Link Beschreibung
Das Bundeskabinett hat am 10. Dezember 2025 den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie (RL 2024/1069) beschlossen. Das Gesetz soll Journalisten, Aktivisten und Zivilgesellschaft vor missbräuchlichen Klagen schützen, die darauf abzielen, öffentliche Beteiligung zu unterdrücken. Die EU-Umsetzungsfrist endet am 7. Mai 2026.
Der Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für Verhandlungen vor, ermöglicht Prozesskostensicherheit zugunsten der Beklagten und erweitert die Kostenerstattung für Anwaltskosten. Sanktionsgebühren können bis zum doppelten regulären Gebührensatz verhängt werden.
Bewertung
Der Regierungsentwurf ist eine Minimalumsetzung. Während der ursprüngliche Referentenentwurf die Schutzregelungen auch auf rein nationale Fälle anwenden wollte, beschränkt die finale Fassung den Anwendungsbereich auf grenzüberschreitende Sachverhalte. Das No SLAPP Bündnis kritisiert, dass damit die große Mehrheit der SLAPP-Fälle in Deutschland vom Schutz ausgenommen bleibt. Reporter ohne Grenzen bemängelt, der Entwurf lasse Abmahnungen ungeregelt und setze die maximale Sanktion zu niedrig an.
Die Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss am 16. März 2026 bestätigte die Kritik: Mehrere Sachverständige forderten eine Ausweitung auf nationale Fälle. Stand Mai 2026 steht die zweite und dritte Lesung im Bundestag noch aus.
Fazit
Der Gesetzentwurf bleibt hinter den Möglichkeiten der EU-Richtlinie zurück. Für Faktenchecker und investigative Journalisten in Deutschland, die überwiegend mit nationalen SLAPP-Klagen konfrontiert sind, bringt die Umsetzung in der aktuellen Form kaum zusätzlichen Schutz.
