Am 29. Mai 2021 trat Björn Höcke bei einer Wahlkampfkundgebung der Die "Alternative für Deutschland" im sachsen-anhaltischen Merseburg auf. Am Ende seiner Rede rief er die verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP:
Alles für Deutschland.
Der Satz ist der Wahlspruch der Sturmabteilung der NSDAP und als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation nach §86a StGB verboten. Das Landgericht Halle verurteilte Höcke am 14. Mai 2024 wegen dieser Tat zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Euro. Laut dem Vorsitzenden Richter Jan Stengel handelte Höcke vorsätzlich: Als redegewandter und intelligenter Mann wisse er, was er sage. Höckes Behauptung, er habe nichts von laufenden Ermittlungen gegen andere AfD-Politiker wegen derselben Parole gewusst, bezeichnete der Richter als "lebensfremd". Der Bundesgerichtshof verwarf Höckes Revision am 20. August 2025, das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: MiGAZIN, 15. Mai 2024: "Höcke wegen Nazi-Spruch zu Geldstrafe verurteilt"
Faktenfackel Bewertung
Der Sachverhalt ist durch ein rechtskräftiges Strafurteil belegt. Höcke hat die Parole bewusst eingesetzt, was der ehemalige Geschichtslehrer mit dem Satz verbindet, kann er nicht ernsthaft bestreiten. Das Gericht hat das auch so gesehen. Der Versuch der Verteidigung, "Alles für Deutschland" aus dem NS-Kontext herauszulösen, scheiterte: Das Gericht stellte klar, dass es auf den Bekanntheitsgrad einer NS-Parole in der Öffentlichkeit nicht ankommt. Ziel des Paragrafen sei es, dass Nazi-Parolen aus dem öffentlichen Raum verschwinden, und nicht, dass man sie solange sagt, bis sie niemand mehr kennt.