist ebenfalls solide: Betrachtet man das Gesamtsteuersystem (inkl. Mehrwertsteuer, Sozialabgaben, Energiesteuer), ist die Verteilungswirkung deutlich geringer als beim reinen Blick auf die Einkommensteuer, weil Konsumsteuern und Sozialabgaben untere Einkommensgruppen proportional stärker belasten.

Zur Kapitalertragsteuer

Höfgen weist darauf hin, dass Dividendeneinkünfte mit lediglich 25% Abgeltungsteuer besteuert werden, während ein Facharbeiter mit Spitzensteuersatz 42% zahlt. Das ist faktisch richtig: Der Abgeltungssteuersatz auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) beträgt in Deutschland pauschal 25% plus Solidaritätszuschlag, in Summe rund 26,4%. Hohe Vermögende, die primär von Kapitalerträgen leben, zahlen damit effektiv einen niedrigeren Steuersatz als viele Angestellte, deren gesamtes Einkommen progressiv versteuert wird. Das ist auch der Kern der Oxfam-Kritik: Milliardäre zahlen gemessen an ihrem Vermögen oft geringere Steuersätze als Arbeitnehmer.

Zur Unternehmensbesteuerung

Söder behauptet in der ARD-Arena, Deutschland habe im internationalen Vergleich zu hohe Unternehmenssteuern. Höfgen hält dagegen mit OECD-Zahlen für 2023: Die effektive Unternehmenssteuerbelastung in Deutschland betrage 26,6%, Japan liege bei 28,4%, Frankreich bei 23,7% und die Niederlande bei 24,5%. Diese vier Werte decken sich mit Analysen des Surplus-Magazins, das dieselbe OECD-Datengrundlage verwendet. Surplus: Steuersenkungen für Unternehmen bringen kein Wachstum Die im Video zusätzlich genannten Werte für die USA (22,7%) und die deutsche Unternehmenssteuerquote von 2,4% des BIP nennt Höfgen ohne eigene Quellenangabe; sie sind hier nicht unabhängig gegengeprüft.

Höfgens Schlussfolgerung, die geplante Körperschaftsteuersenkung von 30% auf 25% bis 2032 bringe historisch keinen belastbaren Investitionsschub, stützt sich auf das Argument, dass nach der letzten großen Senkung Anfang der 2000er Jahre die Investitionsquoten gesunken statt gestiegen seien. Das ist ein in der wirtschaftswissenschaftlichen Debatte diskutiertes Argument, für das es Belege gibt, aber keine Einigkeit.

Zur Erbschaftsteuer

Söder schlägt eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer vor: Bundesländer sollen selbst entscheiden dürfen. Höfgen widerspricht zu Recht mit dem Hinweis, dass ein solcher Wettbewerb zwischen Bundesländern die Sätze nach unten treiben würde, weil reiche Erben das günstigste Bundesland wählen könnten. Das ist ein klassisches Argument gegen den Steuerwettbewerb, das sich in der Fachliteratur wiederfindet.

Höfgens Kerndaten zur Erbschaftsteuer sind weitgehend belegt: Der effektive Steuersatz auf sehr große Erbschaften (über 20 Millionen Euro) liegt wegen der weitreichenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen bei rund 2%, obwohl der nominale Spitzensatz bei 30% liegt. Das bestätigt das Netzwerk Steuergerechtigkeit auf Basis von Destatis-Daten. Netzwerk Steuergerechtigkeit: Erneut Steuererlasse in Milliardenhöhe für Großerben

Höfgens Anmerkung, Söder habe ein persönliches Interesse an niedrigen Erbschaftsteuern, weil seine Frau Unternehmens-Erbin sei, ist ein zulässiger Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte, ohne den Vorwurf einer Pflichtverletzung.

Fazit

Höfgens Analyse der ARD-Arena ist in den zentralen Fakten zutreffend und gut nachvollziehbar argumentiert. Söders Bereitschaft zur Reichensteuer-Erhöhung ist korrekt dokumentiert und politisch eingeordnet. Die Daten zu Kapitalertragsteuer, effektiven Erbschaftsteuersätzen und OECD-Unternehmenssteuervergleich stimmen. Die einzige leichte Ungenauigkeit: Die 60%-Aussage zur Einkommensteuerlast der oberen 10% ist geringfügig überhöht (belegte Zahl: ca. 57%).