Link Beschreibung
In einem Facebook-Reel schreibt der AfD-Bundestagsabgeordnete Ruben Rupp, wer arbeite, könne seine Ehefrau künftig nicht mehr mitversichern, wer dagegen "2 oder 3 Ehefrauen" habe und nicht arbeite, bei dem blieben alle kostenlos versichert. Das verstehe die Regierung unter "sozialer Gerechtigkeit". Ein Archiv vom 20.10.2026 (Perma.cc) zeigt rund 4.400 Likes und 1.240 Shares.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Beide Hälften der Aussage vermitteln ein falsches Bild. Zur ersten: Die Mitversicherung der Ehefrau eines arbeitenden Mannes wird nicht abgeschafft. Das Gesundheitsministerium beschreibt in seiner Pressemitteilung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (10.07.2026) stattdessen einen Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner von 2,5 Prozent ab 2028. Nach der Darstellung der Bundesregierung bemisst er sich am Einkommen des erwerbstätigen Ehepartners. Der Versicherungsschutz der Frau bleibt bestehen, sie wird nur nicht mehr in jedem Fall beitragsfrei mitversichert. Ausgenommen sind laut Ministerium unter anderem Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sowie Ehegatten mit Pflegegrad 3 bis 5, mit Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung oder mit Grundsicherungsbezug als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Zur zweiten Hälfte: Eine kostenlose Familienversicherung für zwei oder drei Ehefrauen gibt es nicht. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags halten in ihrer Ausarbeitung "Rechtliche Bewertung von Mehrehen" (WD 6 - 023/25, WD 7 - 024/25, 20.05.2025) fest, dass die Familienversicherung seit einem Rundschreiben des damaligen Gesundheitsministeriums vom 22.12.2004 auf die zuerst geheiratete Ehefrau beschränkt ist. Zweitfrauen und weitere Ehefrauen können danach nicht familienversichert werden. Mehrehen dürfen in Deutschland ohnehin nicht geschlossen werden (§ 1306 BGB). Dass die Reform daran etwas ändert, ist nicht erkennbar: Laut CORRECTIV ändert sich für Mehrehen nach Angaben des Gesundheitsministeriums nichts.
Auch der Bezug von Sozialleistungen macht aus einer Mehrehe keinen Sonderfall mit Gratis-Versicherung. Nach CORRECTIV kann aus einer Mehrehe laut Bundesagentur für Arbeit keine Bedarfsgemeinschaft entstehen. Wer selbst erwerbsfähig ist und Grundsicherung bezieht, ist über den Leistungsbezug versichert; das Jobcenter zahlt die monatlichen Beiträge an die Krankenkasse. Das knüpft an die eigene Lage der Leistungsbezieherin oder des Leistungsbeziehers an, nicht an die Zahl der Ehefrauen.
Ein wahrer Kern bleibt: Ab 2028 wird die beitragsfreie Mitversicherung für einen Teil der Ehepaare teurer. Das Gegenüber von "Ehefrau nicht mehr mitversichert" und "alle kostenlos" ist dennoch konstruiert, weil es einen Zuschlag als Abschaffung darstellt und eine Mehrehe-Regel behauptet, die es nicht gibt.
CORRECTIV bewertet den Beitrag am 6. November 2026 ebenfalls als irreführend, Mimikama am 7. November 2026. Auf Anfrage von CORRECTIV erklärte Rupp, er habe sich auf einen veralteten Debattenstand bezogen, als noch die vollständige Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung im Raum stand. Er räumte ein, er hätte die Versicherungsformen deutlicher unterscheiden und den aktuellen Reformstand einordnen können. Dass zwei oder drei Ehefrauen über denselben Mann familienversichert werden könnten, habe er nach eigener Aussage nicht behaupten wollen; CORRECTIV hält dagegen, dass die Formulierung genau diesen Eindruck nahelegt. Den Beitrag selbst ließ er laut CORRECTIV unverändert online.
Fazit
Die Behauptung ist irreführend. Richtig ist, dass für viele mitversicherte Ehepartner ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozent anfällt. Falsch ist, dass Ehefrauen arbeitender Männer künftig gar nicht mehr mitversichert werden können und dass für mehrere Ehefrauen eine kostenlose Familienversicherung besteht. Letzteres ist seit 2004 in der Praxis ausgeschlossen.
