Link Beschreibung
Am 6. Mai 2026 debattierte der Bundestag den in KW17 abgesetzten Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Der Antrag (Drucksache 21/5748) wurde nach rund dreißigminütiger Debatte in den federführenden Innenausschuss überwiesen.
Bewertung
Einordnung
Der Antrag Drucksache 21/5748 fordert die Bundesregierung auf, fünf Maßnahmen umzusetzen: einheitliche bundesweite Berichtsstandards zur Erfassung von "Ausländerkriminalität", die Aufnahme des Migrationshintergrunds auch bei deutschen Tatverdächtigen in die PKS, eine nach Herkunftsgruppen differenzierte Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ), separate Kategorien für bestimmte Delikte wie Gruppenvergewaltigungen sowie die regelmäßige Nennung von Staatsangehörigkeitsdaten in Polizeipressemitteilungen.
Der Antrag knüpft direkt an das PKS-Framing an, das Alexander Dobrindt am 20. April 2026 bei der Vorstellung der PKS 2025 etabliert hatte. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag übernahm dabei das rhetorische Grundmuster: Nicht die Entwicklung (Rückgang der Gewaltkriminalität um 2,3 Prozent, Rückgang tatverdächtiger Zuwanderer um 7,2 Prozent laut Bundeskriminalamt PKS 2025), sondern der aktuelle Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger (38,5 Prozent insgesamt, 42,9 Prozent bei Gewaltkriminalität) steht im Vordergrund.
Die Forderung nach ethnisch oder migrationshintergrundbasierter Aufschlüsselung der PKS stößt bei Kriminologinnen und Kriminologen auf grundsätzliche methodische Einwände. Dr. Susann Prätor von der Polizeiakademie Niedersachsen bezeichnet die PKS als "nicht mehr als einen Tätigkeitsbericht": Sie bilde primär das Anzeigeverhalten ab, nicht die tatsächliche Kriminalitätslage. Forschungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen belegen, dass Personen mit wahrgenommenem Migrationshintergrund als Tatverdächtige bei Gewaltdelikten mit einer Wahrscheinlichkeit von 22,4 Prozent angezeigt werden, verglichen mit 7,9 Prozent bei Personen ohne Migrationshintergrund. Dietrich Oberwittler vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht und die Kriminologin Gina Wollinger weisen zudem auf sozioökonomische Verzerrungen hin: Die Gruppe der Nichtdeutschen ist überproportional jung, männlich und von Armut betroffen, Faktoren die unabhängig von Herkunft mit erhöhten PKS-Quoten korrelieren. Wollinger und Bögelein belegen in einer aktuellen Forschungsarbeit, dass Staatsangehörigkeit oder Migrationshintergrund selbst keinen eigenständigen Erklärungsfaktor für Kriminalität darstellen, sobald Lebensumstände wie Armut, Bildung und Gewalterfahrungen kontrolliert werden. Der CORRECTIV-Faktencheck vom 15. April 2026 bündelt diese Einwände und belegt, dass eine weitere Aufschlüsselung nach Herkunftsgruppen die bestehenden Verzerrungen vervielfältigen würde, statt Klarheit zu schaffen.
Die im Antrag geforderte Erfassung des "Migrationshintergrunds" auch bei deutschen Tatverdächtigen geht über die bestehende PKS-Logik hinaus: Derzeit wird die Staatsangehörigkeit erfasst, nicht die ethnische Zugehörigkeit. Eine solche Erweiterung wäre datenschutzrechtlich und verfassungsrechtlich relevant, da sie de facto eine ethnisch kategorisierte Strafverfolgungsstatistik begründen würde.
Die Reaktionen der anderen Fraktionen in der Debatte spiegelten die bekannten Lagerlinien: Die SPD (Ingo Vogel, Helge Lindh) und die Grünen (Irene Mihalic) betonten die methodischen Grenzen der PKS und die Gefahr einer selektiven Instrumentalisierung. CDU/CSU (Frederik Bouffier, Florian Oest, Siegfried Walch) unterstützten das Grundanliegen mehr Transparenz im Berichtswesen, ohne sich vollständig auf die AfD-Forderungen festzulegen. Die Linke (Luigi Pantisano, Jan Köstering) lehnte den Antrag grundsätzlich ab.
Fazit
Der Antrag ist das parlamentarische Nachspiel zum Dobrindt-PKS-Framing vom April 2026 und verfolgt das Ziel, eine nach Herkunft und Migrationshintergrund weiter aufgegliederte Kriminalstatistik institutionell zu verankern. Die Überweisung in den Innenausschuss ist ein Standardverfahren; mit einer Mehrheit für den Antrag ist angesichts der aktuellen Koalitionsarithmetik nicht zu rechnen. Kriminologisch ist die Stoßrichtung des Antrags abzulehnen: Eine stärkere ethnische Aufschlüsselung der PKS würde bestehende Anzeige- und Verfolgungsverzerrungen nicht beheben, sondern politisch verwertbarer machen.
