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Gerrit Huy

Gerrit Huy (geb. 13. Mai 1953) ist eine deutsche Politikerin der und seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion studierte Mathematik und Wirtschaft und erwarb einen Master of Public Administration an der Harvard University. Vor ihrer politischen Karriere bekleidete sie leitende Positionen bei Mercedes-Benz, Daimler-Benz Interservices und als CEO von Compaq Computer Deutschland. Sie nahm am Potsdamer Treffen vom 25. November 2023 teil und erzielte im März 2026 ein Urteil gegen vor dem Landgericht Berlin II (Az. 27 O 379/25), vertreten durch die .

Bildquelle: ©Gerrit Huy
Bildquelle: ©Gerrit Huy

Gerrit Huy (geb. 13. Mai 1953) ist eine deutsche Politikerin der Die "Alternative für Deutschland" und seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion studierte Mathematik und Wirtschaft und erwarb einen Master of Public Administration an der Harvard University. Vor ihrer politischen Karriere bekleidete sie leitende Positionen bei Mercedes-Benz, Daimler-Benz Interservices und als CEO von Compaq Computer Deutschland. Sie nahm am Potsdamer Treffen vom 25. November 2023 teil und erzielte im März 2026 ein Urteil gegen CORRECTIV vor dem Landgericht Berlin II (Az. 27 O 379/25), vertreten durch die Kanzlei Höcker.

Über die Person

Karriere vor der Politik

Huy schloss ihr Studium der Mathematik und Wirtschaft ab und legte 1997 die Kennedy School of Government an der Harvard University als eine der ersten deutschen Managerinnen mit einem Master of Public Administration ab. Sie war Direktorin für Vor-Entwicklung und Produktplanung bei Mercedes-Benz und 1997 für elf Monate das erste weibliche Vorstandsmitglied der Daimler Benz Interservices AG (Tele-Kommunikation und IT-Sparte des Daimler-Konzerns). Anschließend leitete sie Compaq Computer Deutschland als CEO, bevor sie als selbstständige Unternehmensberaterin tätig wurde.

Politische Karriere

Huy trat 2017 der AfD bei. Bei der Bundestagswahl 2021 zog sie über die AfD-Landesliste Rheinland-Pfalz in den Bundestag ein. Sie ist dort ordentliches Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales und war stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss. Innerhalb der AfD-Bundestagsfraktion fungiert sie als arbeitsmarktpolitische Sprecherin. Darüber hinaus leitete sie den Bundesfachausschuss Arbeit und Soziales der AfD und war an der Ausarbeitung des Sozialkonzepts der Partei beteiligt.

Bei der Bundestagswahl 2025 wurde Huy erneut in den Bundestag gewählt. Die AfD-Fraktion schlug sie als Kandidatin für den Vorsitz des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor; sie erhielt jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.

Positionen und öffentliche Auftritte

Huy hat auf Abgeordnetenwatch wiederholt Fragen zu Remigration beantwortet und dabei auf das offizielle Remigrationskonzept der AfD verwiesen, das ihrer Darstellung nach keine Ausweisung deutscher Staatsbürger vorsehe. Im Verfahren vor dem Landgericht Berlin II erklärte sie, mit ihrer Aussage beim Potsdamer Treffen eine Position vertreten zu haben, die mit der von CDU und CSU vergleichbar sei.

Das Potsdamer Treffen und die Klage gegen Correctiv

Das Treffen (November 2023)

Am 25. November 2023 nahm Huy an einem Treffen in der Villa Adlon am Lehnitzsee bei Potsdam teil. Auf der Veranstaltung referierte Martin Sellner, ehemaliger Kopf der Identitären Bewegung Österreich, über sein Remigrationskonzept. Weitere Teilnehmer waren hochrangige AfD-Politiker, CDU-nahe Kreise, Unternehmensvertreter und Angehörige rechtsextremer Netzwerke. Huy gab später an, kaum jemanden auf dem Treffen gekannt und keine formelle Einladung erhalten zu haben.

Im Januar 2024, nachdem CORRECTIV die Recherche "Geheimplan gegen Deutschland" veröffentlicht hatte, erstattete Huy Strafanzeige gegen Correctiv-Mitarbeiter wegen mutmaßlicher Verletzung des Hausrechts durch Fotos und mögliche Tonaufnahmen. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft sah keinen Anfangsverdacht und leitete keine Ermittlungen ein.

Die Klage vor dem LG Berlin II (Az. 27 O 379/25)

Parallel dazu reichte Huy, vertreten durch Rechtsanwalt Carsten Brennecke der Kanzlei Höcker, Klage gegen Correctiv vor dem Landgericht Berlin II ein. Das Gericht verbot Correctiv mit Urteil vom 17. März 2026 mehrere Aussagen aus dem Bericht, darunter die Formulierung, beim Potsdamer Treffen sei ein "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" vorgestellt worden. Außerdem untersagte es die Behauptung, Huy habe vorgeschlagen, "Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft wieder wegzunehmen." Die schriftliche Urteilsbegründung wurde am 15. April 2026 veröffentlicht.

Das Landgericht Berlin II begründete sein Urteil im Wesentlichen damit, Sellner habe die Staatsbürgerschaft in seinem Potsdamer Vortrag ausdrücklich als Sperre für Ausweisungen anerkannt; die Masterplan-Formulierung von Correctiv stelle daher eine unwahre Tatsachenbehauptung dar. Damit widerspricht die Berliner Kammer explizit dem Landgericht Hamburg, das in einem Parallelverfahren für Ulrich Vosgerau dieselbe Passage im Dezember 2025 (Az. 324 O 61/24) noch als zulässige Meinungsäußerung eingestuft hatte.

Die Kanzlei Höcker hatte das Verfahren bewusst in Berlin angestrengt, nachdem Hamburg für Vosgerau ungünstig entschieden hatte. Dieses Vorgehen wird als "fliegender Gerichtsstand" bezeichnet und ist im deutschen Presserecht durch die freie Gerichtsstandwahl bei Medienveröffentlichungen zulässig. Correctiv hat Berufung vor dem Kammergericht eingelegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Faktenfackel Bewertung

Huy ist eine gut vernetzte Managerin mit renommierten akademischen Qualifikationen, die sich der AfD mit einem explizit ausgearbeiteten Remigrationskonzept anschloss. Ihre Teilnahme am Potsdamer Treffen ist unstrittig. Strittig ist die Frage, welche Position sie dort genau vertreten hat, und ob Correctivs Formulierungen die dort geäußerten Inhalte korrekt wiedergaben.

Das Urteil des LG Berlin II ist ein Teilerfolg für Huy: Zwei konkrete Formulierungen Correctivs wurden verboten. Dass in Potsdam über massenhafte Vertreibungen diskutiert wurde, ist nicht Gegenstand des Urteils und bleibt unangefochten. Die Rechtsfrage, ob es sich bei den verbotenen Sätzen um Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen handelt, ist zwischen zwei Landgerichten ungeklärt und wird höchstinstanzlich entschieden werden. Aussagen, die das Urteil als vollständige Widerlegung der Correctiv-Recherche framen, sind irreführend.

Fazit

Huy agiert als Klägerin in einem laufenden Presserechtsstreit, dessen Ausgang noch offen ist. Ihr öffentliches Profil ist eng mit dem Potsdamer Treffen und den nachfolgenden Versuchen verknüpft, die Berichterstattung darüber juristisch einzuschränken. Ihre Angaben zu Migration und Remigration sind mit den Positionen der AfD-Führung identisch und liegen jenseits des demokratischen Mainstreams.