Link Beschreibung
Übersichtsseite des Generalbundesanwalts zum Phänomenbereich linksextremistischer Terrorismus. Stellt Definition, rechtliche Einordnung und aktuelle Einschätzung der Bundesanwaltschaft dar.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die Seite gibt einen knappen Überblick über den Phänomenbereich linksextremistischer Terrorismus aus Sicht der Bundesanwaltschaft. Als ideologische Wurzel wird die studentische Protestbewegung der späten 60er Jahre benannt. Im Mittelpunkt stehen die Rote Armee Fraktion (RAF), der die Behörde 34 Morde, Entführungen und Sprengstoffattentate anlastet und die sich 1998 selbst auflöste, sowie die Revolutionären Zellen (RZ), die laut GBA 186 schwere Straftaten begingen. Daneben thematisiert die Seite aktuelle Verfahren, bei denen Mitglieder linksextremistischer Vereinigungen gewaltsame Auseinandersetzungen mit mutmaßlichen Rechtsextremisten gesucht haben.
Als institutionelle Hintergrundseite ohne konkrete Zahlenangaben oder politische Wertungen liefert der Text Definitionen und historischen Kontext für die Ermittlungsarbeit der Bundesanwaltschaft. Aktuell läuft u. a. die Anklage gegen Daniela Klette wegen versuchten Mordes (Pressemitteilung vom 27. März 2026).
Fazit
Die Seite ist eine nüchterne Selbstdarstellung der Bundesanwaltschaft zu einem ihrer Arbeitsschwerpunkte. Sie eignet sich als Primärquelle für die institutionelle Einordnung linksextremistischer Terrorismusverfolgung in Deutschland, enthält aber keine überprüfbaren Einzelbehauptungen, die einen Faktencheck erforderten.
