Link Beschreibung
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 26. Februar 2026 im Verfahren 13 L 1109/25 dem Eilantrag der AfD auf vorläufige Aussetzung ihrer Einstufung als gesichert rechtsextrem stattgegeben. Die Entscheidung wirkt bis zur rechtskräftigen Klärung im Hauptsacheverfahren. Das bedeutet nicht, dass die AfD als "unbedenklich" oder "entlastet" gilt, sondern lediglich, dass die rechtlichen Folgen der Einstufung bis zur weiteren Entscheidung nicht vollzogen werden sollen.
