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Stand: 17.05.2026

Was war das nochmal mit Potsdam? Tim Achtermeyer im NRW-Landtag zur AfD

Link Beschreibung

Facebook-Reel von Tim Achtermeyer (Grüne, MdL Nordrhein-Westfalen) mit Ausschnitten seiner Rede in der NRW-Landtagsdebatte vom 6. Mai 2026. Anlass war ein AfD-Antrag unter dem Titel "Defund Correctiv!", mit dem die Fraktion die Abwicklung des Recherche-Mediums forderte und sich dabei auf das nicht-rechtskräftige Berliner Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung über das Potsdamer Treffen berief. Achtermeyer konfrontierte die AfD-Fraktion mit dem Potsdamer Geheimtreffen vom 25. November 2023 und dem selektiven Umgang der Partei mit Gerichtsentscheidungen. Im Video sind Untertitel eingeblendet: "SIE (AFD) KÖNNEN DOCH NOCH NICHT MAL RECHTSSTAAT" und "DER MENSCHENWÜRDE NICHT VERHANDELBAR IST." 4.567 Reaktionen, 2.095 Kommentare, 363 Shares.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der Anlass der Rede war ein AfD-Antrag ("Defund Correctiv!"), der sich auf ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. März 2026 stützte. Das Berliner Gericht hatte CORRECTIV in einem Verfahren gegen AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy untersagt, zwei Formulierungen aus dem Artikel "Geheimplan gegen Deutschland" weiter zu verwenden. Die AfD präsentierte dies als Beweis für fehlerhafte Berichterstattung.

Achtermeyer benannte, was daran falsch eingeordnet ist: Weder das Berliner noch das Hamburger Urteil sind rechtskräftig. Das Landgericht Hamburg hatte bereits im Dezember 2025 Klagen zweier anderer Teilnehmer des Potsdamer Treffens abgewiesen und Correctivs Kernbericht als zulässige Meinungsäußerung gewertet. In beiden Fällen laufen Berufungsverfahren vor den jeweiligen Oberlandesgerichten. Die AfD ließ das Hamburger Urteil in ihrer Debattendarstellung unerwähnt und bezog sich nur auf die ihr günstige Berliner Entscheidung.

Die Fakten zum Potsdamer Treffen selbst sind unbestritten: Am 25. November 2023 trafen sich mehrere AfD-Politiker, Mitglieder der Werteunion sowie der rechtsextreme österreichische Aktivist Martin Sellner in einem Potsdamer Hotel. Sellner trug ein Konzept zur "Remigration" vor, das auch "nicht-assimilierte" deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund einschloss. Diese Kernaussage der Correctiv-Recherche ist von keinem Gericht als unwahr bewertet worden; die Streitfragen in den Klagen beziehen sich auf einzelne Formulierungen in der Zusammenfassung des Artikels.

Achtermeyers zweiter Bezugspunkt ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 (Az. 13 L 1109/25). Das Gericht stellte in diesem Eilverfahren fest, dass der begründete Verdacht besteht, die Die "Alternative für Deutschland" behandle Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, die beide einen deutschen Pass besitzen, rechtlich unterschiedlich, und dass dies mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sei. Auf dieses Urteil reagierte die AfD-Fraktion nicht. Achtermeyer macht daraus einen Konsistenzvorwurf: Die AfD berufe sich auf Gerichte, wenn es ihr nutzt, ignoriere sie aber, wenn sie gegen sie entscheiden.

Dieser Vorwurf ist sachlich nachvollziehbar und durch die öffentliche Debattenlage belegbar. Die Darstellung der Gerichtslage in der Rede ist im Kern korrekt: Beide Urteile sind nicht rechtskräftig, das Hamburger Urteil sprach für Correctiv, das Berliner gegen einzelne Formulierungen. Dass Achtermeyer die Berliner Entscheidung als Teilsieg ("in einem Absatz Recht") einordnet, entspricht dem, was aus den verfügbaren Berichten über das Urteil bekannt ist.

Das Reel erzielte hohe organische Reichweite (4.567 Reaktionen, 363 Shares), was auf erhebliche Resonanz auch jenseits Achtermeyers eigener Followerschaft hindeutet.

Fazit

Die inhaltlichen Bezüge in Achtermeyers Rede sind sachlich zutreffend: Das Potsdamer Treffen fand statt, die Kerninhalte sind dokumentiert, die Gerichtsurteile sind noch nicht rechtskräftig, und das NRW-Verwaltungsgericht hat einen begründeten Verfassungsschutzverstoß der AfD festgestellt. Der zentrale Vorwurf, die AfD wähle Urteile selektiv nach politischer Nützlichkeit aus, ist durch die konkrete Debattensituation belegt.