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Stand: 14.07.2026

GdP-Vizechef Hüber: 'No-Go mit der AfD' für Polizeibeamte

Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD! Polizisten können kraft ihres abgelegten Eides keine verfassungsfeindliche Partei wählen, diese unterstützen, oder dort mitmachen!

Sven Hüber, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), schrieb den Satz in seiner Titelgeschichte "Richtig Nein sagen" im GdP-Mitgliedermagazin "Deutsche Polizei", Ausgabe 08/2026 (online bereits am 14. Juli 2026 veröffentlicht unter dem Titel "Remonstrationspflicht: Richtig Nein sagen"). Der Text leitet aus dem Diensteid der Beamten und der Einstufung von Teilen der AfD als gesichert rechtsextrem eine Unvereinbarkeit von Polizeidienst und AfD-Mitgliedschaft, -Wahl oder -Unterstützung ab.

Faktenfackel Bewertung

Das Zitat ist im Originaltext korrekt überliefert. Hüber stützt die Aussage auf die im Beamtenrecht verankerte Pflicht zur Verfassungstreue (§ 33 Beamtenstatusgesetz) sowie auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 11. Juni 2026 (Az. VG 7 L 479/26), wonach die inhaltliche Identifikation mit Zielen der AfD die charakterliche Eignung für den Polizeiberuf infrage stellen kann.

Die drei Punkte, die Hüber in einem Satz zusammenzieht, sind rechtlich allerdings nicht gleich belastbar. Für Mitgliedschaft und aktive Unterstützung ist seine Position anschlussfähig: Beides ist nach außen sichtbares Verhalten und war Gegenstand der von ihm zitierten Entscheidung. Die Wahlentscheidung ist es nicht. Sie ist nach Artikel 38 Grundgesetz geheim und frei, war nicht Gegenstand des Berliner Beschlusses und lässt sich dienstrechtlich schon deshalb nicht sanktionieren, weil niemand sie feststellen darf. In diesem Teil geht der Appell über das hinaus, was die von Hüber selbst angeführte Rechtsprechung trägt.