Florian Schröder (AfD Sachsen-Anhalt)
AfD-Politiker, MdL Sachsen-Anhalt seit 2021, Sprecher für Jagd- und Schützenwesen der Landtagsfraktion; nicht der gleichnamige Kabarettist

Florian Schröder (geboren 1975 in Halle (Saale)) sitzt seit 2021 für die AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt. In der Landtagsfraktion ist er Sprecher für Jagd- und Schützenwesen; in der Berichterstattung wird diese Funktion meist als "jagdpolitischer Sprecher" wiedergegeben.
Nicht zu verwechseln mit dem Kabarettisten: Der Satiriker und Fernsehmoderator Florian Schröder ist eine andere Person, geboren 1979 in Lörrach, und wird bei uns unter einem eigenen Quellenprofil geführt. Die beiden haben nichts miteinander zu tun.
Über die Quelle
Schröder ist verheiratet und hat drei Kinder. Nach der Realschule 1991 absolvierte er eine Ausbildung zum Industriemechaniker, leistete 1994 Wehrersatzdienst und schloss 1997 eine Ausbildung zum Automobilverkäufer ab. Seit 1997 arbeitet er im Vertrieb bei BMW und Audi, vor Übernahme des Mandats zuletzt bei der Audi Leipzig GmbH. Er gehört dem Verwaltungsrat der Saalesparkasse Halle an (Landtag Sachsen-Anhalt: Biografie Florian Schröder).
In die AfD trat er 2015 ein. Seit 2016 sitzt er im Gemeinderat von Petersberg und führt dort die AfD-Fraktion, seit 2019 im Kreistag des Saalekreises als stellvertretender Fraktionsvorsitzender; den Kultur- und Sportausschuss des Kreises leitet er. Außerdem gehört er dem Vorstand des AfD-Kreisverbands Saalekreis an. Bei der Landtagswahl am 6. Juni 2021 trat er im Wahlkreis Saalekreis an, verfehlte dort mit 24,6 Prozent der Direktstimmen das Mandat und zog über Platz 17 der Landesliste in den Landtag ein (Wikipedia: Florian Schröder (Politiker)). Im Landtag gehört er dem Ausschuss für Inneres und Sport sowie dem Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten an. Für die Landtagswahl am 6. September 2026 kandidiert er nach Angaben von abgeordnetenwatch erneut, auf Listenplatz 16 (abgeordnetenwatch: Florian Schröder).
Waffenrechtsentzug für AfD-Mitglieder
Mit drei Beschlüssen vom 7. August 2026 lehnte der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt Anträge auf Zulassung der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 25. März 2025 ab. Damit steht rechtskräftig fest, dass den drei Klägern als Mitgliedern beziehungsweise Unterstützern des AfD-Landesverbands die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt. Das Gericht begründete das damit, dass das Waffenrecht der Vorsorge dient und allgemeine Zuverlässigkeitsanforderungen stellt, die für alle Bürger gleichermaßen gelten; ein unzulässiger Eingriff in das Parteienprivileg liege darin nicht (OVG Sachsen-Anhalt: Pressemitteilung 3/2026 vom 10. August 2026).
Dazu äußerte sich Schröder am 11. August 2026 in einer Mitteilung der AfD-Landtagsfraktion, überschrieben mit "Politische Schikane gegen rechtstreue Sportschützen endlich beenden!". Darin erklärte er, das Gericht habe "die Chance verpasst, der politischen Schikane gegen rechtstreue Sportschützen in Sachsen-Anhalt ein Ende zu setzen"; es sei "nur folgerichtig, dass die Betroffenen nun den Gang vor das Verfassungsgericht prüfen". Inhalt und Zeitpunkt der Entscheidung hinterließen "ein massives Störgefühl", sie falle "ausgerechnet mitten im laufenden Wahlkampf". Die Einstufung seiner Partei durch den Verfassungsschutz beruhe auf "einer rein politischen Bewertung einer weisungsgebundenen, dem Innenministerium unterstellten Behörde" (AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt: Pressemitteilung vom 11. August 2026). Nach einem Bericht von t-online könnten in Sachsen-Anhalt mehr als 100 AfD-Mitglieder ihre Waffenerlaubnis verlieren (t-online: Über 100 Parteimitglieder können Waffen verlieren).
Zur Einordnung: Die "Alternative für Deutschland" wird in Sachsen-Anhalt vom Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch geführt. Über diese Einstufung wird noch gerichtlich verhandelt; das Verfahren ruht, bis über die Einstufung der Bundespartei rechtskräftig entschieden ist (CORRECTIV: Wie stuft der Verfassungsschutz die AfD in den Bundesländern ein? (17. Juni 2026)). Die Einstufung bezieht sich auf den Landesverband. Sie ist keine Aussage über einzelne Mitglieder, und über Schröder persönlich liegen uns keine entsprechenden Feststellungen vor.
Links
- Landtag Sachsen-Anhalt: Biografie
- Wikipedia: Florian Schröder (Politiker)
- abgeordnetenwatch: Florian Schröder
Faktenfackel Bewertung
Schröder ist ein Landtagsabgeordneter ohne bundespolitische Reichweite. Interessant ist er für uns als Sprecher seiner Fraktion in einem Feld, in dem die eigene Partei unmittelbar betroffen ist: dem Waffenrecht.
Seine Stellungnahme vom August 2026 setzt an den Motiven des Gerichts an, nicht an dessen Begründung. Er ordnet den Zeitpunkt der Entscheidung dem Wahlkampf zu, verweist auf die einer CDU-geführten Innenbehörde unterstellte Polizeiinspektion und erklärt die Verfassungsschutz-Einstufung zur rein politischen Bewertung. Der tragende Punkt des Beschlusses, dass das Waffenrecht präventiv wirkt und die Zuverlässigkeitsprüfung für Parteimitglieder keine anderen Maßstäbe kennt als für Mitglieder anderer Vereinigungen, kommt darin nicht vor.
Zutreffend ist an seiner Darstellung, dass den Betroffenen kein individuelles Fehlverhalten vorgeworfen wurde. Genau darüber hat das Gericht entschieden: Es hielt die Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung für ausreichend. Seinen Verweis auf abweichende Entscheidungen in Bayern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen haben wir nicht geprüft.
Fazit
Aussagen Schröders zum Waffenrecht und zur Einstufung seiner Partei gehören an den Gerichtsbeschlüssen und den Berichten der Verfassungsschutzbehörden gegengelesen. Und noch einmal, weil es sich leicht verwechseln lässt: Der bekanntere Florian Schröder ist Kabarettist und hat mit diesem Abgeordneten nichts zu tun.