Link Beschreibung
Taylan Kurt (Grüne) wirft Beatrix von Storch vor, Namen von Politikerinnen und Politikern, die den Digital Services Act (DSA) unterstützen, an das Umfeld von Donald Trump weitergegeben zu haben, und bezeichnet das als "Stasi-Methoden im neuen Gewand von Donald Trump".
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Der Kern des Vorwurfs ist belegt: Beatrix von Storch bestätigte bei Markus Lanz, dass sie dem Trump-Umfeld laufend Informationen über die politische Lage in Deutschland liefert, darunter offenbar Namen von Politikerinnen und Politikern, die den DSA unterstützen. Auf die direkte Frage, ob sie gebeten worden sei, diese Namen zu liefern, wich sie aus.
Kurt zieht daraus weitreichende Schlüsse: Er bezeichnet Von Storch als "inoffizielle Mitarbeiterin" und "Geheimagentin der US-Regierung" und vergleicht das Vorgehen mit DDR-Stasi-Methoden sowie mit der Arbeitsweise chinesischer und russischer Geheimdienste. Außerdem erwähnt er, dass die AfD-nahe Organisation ANKRA im Kontakt mit dem chinesischen Geheimdienst stehe und dies von der Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt werde.
Die Vergleiche mit Geheimdienst-Methoden und die Bezeichnung als "Geheimagentin" sind politische Zuspitzungen, keine juristischen Einordnungen. Mimikama hält fest, dass strafrechtlich kein Nachweis illegalen Verhaltens vorliegt, das Vorgehen politisch aber hochgradig kontrovers ist, weil es den Eindruck gezielter Einflussnahme durch ausländische Akteure auf europäische demokratische Prozesse erweckt.
Die Behauptung über ANKRA und den chinesischen Geheimdienst konnte nicht unabhängig verifiziert werden.
Fazit
Die Grundlage des Vorwurfs, von-Storchs Datenweitergabe an das Trump-Umfeld, ist durch ihre eigenen öffentlichen Aussagen belegt. Die Bewertung als "Hochverrat" oder "Geheimagentur-Tätigkeit" ist eine politische Interpretation, die strafrechtlich nicht belegt ist. Der Vergleich mit Stasi-Methoden ist rhetorisch wirksam, inhaltlich aber überdehnt.
