Mary Khan
AfD-Abgeordnete im Europäischen Parlament

Mary Khan (auch Mary Khan-Hohloch, geboren am 25. Juni 1994 in Frankfurt am Main) ist eine deutsche AfD-Politikerin und seit dem 16. Juli 2024 Mitglied des Europäischen Parlaments. Sie gehört der AfD-Delegation in der rechtsextremen Fraktion "Europa der Souveränen Nationen" (ESN) an und tritt als innenpolitische Sprecherin und Koordinatorin im Rechtsausschuss der Gruppe auf.
Biografie
Khan wuchs als Tochter eines 1989 aus Lahore eingewanderten pakistanischen Vaters und einer deutschen Mutter in Frankfurt auf. Laut Wikipedia absolvierte sie von 2019 bis 2023 ein Bachelorstudium der Religionswissenschaften und des Öffentlichen Rechts; parallel arbeitete sie von 2020 bis 2024 als freie Mitarbeiterin im Medienbereich. Seit 2019 ist sie mit Dennis Hohloch verheiratet, der für die AfD im Brandenburger Landtag sitzt.
AfD-Karriere
Khan trat der AfD 2016 bei. Sie war Ortsvorsitzende in Rodgau, Geschäftsführerin der AfD-Fraktion im Rodgauer Stadtparlament und von 2018 bis 2022 stellvertretende Bundessprecherin der Jugendorganisation "Junge Alternative". 2023 wurde sie auf Platz 14 der Bundesliste für die Europawahl 2024 nominiert.
Europäisches Parlament
Im EU-Parlament sitzt Khan als ordentliches Mitglied im Rechtsausschuss (JURI) und im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) sowie als Stellvertreterin im Binnenmarktausschuss (IMCO). Sie ist zudem Teil der Delegation für die Beziehungen zu Indien (D-IN) und stellvertretendes Mitglied in der Kanada-Delegation (D-CA). Inhaltlich konzentriert sie sich auf Migrations- und Sicherheitspolitik, zuletzt etwa auf die verschärfte EU-Rückführungsverordnung, für die die EVP-Fraktion mit AfD, EKR, PfE und ESN eine Mehrheit bildete.
Hochstapler-Affäre
Kurz nach ihrer Nominierung für die Europawahl geriet Khan in die sogenannte "Hochstapler-Affäre" der AfD. Laut t-online hatte sie auf der Aufstellungsversammlung in Magdeburg ein abgeschlossenes Studium der Religionswissenschaften und des Öffentlichen Rechts angegeben, obwohl das Abschlusszeugnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag. Der Bundesvorstand verhängte eine zweijährige Sperre für parteiinterne Ämter, der Parteikonvent sprach am 22. Oktober 2023 eine Rüge aus. Von der EU-Liste wurde sie trotz schärferer Forderungen aus der Parteibasis nicht gestrichen; das ZDF berichtete über das Festhalten der Parteispitze an den betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten.
Einladung von Ein Prozent und Michael Schäfer ins EU-Parlament (März 2026)
Am 25. März 2026 luden Khan und ihr Fraktionskollege Alexander Jungbluth eine Veranstaltung ins Europäische Parlament, bei der Philip Stein (Direktor der rechtsextremen Kampagnenplattform Ein Prozent) und Michael Schäfer (früherer Funktionär der gewalttätigen Neonazi-Gruppe Wernigeröder Aktionsfront und Ex-Bundesvorsitzender der "Jungen Nationalisten") als Redner auftraten. Laut einer Analyse des Global Project Against Hate and Extremism griffen Stein und Schäfer dort zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Amadeu Antonio Stiftung und Campact an und warfen ihnen vor, in Wahlen einzugreifen, um die AfD kleinzuhalten. Die Veranstaltung gilt als weiteres Beispiel für die Öffnung der AfD-Europadelegation gegenüber dem extrem rechten und neonazistischen Vorfeld.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Mary Khan ist keine neutrale Primärquelle, sondern Akteurin einer Partei, deren Bundesverband vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist. Ihre parlamentarische Arbeit bewegt sich im Rahmen der ESN-Fraktion, die migrations- und demokratiefeindliche Positionen bündelt. Die von ihr selbst veröffentlichten Kanäle (Website, X-Account, Kontrafunk-Interviews) sind als Eigenwerbung zu lesen und nicht als unabhängige Information. Die 2023 dokumentierten Falschangaben zum Studienabschluss und die Einladung eines Neonazi-Vorfelds ins EU-Parlament belasten ihre Glaubwürdigkeit zusätzlich.
Fazit
Aussagen von Mary Khan eignen sich nicht als Beleg für Tatsachen, sondern nur als Beleg dafür, was die AfD-Europadelegation öffentlich vertritt. Für Faktenchecks werden ihre Aussagen eingeordnet, aber nicht als Quelle für externe Sachverhalte genutzt. Primärquellen (Verfassungsschutzberichte, seriöse Medien, wissenschaftliche Studien) haben stets Vorrang.