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Stand: 02.06.2016

Gehlmann fordert Gefängnisstrafen für Homosexuelle in Deutschland

Gehlmann fordert Gefängnisstrafen für Homosexuelle in Deutschland

Am 2. Juni 2016 debattierte der Landtag Sachsen-Anhalt über die Einstufung von Marokko, Tunesien und Algerien als sichere Herkunftsstaaten. Die Linken-Abgeordnete Henriette Quade wies in ihrer Rede darauf hin, dass Homosexualität in diesen Ländern verboten und gesellschaftlich tabuisiert ist, und dass Menschen, die ihre Homosexualität offen leben, dort mit Gefängnisstrafen rechnen müssen.

Darauf rief der AfD-Abgeordnete Andreas Gehlmann in den Plenarsaal:

"Das sollten wir in Deutschland auch machen!"

Der Zwischenruf wurde im offiziellen Sitzungsprotokoll festgehalten. Die AfD Sachsen-Anhalt beantragte eine Änderung des Protokolls, der Landtagspräsident Hardy Güssau lehnte dies ab. Er habe "keinen Zweifel, dass der Satz so gefallen sei", erklärte Güssau laut queer.de (3. Juni 2016).

Drei Tage nach dem Vorfall gab die AfD Sachsen-Anhalt eine Pressemitteilung heraus, in der sie erklärte, Gehlmann stehe "uneingeschränkt" zu seiner Äußerung, "da er Sittenverfall und sogar allgemein offen ausgelebte Sexualität scharf ablehnt".

Faktenfackel Bewertung

Der Zwischenruf ist durch das amtliche Sitzungsprotokoll und die Bestätigung des Landtagspräsidenten dokumentiert. Die AfD hat ihn nicht dementiert, sondern ausdrücklich bekräftigt.

Die Forderung, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung einzusperren, steht im direkten Widerspruch zu Artikel 3 des Grundgesetzes, der Diskriminierung wegen des Geschlechts verbietet, sowie zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Zwischenruf ist kein rhetorischer Ausrutscher, sondern ein Bekenntnis, dokumentiert, verteidigt und nie zurückgenommen.