Link Beschreibung
Bundesbank-Stellungnahme vom 17. Januar 2022 zum Legislativvorschlag der EU-Kommission zur Umsetzung der Basel-III-Finalisierung in EU-Recht (CRR III / CRD VI). Vorstandsmitglied Joachim Wuermeling, zuständig für Bankenaufsicht, widerspricht der Kritik, die neuen Kapitalanforderungen würden die Mittelstandsfinanzierung belasten: "Die rund 1.300 deutschen Institute, die vorrangig kleine und mittelgroße Unternehmen finanzieren und den Standardansatz verwenden, werden kaum von steigenden Kapitalanforderungen betroffen sein."
Kernpunkte der Bundesbank-Argumentation: Der KMU-Unterstützungsfaktor (SME Supporting Factor) bleibt im Kommissionsvorschlag unverändert erhalten. Für Unternehmen mit BBB-Rating sinkt das Risikogewicht im Standardansatz von 100 auf 75 Prozent. IRBA-Institute (mit internen Ratingverfahren) erhalten über einen "hybriden Ansatz" bis Ende 2032 eine Übergangsregelung, die das Risikogewicht um 35 Prozent reduziert. Der Output Floor, der die Eigenkapital-Ersparnis interner Modelle gegenüber dem Standardansatz begrenzt, greift erst 2030 in voller Höhe (72,5 Prozent) und nur auf Gesamtbank-Ebene. Bei voller Weitergabe der Kapitalkosten wären laut Bundesbank maximal 6 Basispunkte Zinserhöhung zu erwarten, nach Auslaufen des hybriden Ansatzes ab 2033 bis zu 25 Basispunkte.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Stellungnahme ist eine primäre Einschätzung der deutschen Aufsichtsbehörde zu einem zentralen regulatorischen Streitpunkt. Sie ist sachlich korrekt in den quantitativen Angaben und spiegelt die bis dato aktuelle Kommissionsfassung wider. Inhaltlich einzuordnen ist sie als politische Positionierung: Die Bundesbank verteidigt hier den EU-Kommissionsvorschlag gegen die harsche Kritik von Bankenverbänden und Teilen des Mittelstands.
Belastbare Elemente:
- Der KMU-Unterstützungsfaktor existiert seit 2014 und reduziert die Eigenkapitalanforderung um 23,81 % für KMU-Kredite bis 2,5 Mio. € (seit CRR II 2020 von zuvor 1,5 Mio. € angehoben; unter CRR III 2025 beibehalten).
- Rund 70 % des KMU-Kreditvolumens in Deutschland werden laut Bundesbank von Standardansatz-Instituten vergeben.
- Die deutschen Banken halten CET1-Quoten weit über dem regulatorischen Minimum (Q3 2023 im Durchschnitt rund 16,4 %, Minimum inklusive Puffer je nach Institut 7–11 %). In der Basel-III-Auswirkungsstudie der Bundesbank (Stichtag 31.12.2023) steigt die Mindestkapitalanforderung deutscher Institute bei Vollumsetzung um 8,7 %, die aggregierte CET1-Quote sinkt rechnerisch von 17,7 auf 14,0 %, immer noch komfortabel über den Minima.
Gegenstimmen und Relativierungen:
- Der Bundesbank-Monatsbericht Juli 2024 zeigt, dass die Unternehmenskreditvergabe seit Mitte 2022 deutlich abgeschwächt ist und 2023 zeitweise negativ war (erste Kontraktion seit 2010). Der Bank Lending Survey Q4 2024 nennt neben der verringerten Risikotoleranz und dem gestiegenen Kreditrisiko explizit auch "neue Basel-III-Regeln" als Grund für die Verschärfung der Kreditstandards.
- Das KfW-Mittelstandspanel 2024 dokumentiert, dass Bankkredite 2024 nur noch rund 32 % der Mittelstandsfinanzierung ausmachen und die Zahl der Kreditverhandlungen 2023 mit 368.000 einen Allzeittiefstand erreicht hat. Eine monokausale Schuldzuweisung an Basel III ist aber empirisch nicht belastbar, denn Zinsniveau, Konjunktur und Risikotoleranz der Banken wirken parallel.
- Der Sachverständigenrat hat in seinem Jahresgutachten 2025/26 die starke Bankabhängigkeit der deutschen KMU-Finanzierung als Wachstumsbremse benannt und auf die strukturelle Schieflage zwischen Staatsanleihen (Risikogewicht 0 %) und KMU-Krediten (Standardansatz 75 % mit SME-Faktor) hingewiesen.
- Bankenverbände (BdB, DSGV, BVR) und Handwerksvertretungen kritisieren vor allem die Kombination aus Output Floor, gestiegenen Offenlegungspflichten und den Kosten der Compliance. Diese Aspekte werden in der Bundesbank-Stellungnahme nicht diskutiert.
Was die Bundesbank nicht adressiert: Die Stellungnahme fokussiert ausschließlich auf Risikogewichte und Kapitalkosten. Kritikpunkte wie die steigende Komplexität (SAFE Frankfurt), die Belastung kleinerer IRBA-Institute durch den Output Floor, und die Wirkung auf Kredite oberhalb der 2,5-Mio.-€-Schwelle bleiben unerwähnt. Auch die politische Frage, ob das regulatorische Gesamtgefüge deutsche KMU strukturell gegenüber Staatsanleihen benachteiligt, wird nicht beantwortet.
Fazit
Die quantitativen Aussagen der Bundesbank-Stellungnahme sind korrekt, und für das Gros der KMU-finanzierenden Standardansatz-Institute stimmt die Entwarnung. Als Gesamtbild der Basel-III-Finalisierung greift sie aber zu kurz: Sie blendet strukturelle Effekte für IRBA-Institute, die absolute Regulierungskomplexität und empirisch belegte Verschärfungen der Kreditstandards aus, die laut Bundesbank-eigenem Bank Lending Survey auch auf die neuen Basel-Regeln zurückgeführt werden. Die Behauptung "Finanzierung des Mittelstandes nicht belastet" ist deshalb zutreffend, aber nur ein Teilaspekt einer vielschichtigen Debatte.
