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Stand: 28.03.2026

Toni Schuberl zu Antisemitismus der AfD

Link Beschreibung

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Schuberl thematisiert in diesem Video zwei konkrete Fälle, die er als Beispiele für antidemokratisches Verhalten der AfD wertet.

Beatrix von Storch und die Datenweitergabe: Schuberl bezieht sich auf einen dokumentierten Vorfall: Beatrix von Storch bestätigte am 15. Oktober 2025 in der ZDF-Sendung "Markus Lanz", dass sie Namen von Politikerinnen und Politikern, die den Digital Services Act (DSA) unterstützen, an Akteure aus dem Umfeld von Donald Trump und J.D. Vance weitergibt. Auf abgeordnetenwatch.de wurde sie dazu befragt und wich einer klaren Antwort aus. Schuberls Bezeichnung als "Geheimagentin der US-Regierung" und "inoffizielle Mitarbeiterin von Donald Trump" ist rhetorisch zugespitzt, trifft aber den Kern des dokumentierten Sachverhalts.

Krah und der chinesische Geheimdienst: Schuberl erwähnt, die AfD stehe "offensichtlich im Kontakt mit dem chinesischen Geheimdienst", damit meint er den Fall rund um Maximilian Krahs ehemaligen Mitarbeiter Jian G., der im September 2025 vom Oberlandesgericht Dresden wegen Spionage für China zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt zudem separat gegen Krah selbst wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen.

Fazit

Schuberl verweist auf zwei real belegte und öffentlich dokumentierte Vorfälle: die Datenweitergabe von Beatrix von Storch an das MAGA-Umfeld und den China-Spionagefall rund um Maximilian Krah. Die Einordnung als "Stasi-Methoden" und "Hochverrat" ist politisch-rhetorisch, nicht juristisch präzise. Inhaltlich keine Falschinformationen.