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Stand: 10.03.2026

Weidel – "Wenn wir an die Macht kommen, treten wir dem von Trump gegründeten Friedensrat bei"

Link Beschreibung

Kontext

Alice Weidel postete am 25. Januar 2026 auf X die Ankündigung, dass die AfD dem von Donald Trump gegründeten "Board of Peace" (Friedensrat) beitreten würde, falls sie an die Regierung käme. Dieselbe Position wiederholte sie am 29. Januar 2026 im Deutschen Bundestag anlässlich der Regierungserklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz.

Im Bundestag sagte Weidel laut Tagesspiegel, die Nichtteilnahme Deutschlands sei "ein Fehler" und der Friedensrat sei "eine Chance, die vielfältigen Blockaden durch eine handlungsunfähige UN aufzulösen". Laut einem Facebook-Video verwendete sie die Formulierung: "Wenn wir an die Regierung kommen, werden wir dem von Donald Trump gegründeten Friedensrat beitreten."

Was ist der "Board of Peace"?

Der "Board of Peace" (Friedensrat) ist ein von Trump am 15. Januar 2026 angekündigtes und am 22. Januar 2026 am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos offiziell gegründetes zwischenstaatliches Gremium. Wikipedia beschreibt es als eine Organisation, deren erklärter Zweck darin besteht, "Stabilität zu fördern, eine verlässliche und rechtmäßige Regierungsführung wiederherzustellen und dauerhaften Frieden in von Konflikten betroffenen oder bedrohten Gebieten zu sichern".

Trump ist als "Chairman for Life" (Vorsitzender auf Lebenszeit) designiert. Laut ZDF kostet ein permanenter Sitz eine Milliarde US-Dollar. Laut UN-Sicherheitsratsresolution 2803 ist das rechtlich anerkannte Mandat des Gremiums ausschließlich auf Gazas Nachkriegsübergang bis Ende 2027 beschränkt.

Zu den Gründungsmitgliedern gehören laut Anadolu Agency 26 Staaten, darunter Argentinien, Ungarn, Saudi-Arabien, die Türkei und Indonesien. Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien haben die Einladung abgelehnt. SRF berichtet, dass auch Italien, Griechenland und die EU als Beobachter teilnehmen, ohne Mitglied zu werden.

Merz' Ablehnung und verfassungsrechtliche Bedenken

Bundeskanzler Friedrich Merz lehnte Deutschlands Mitgliedschaft ab und nannte dabei ausdrücklich verfassungsrechtliche Gründe. Laut Berliner Zeitung wäre ein Beitritt nur bei "grundlegender Reform" denkbar.

Verfassungsrechtler unterstützen diese Einschätzung. Der Verfassungsblog und LTO zitieren Expertinnen mit klaren Bedenken:

  • Völkerrechtsprofessorin Anne Peters (Max-Planck-Institut) bezeichnet die Struktur als "völlig ungewöhnlich im Völkerrecht", es sei "noch nie dagewesen im Völkerrecht des 21. Jahrhunderts, dass eine Person mit so starken Entscheidungsbefugnissen potenziell auf Lebenszeit ausgestattet wird."
  • Professor Matthias Goldmann sieht in Trumps Rolle ein "geradezu monarchisches Verständnis von Herrschaft".
  • Helmut Aust warnt, UN-Mitglieder dürften keine Organisation gründen, die sich an die UN stelle, da Artikel 103 der UN-Charta Vorrang garantiere.
  • Konkret für Deutschland: Eine Bundeswehr-Beteiligung auf Basis eines Board-of-Peace-Mandats wäre verfassungsrechtlich nicht tragfähig, da solche Einsätze nur im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme wie der UN oder NATO erlaubt sind.

Einordnung

Weidels Ankündigung ist faktisch korrekt in dem Sinne, dass sie eine politische Absichtserklärung formuliert. Der Friedensrat existiert tatsächlich. Ihre Charakterisierung des Rates als "Chance gegen eine handlungsunfähige UN" ist jedoch eine einseitige Darstellung:

Strukturelle Probleme, die Weidel nicht erwähnt:

  1. Trumps Veto-Recht auf Lebenszeit: Alle Beschlüsse bedürfen der Genehmigung des Vorsitzenden. Eine Mitgliedschaft bedeutet faktisch, dass Trump über deutsche Außenpolitik mitentscheiden könnte, ohne demokratische Rückkopplung.
  2. Keine palästinensische Vertretung: Laut Euronews sitzen palästinensische Vertreter nicht am Tisch, ein grundlegendes Problem für ein Gremium, das Frieden im Gazastreifen schaffen will.
  3. Begrenztes Mandat: Das rechtlich anerkannte Mandat ist auf Gaza bis Ende 2027 beschränkt. Die weitergehenden Ambitionen der Charta für globale Konflikte haben laut Experten keine völkerrechtliche Grundlage.
  4. Mitgliedschaft kostet 1 Milliarde Dollar: Ein Beitritt würde Deutschland finanziell belasten, ohne klare Gegenleistung.
  5. Verfassungsrechtliche Unvereinbarkeit: Die von Merz und Verfassungsrechtlern genannten Bedenken ignoriert Weidel vollständig. Ein AfD-geführtes Deutschland könnte dem Rat faktisch nicht beitreten, ohne das Grundgesetz zu ändern oder zu brechen.

Weidels Aussage ist eine typische Oppositionsansage: Sie klingt entschlossen und proaktiv, ignoriert aber die rechtlichen und diplomatischen Realitäten. Die Bundesregierung hat Deutschland als Beobachter positioniert, eine pragmatische Lösung, die Einfluss ohne verfassungsrechtliche Probleme ermöglicht und die Weidel in ihrer Schwarz-Weiß-Darstellung (beitreten vs. nicht beitreten) übergeht.

Fazit

Die Aussage ist eine politische Ankündigung und keine Falschaussage im engeren Sinne. Der Friedensrat existiert. Weidels Framing, nur Mitgliedschaft zeige echten Willen zum Frieden, ist jedoch irreführend: Es ignoriert die ernsten strukturellen und verfassungsrechtlichen Probleme des Gremiums sowie die Tatsache, dass Deutschland als Beobachter bereits Einfluss ausüben kann. Bemerkenswert ist auch die Bereitschaft der AfD, Deutschlands Außenpolitik einem Gremium unterzuordnen, in dem ein US-Präsident auf Lebenszeit ein unbegrenztes Veto-Recht hat, eine Position, die schwerlich mit dem von der AfD sonst propagierten Souveränitätsgedanken vereinbar ist.