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Stand: 01.04.2015

Hersel: Brennende Flüchtlingsheime kein Akt der Aggression

Hersel: Brennende Flüchtlingsheime kein Akt der Aggression

Im April 2015 schrieb Sandro Hersel in einem privaten Facebook-Chat mit AfD-Mitgliedern, der später als Teil der "Arppe-Chatprotokolle" bekannt wurde. In einer Diskussion über Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte schrieb er:

Brennende Flüchtlingsheime sind kein Akt der Aggression, sondern eine Akt der Verzweiflung gegen Beschlüsse von oben.

Der Wortlaut ist durch den taz-Artikel vom 1. September 2017 und den Wikipedia-Artikel zu Sandro Hersel dokumentiert. CORRECTIV prüfte das Zitat im Faktencheck vom 5. Februar 2020 und stufte es als "unbelegt" ein, nicht weil es falsch sei, sondern weil CORRECTIV die Echtheit der Chatprotokolle nicht eigenständig verifizieren konnte. Allerdings hält CORRECTIV fest, dass die Protokolle als authentisch gelten können, da sie zum Parteiausschluss Arppes führten. Die Quelle ist ein Chat, kein Landtags-Plenarprotokoll. Die in sozialen Medien verbreitete Angabe "zitiert im NRW-Landtag" konnte nicht verifiziert werden und ist vermutlich falsch.

Hersel hat das Zitat nicht bestritten. Er erklärte laut CORRECTIV, er bereue die Formulierung und habe sich bereits im Landtag Mecklenburg-Vorpommern dafür entschuldigt. Er bezeichnete es als "steile These".

Faktenfackel Bewertung

Der Satz kehrt die moralische Bewertung eines Brandanschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft um. Nicht die Bewohner der Unterkunft sind die Leidtragenden, ihre Sicherheit, ihre Unterkunft, ihr Leben sind im Satz unsichtbar. Die Täter werden als Verzweifelte gerahmt, die auf eine staatliche Entscheidung reagieren.

"Beschlüsse von oben" verweist auf Asylpolitik und Unterbringungsentscheidungen. Das Muster ist: politische Entscheidungen delegitimieren, dann Gewalt als verständliche Reaktion einordnen. Dieser rhetorische Zug taucht seither immer wieder in rechtsextremen Kreisen auf.

Dass Hersel nach der Veröffentlichung bis 2021 im Landtag Mecklenburg-Vorpommern verblieb und nicht zurücktrat, zeigt, dass die Äußerung für die AfD in Mecklenburg-Vorpommern offenbar kein Grund für eine Konsequenz war.