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Stand: 19.05.2026

AfD-Antrag: Zulagen für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr (KW21)

Link Beschreibung

Die Die "Alternative für Deutschland"-Fraktion bringt am Donnerstag, 21. Mai 2026, im Bundestag den Antrag "Zulagen für spezialisierte Kräfte und für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Bundeswehr" ein. Vorgesehen sind eine 20-minütige Debatte und anschließende Überweisung an den Verteidigungsausschuss. Der vollständige Antragstext lag bei Veröffentlichung der Tagesordnung auf bundestag.de noch nicht vor.

Faktenfackel Bewertung

Einordnung

Der Antrag zielt auf die finanzielle Besserstellung von Soldaten, die als spezialisierte Kräfte oder besonders befähigte Unterstützungskräfte eingesetzt werden. Die Forderung greift ein reales Thema auf: Das Zulagensystem für Bundeswehr-Spezialisten ist im deutschen Besoldungsrecht komplex geregelt und wurde zuletzt schrittweise ausgebaut.

Die Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) unterscheidet heute drei Ebenen: § 23m regelt Zulagen für Spezialkräfte im engeren Sinne (Kommandosoldaten, Kampfschwimmer des KSK) mit bis zu 1.125 Euro monatlich. § 23o erfasst spezialisierte Kräfte einer zweiten Kategorie, etwa Kampfretter der Luftwaffe oder spezialisierte ABC-Abwehrkräfte, mit bis zu 500 Euro monatlich. § 23p schließlich sieht für besonders befähigte Unterstützungskräfte des KSK zwischen 250 und 500 Euro monatlich vor.

Das Muster dieses Antrags ist für die AfD nicht neu: Bereits im Juni 2023 stellte die Fraktion einen inhaltlich eng verwandten Antrag (Drucksache 20/7359), der die Zahlung der Spezialisten-Zulage nach § 23o EZulV an die Air Mobile Protection Teams der Luftwaffe forderte, da diese Einheit die Voraussetzungen erfülle, aber keine Zulage erhalte. Auch jener Antrag wurde dem Verteidigungsausschuss überwiesen und blieb dort ohne weitere parlamentarische Folge.

Das Bundesverteidigungsministerium hat das Zulagensystem zuletzt mit dem "Artikelgesetz Zeitenwende" vom 31. Januar 2025 erheblich ausgebaut: Neue Alarmierungsvergütungen (75 bis 500 Euro monatlich), Erhöhung des Auslandsverwendungszuschlags, Ehepartnerzuschlag und Aufstockung der Übergangsbeihilfe wurden mit dem am 5. März 2025 in Kraft getretenen Gesetz umgesetzt. Ab 1. April 2025 stiegen alle Besoldungsgruppen um 3 Prozent (mindestens 110 Euro), ab 1. Mai 2026 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent.

Ob für spezifische Verwendungen im Bereich spezialisierter Kräfte Zulagen-Lücken bestehen bleiben, die der Antrag schließen will, lässt sich ohne den tatsächlichen Antragstext nicht abschließend beurteilen. Der Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2025, der am 26. März 2026 im Bundestag beraten wurde, benennt als zentrale Herausforderungen Personalaufwuchs, Bürokratieabbau und Drohnen, nennt aber keine spezifischen Zulagen-Lücken für Spezialkräfte.

Die Antragstellung folgt einem erkennbaren Schema: Die AfD platziert regelmäßig Anträge mit populärem Adressatenkreis in der Bundeswehr (Soldaten, Spezialkräfte, Wehrpflichtige), die inhaltlich legitime Forderungen enthalten können, aber unter den parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen keine Aussicht auf Annahme haben. Der Antrag wird nach der 20-minütigen Plenardebatte in den Verteidigungsausschuss überwiesen und dort nach bisherigem Muster vertagt oder abgelehnt.

Fazit

Der Bundestag-Textarchiv-Eintrag berichtet neutral über einen AfD-Antrag zu Bundeswehr-Zulagen. Da es sich um eine parlamentarische Forderung handelt, nicht um eine überprüfbare Faktenbehauptung, ist kein Urteil zum Inhalt angebracht. Der Antrag greift ein reales Thema auf - das bestehende Zulagensystem weist komplexe Anwendungsgrenzen auf - schließt aber direkt an einen bereits 2023 gescheiterten Vorgänger-Antrag derselben Fraktion an.