Ralf Stadler
AfD-Landtagsabgeordneter aus Niederbayern, mehrfach wegen Beleidigung, Verleumdung und Volksverhetzung verurteilt.

Über die Quelle
Ralf Stadler (geboren 1964 in Tittling, Landkreis Passau) ist gelernter Konditor, ehemaliger Zeitsoldat und seit 1997 selbstständiger Metallbauunternehmer in der Lebensmittelindustrie. Seit 2015 ist er Mitglied im AfD-Kreisverband Passau/Freyung-Grafenau, seit 2017 dessen Kreisvorsitzender. Bei der Landtagswahl 2018 zog er über den Wahlkreis Niederbayern in den Bayerischen Landtag ein, dem er seither ununterbrochen angehört. Er sitzt im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus sowie im Beirat der Bayerischen Staatsforsten und im Landessportbeirat.
Stadler ist wiederholt strafrechtlich in Erscheinung getreten. 2020 wurde er per Strafbefehl wegen Verleumdung der damaligen Landtagspräsidentin Ilse Aigner verurteilt, der er ein manipuliertes Foto unterstellte. 2024 folgte eine Geldstrafe wegen Beleidigung, weil er auf einer Kundgebung die Jusos als "SA-Truppe" bezeichnet hatte. Am 8. Juli 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Passau wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Verbreitens einer Gewaltdarstellung und Volksverhetzung zu 26.400 Euro Geldstrafe (160 Tagessätze zu je 165 Euro). Grundlage waren drei Social-Media-Beiträge: ein Hinrichtungsvideo russischer Soldaten, mit dem er sich gegen Waffenlieferungen an die Ukraine positionierte, ein Video mit Begriffen wie "Pack" und "Messerstecher" über Asylbewerber in Moosburg sowie das Weiterverbreiten eines Bescheids mit den vollständigen Namen und der Adresse einer ukrainischen Flüchtlingsfamilie samt Aufruf "Ganz Deutschland muss diese Dokumente sehen". Laut BR24 ist das Urteil nicht rechtskräftig, Stadler und sein Verteidiger kündigten Rechtsmittel an; er selbst nannte es im BR-Interview ein "politisches Urteil".
Innerparteilich eskalierte 2026 zudem ein Konflikt mit der niederbayerischen Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner. Das Landesschiedsgericht der AfD beschloss laut Tagesspiegel Stadlers Ausschluss aus der Partei wegen "parteischädigender Äußerungen" über Funktionsträger, des Einschüchterns von Mitgliedern per Brief sowie eines als herabwürdigend gewerteten Videos gegen Ebner-Steiner. Ein Ausschluss würde der AfD-Fraktion laut Satzung ein Mandat kosten und sie mit den Grünen gleichziehen lassen, was die AfD ihre Rolle als stärkste Oppositionsfraktion im Landtag kosten könnte. Stadler weist die Vorwürfe zurück und ist laut Abendzeitung München bereit, zunächst das AfD-Bundesschiedsgericht und notfalls Zivilgerichte anzurufen; der Ausgang war zum Zeitpunkt der Berichterstattung offen.
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Faktenfackel Bewertung
Stadler ist als gewählter Landtagsabgeordneter eine Person des öffentlichen Lebens, dessen Aussagen politisches Gewicht haben. Zugleich zeigt seine Vorgeschichte, mehrfache strafrechtliche Verurteilungen wegen Verleumdung, Beleidigung und zuletzt Volksverhetzung, ein Muster grenzüberschreitender öffentlicher Äußerungen. Das jüngste Urteil ist nicht rechtskräftig und muss entsprechend als noch nicht endgültig gekennzeichnet werden; die beiden älteren Verurteilungen (2020, 2024) sind rechtskräftig. Der parteiinterne Ausschlussstreit ist ein noch offenes Verfahren und sagt für sich genommen nichts über den Wahrheitsgehalt seiner politischen Aussagen aus, zeigt aber innerparteiliche Konflikte um seinen Kommunikationsstil.
Fazit
Ralf Stadlers öffentliche Äußerungen sollten wegen der dokumentierten strafrechtlichen Vorgeschichte kritisch eingeordnet werden; nicht rechtskräftige Verfahren sind als solche zu kennzeichnen, rechtskräftige Verurteilungen dürfen als Tatsache benannt werden.