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Sebastian Maack

AfD-Bundestagsabgeordneter für Berlin-Reinickendorf, Sprecher der AfD-Arbeitsgruppe 'NGO-Aufklärung' und Betreiber der Rechercheplattform 'NGO Files'.

Bildquelle: ©Sebastian Maack
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Über die Quelle

Sebastian Maack (geboren 1969) ist seit März 2025 AfD-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf (über die Landesliste Berlin gewählt). Der Diplom-Wirtschaftsingenieur war von 1982 bis 2014 in CDU-nahen Organisationen aktiv, bevor er 2014 zur AfD wechselte. Von 2016 bis 2021 war er Bezirksstadtrat in Reinickendorf, seit 2018 leitet er den Bundesfachausschuss Familie und Demografie der AfD, seit 2023 ist er Landesschatzmeister der AfD Berlin.

Maack ist Sprecher der AfD-Bundestagsarbeitsgruppe "NGO-Aufklärung" (AG03), die nach eigenen Angaben die staatliche Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen systematisch untersucht. Im Rahmen dieser Arbeit betrieb er die Plattform "NGO Files", die Finanzierungsdaten zu hunderten zivilgesellschaftlichen Organisationen sammelt und als Skandal darstellt. Im Juli 2026 erwirkte die NGO HateAid außergerichtlich eine strafbewährte Unterlassungserklärung gegen Maack, nachdem dieser mehrere Falschbehauptungen über die Organisation verbreitet hatte.

Faktenfackel Bewertung

Maack betreibt mit "NGO Files" ein AfD-nahes Projekt, das nach eigener Darstellung die staatliche Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen offenlegt. Nach Recherchen von Correctiv: Stimmung gegen zivilgesellschaftliche Organisationen: AfD-Referent soll NGOs durchleuchten (28.01.2026) ordnet sich die Arbeit der von ihm geleiteten AG "NGO-Aufklärung" allerdings in ein von LobbyControl dokumentiertes Muster ein, in dem Finanzierungsdaten selektiv aufbereitet und gegen einzelne Organisationen instrumentalisiert werden. Im konkreten Fall HateAid musste Maack nach juristischer Auseinandersetzung bei zwölf von 13 beanstandeten Aussagen eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben, die zugehörigen Artikel sind nicht mehr abrufbar.

Fazit

Maacks öffentliche Aussagen über zivilgesellschaftliche Organisationen sind kritisch zu prüfen: Im Fall HateAid musste er nach juristischer Auseinandersetzung 12 von 13 beanstandete Behauptungen per strafbewährter Unterlassungserklärung zurücknehmen. Die politische Einordnung der "NGO Files"-Kampagne als Diskreditierungsstrategie stammt aus der Recherche von Correctiv und LobbyControl.