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Stand: 24.04.2026

Bundestag lehnt AfD-Antrag zum Correctiv-Förderstopp ab

Link Beschreibung

Textarchiv-Eintrag des Bundestags zur Debatte am 23. April 2026: Der Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag "Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen – Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken" (21/5488) wurde nach halbstündiger Aussprache von allen übrigen Fraktionen abgelehnt. Redner: AfD (Dr. Götz Frömming, Renner), CDU/CSU (Dr. Ottilie Klein, Reddig), SPD (Mann, Rabanus), Grüne (Tesfaiesus), Linke (Clara Bünger). Bemerkenswert die CDU-Position von Ottilie Klein: Antrag zwar "grundsätzlich verfehlt", aber inhaltlich scharfe Kritik an CORRECTIV.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Anlass des Antrags war ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des LG Berlin II vom 17. März 2026, das CORRECTIV zur Änderung von zwei Formulierungen in der "Geheimplan"-Berichterstattung verpflichtet hatte. Klägerin war die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy. Hintergrund und vollständiger Verfahrensstand sind im Companion-Link ausführlich dokumentiert: Correctiv: Rechtliche Auseinandersetzungen um "Geheimplan gegen Deutschland". Dieser Text fokussiert auf die parlamentarische Debatte selbst.

Der AfD-Abgeordnete Dr. Götz Frömming sprach von "einem der übelsten politischen Rufmorde in der Geschichte der Bundesrepublik". Die zentrale Behauptung über einen Plan zur massenhaften Abschiebung von Staatsbürgern habe sich "als falsch erwiesen". Correctiv habe wirtschaftliche und persönliche Schäden verursacht und dürfe "keinen Pfennig mehr aus Steuergeldern bekommen." Frömming beantragte damit nicht nur einen Förderstopp, sondern auch die Prüfung, ob staatlich mitfinanzierte Einrichtungen die gerichtlich untersagten Formulierungen weiterverbreitet hätten.

Die CDU-Abgeordnete Dr. Ottilie Klein lehnte den Antrag ab, lieferte aber zugleich inhaltliche Schützenhilfe: Das Urteil sei "noch nicht rechtskräftig" und der Antrag damit "in seiner Zielrichtung grundsätzlich verfehlt". Gleichzeitig räumte sie ein, das Urteil werfe Fragen auf, ob Correctiv seiner journalistischen Verantwortung nachgekommen sei. Sollte es bestätigt werden, hätte die Berichterstattung "den Medien einen massiven Glaubwürdigkeitsschaden zugefügt". Diese Ambivalenz ist politisch bedeutsam: Die Union distanzierte sich zwar vom AfD-Antrag, nutzte die Debatte aber, um Correctiv zu schwächen.

Die Grünen-Abgeordnete Awet Tesfaiesus hielt dagegen, es gehe um ein Verfahren, "das noch nicht einmal rechtskräftig abgeschlossen ist und anderslautende Urteile komplett ausklammert". Sie betonte: "Fakt ist, dass es dieses Treffen gab" und "Fakt ist auch, dass Martin Sellner dort sein Remigrationskonzept vorgestellt hat." (Apollo News, 23. April 2026, dort zitiert). Holger Mann (SPD) warf der AfD vor, "ein noch nicht mal rechtskräftiges Urteil als politischen Freispruch instrumentalisieren" zu wollen, und bezeichnete den Antrag als Versuch von "Zensur". Clara Bünger (Die Linke) kommentierte trocken, ein Gericht sei "in erster Instanz zu einem anderen Ergebnis gekommen als ein anderes - na Donnerlittchen", und ergänzte, das Urteil bedeute nicht, "dass die AfD diesen Plan nicht hat."

Die Debatte wurde am selben Tag, an dem Correctiv seine eigene juristische Einordnung aller laufenden Verfahren veröffentlichte, von rechten Medien aufgegriffen. Apollo News titelte "CDU kritisiert Correctiv - doch Bundestag lehnt AfD-Antrag zum Förderstopp ab" und betonte vor allem Kleins Kritik, während das Abstimmungsergebnis in den Titel-Nebensatz rückte. Das Muster ist typisch für die Nachnutzung parlamentarischer Debatten durch rechte Medien: Die Ablehnung des Antrags wird kleingeredet, die inhaltlichen Übereinstimmungen zwischen AfD und Union hervorgehoben.

Fazit

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag scheiterte mit ihrem Versuch, das noch nicht rechtskräftige LG-Berlin-Urteil für einen Förderstopp gegen Correctiv zu nutzen. Alle anderen Fraktionen lehnten ab. Die CDU-Position war dabei ambivalent: formal gegen den Antrag, inhaltlich aber bereit, Correctiv ernsthaften Schaden zuzufügen, eine Positionierung, die rechte Medien prompt für ihre Berichterstattung nutzten.