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Stand: 27.03.2026

Kritik an AfD-Antrag zur Clankriminalität

Link Beschreibung

Sebastian Fiedler (SPD) kommentiert in einem TikTok-Video seine Bundestagsrede zur Clankriminalität und kritisiert den AfD-Antrag "Clankriminalität entschieden bekämpfen – Bürger und Rechtsstaat schützen".

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der AfD-Antrag zur Clankriminalität wurde laut Bundestag-Bericht (KW 5/2026) in der Sitzung vom 29. Januar 2026 debattiert und kontrovers diskutiert. Fiedler, ehemaliger Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, warf der AfD drei konkrete Widersprüche vor:

Erstens: Der AfD-Antrag fordert den Einsatz von Europol – gleichzeitig beschloss die AfD auf Parteitagen den EU-Austritt. Zweitens: Die AfD beklagt angebliche Unterwanderung der Polizei durch Clankriminelle, lehnte aber die Novelle des Bundespolizeigesetzes ab, die genau diese Maßnahmen auf zwei Seiten auflistet. Drittens beschuldigte Fiedler die AfD, aus dem "Herbeireden eines vermeintlichen Staatsversagens" politisches Kapital schlagen zu wollen, während sie gleichzeitig das Vertrauen in Sicherheitsbehörden untergrabe.

Die CDU/CSU bezeichnete die AfD-Darstellung laut dem Parlamentsbericht als "Realitätsverzerrung", die Grünen als "rassistische Verzerrung". Der AfD-Antrag enthielt 18 Forderungen, darunter Abschiebungserleichterungen für "kriminelle Clan-Mitglieder" und die Bekämpfung "importierter Kriminalität". Fiedlers inhaltliche Kritik an der internen Widersprüchlichkeit des Antrags ist durch die öffentliche Antragslage nachvollziehbar belegbar.

Fazit

Fiedlers Kritik, die AfD agiere beim Thema Clankriminalität widersprüchlich und instrumentalisiere das Thema politisch, ist durch konkrete Widersprüche im Antrag selbst – Europol-Forderung bei gleichzeitigem EU-Austrittsbekenntnis, abgelehnte Polizeigesetznovelle trotz Forderung nach Schutzmaßnahmen – sachlich begründet.