Link Beschreibung
Bundestag-Textarchiv-Vorschau zur Debatte am Donnerstag, 23. April 2026, 17:55 Uhr: Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag bringt einen Antrag mit dem Titel "Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen. Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken" ein. Bezug ist das Urteil des Landgerichts Berlin II vom April 2026, das eine Passage der Correctiv-Recherche zum Potsdamer Treffen vom November 2023 als unwahr einstufte. Die AfD fordert auf dieser Grundlage die Streichung staatlicher Förderung für CORRECTIV und ein "Entgegenwirken gegen Falschbehauptungen".
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Das LG Berlin II (Az. 27 O 379/25, Urteil vom 17. März 2026) hat in einem Verfahren der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen Correctiv drei konkrete Formulierungen aus dem Artikel "Geheimplan gegen Deutschland" verboten: die Wendung "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger", die Charakterisierung des Plans als verfassungswidrig sowie eine Passage mit dem Begriff "Ausbürgerungsidee". Das ist der tatsächliche Umfang. Correctiv hält ausdrücklich fest: "Der Text bleibt ansonsten unangefochten." Das Urteil ist nicht rechtskräftig; Correctiv hat Berufung beim Kammergericht eingelegt.
Der AfD-Antrag übersetzt dieses Teilurteil in einen Generalangriff auf die staatliche Förderung von Correctiv. Das ist eine bewusste Verzerrung. Kein Gericht hat die Kernaussagen der Potsdam-Recherche widerlegt: Dass das Treffen stattfand, dass dort über "Remigration" gesprochen wurde, dass AfD-Politiker anwesend waren. Angefochten ist allein die rechtliche Qualifikation einer Schlussfolgerung in einer Formulierung. Zudem hatte das LG Hamburg in einem parallelen Verfahren (Az. 324 O 61/24, Dezember 2025) dieselben Passagen als zulässige Meinungsäußerung eingestuft, wie LTO analysiert. Zwei Landgerichte kamen zu entgegengesetzten Ergebnissen; die Rechtsfrage ist ungeklärt und wird höchstinstanzlich entschieden.
Der AfD-Antrag steht in einer erkennbaren Strategie: Die Fraktion hat wiederholt versucht, Faktencheck-Infrastruktur politisch zu delegitimieren. Correctiv ist dabei ein zentrales Ziel. Der Ausstieg von Correctiv aus der internationalen ClaimReview-Infrastruktur im April 2026 zeigt den strukturellen Druck auf unabhängigen Journalismus: Faktenchecker werden durch juristische Auseinandersetzungen und parlamentarische Angriffe in die Defensive gedrängt. Der Antrag folgt dem Forum-Shopping-Muster der Kanzlei Höcker: Nach dem Hamburger Verlust wurde das Verfahren in Berlin neu aufgerollt, jetzt wird das Berliner Urteil als Beweis für staatlich finanzierte "Falschbehauptungen" in den Bundestag getragen.
Correctiv finanziert sich durch ein Drei-Säulen-Modell: private Spenden, Fördergelder von Stiftungen und Institutionen sowie eigene Einnahmen. Staatliche Mittel fließen über befristete Programme wie "Demokratie leben!" (BMFSFJ) und EU-Förderprojekte. Staatliche Förderung von gemeinwohlorientiertem Journalismus ist in Deutschland und der EU rechtlich etablierte Praxis, keine Besonderheit von Correctiv.
Fazit
Der AfD-Antrag instrumentalisiert ein nicht rechtskräftiges Teilurteil über drei Formulierungen, um die gesamte staatliche Förderung einer Rechercheredaktion in Frage zu stellen. Das ist Teil einer systematischen Strategie, Faktencheck-Infrastruktur durch parlamentarischen und juristischen Druck politisch einzuhegen.
