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Bundesfinanzhof

Oberstes Bundesgericht für Steuer- und Zollsachen mit Sitz in München

Bildquelle: ©Bundesfinanzhof
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Über die Quelle

Der Bundesfinanzhof (BFH) ist das oberste deutsche Gericht für Steuer- und Zollsachen. Er hat seinen Sitz in München und ist eines von fünf obersten Bundesgerichten. Gegründet wurde er durch das Gesetz über den Bundesfinanzhof vom 29. Juni 1950; seinen Betrieb nahm er am 1. September 1950 auf.

Die Geschichte reicht jedoch weiter zurück: Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts gab es Vorgängerinstitutionen für die Steuer- und Zollgerichtsbarkeit. Von 1918 bis 1945 war der Reichsfinanzhof die oberste Instanz. Nach dem Zweiten Weltkrieg führte Bayern die Tradition als Oberster Finanzgerichtshof fort, der ab 1947 auch für die gesamte amerikanische Besatzungszone zuständig war. Der Bundesfinanzhof trat dessen Nachfolge an und blieb in München, wo das Gebäude und eine umfangreiche Bibliothek bereits vorhanden waren.

Der BFH ist in erster Linie Revisionsgericht: Er entscheidet über Revisionen gegen Urteile der 18 Finanzgerichte der Länder. Seine Zuständigkeit umfasst Steuer- und Zollsachen, nicht jedoch Steuerstrafverfahren, die der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterliegen. Bis August 2025 gliederte sich der BFH in elf Senate; seitdem arbeitet er mit zehn Senaten und rund 53 Richterinnen und Richtern. Der XI. Senat wurde aufgelöst, seine Zuständigkeiten auf den V. und IX. Senat verteilt.

Richterinnen und Richter am BFH sind verfassungsrechtlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Allerdings gibt es eine strukturelle Besonderheit: Traditionell werden viele Bundesfinanzrichter aus der Finanzverwaltung rekrutiert. Ob das die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt, ist in der Rechtswissenschaft umstritten, eine generelle Abhängigkeit wird aber nicht angenommen. Konkreten Ärger gab es 2019, als der Richterverein am BFH dem damaligen Bundesjustizministerium vorwarf, die Spitzenpositionen (Präsident und Vizepräsident) aus politischen Gründen mit Kandidaten ohne Erfahrung an einem obersten Bundesgericht besetzen zu wollen.

Faktenfackel Bewertung

Der Bundesfinanzhof ist eine staatliche Institution mit hohem institutionellem Ansehen. Als oberstes Gericht seiner Zuständigkeit spricht er Recht auf Basis der geltenden Gesetze und veröffentlicht seine Urteile transparent. Urteile und Beschlüsse des BFH sind primärquellentauglich für steuer- und zollrechtliche Fragen.

Die erwähnte Kritik an der Richterrekrutierung aus der Finanzverwaltung sowie der Konflikt um Spitzenpostenbesetzungen im Jahr 2019 zeigen, dass der BFH nicht frei von institutionellen Spannungen ist. Diese betreffen aber die gerichtsinterne Personalpolitik, nicht die inhaltliche Qualität der Rechtsprechung.

Fazit

Der Bundesfinanzhof ist als Primärquelle für steuer- und zollrechtliche Urteile zuverlässig und glaubwürdig. Für Faktenfackel-Zwecke sind BFH-Entscheidungen belastbare Belege für rechtliche Sachverhalte im Bereich Steuer- und Finanzrecht.