Link Beschreibung
DIW-Wochenbericht 47/2019 von Stefan Bach, Steuerexperte am DIW Berlin. Der Beitrag gibt einen Überblick zur Entwicklung von Steuersystem und Sozialbeiträgen seit den Erzbergerschen Reformen 1919/20 und ordnet Belastungsquoten, Strukturverschiebungen und Reformdebatten historisch ein.
Zentrale Datenpunkte: Spitzensteuersatz der Einkommensteuer 95 Prozent unter alliierter Verwaltung ab 1946, schrittweise Absenkung auf 53 Prozent bis 1958, weiter auf 42 Prozent durch die rot-grünen Reformen, 45 Prozent Reichensteuer ab 2007. Die Vermögensteuer wurde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 22. Juni 1995 ab 1997 faktisch ausgesetzt und seither nicht reformiert. Die gesamtwirtschaftliche Steuerquote pendelt seit den 1950er Jahren zwischen 22 und 24 Prozent des BIP, die Sozialbeiträge stiegen dagegen deutlich auf rund 17 Prozent des BIP im Jahr 2018.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Der Wochenbericht ist eine vom DIW Berlin herausgegebene steuerhistorische Überblicksarbeit und beruht auf dem ausführlicheren Diskussionspapier 1767 "100 Jahre deutsches Steuersystem: Revolution und Evolution" desselben Autors, veröffentlicht in Steuer und Wirtschaft 2/2019. Die Zahlenreihen stützen sich auf Finanzstatistik, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen und wirtschaftshistorische Schätzungen, unter anderem auf Mark Spoerer: "Öffentliche Finanzen" in "Deutschland in Daten" (bpb, 2015).
Die Kernaussagen des Berichts sind unabhängig belegbar. Den Spitzensteuersatz von 95 Prozent setzte der Alliierte Kontrollrat mit Gesetz Nr. 12 vom 11. Februar 1946 rückwirkend zum 1. Januar 1946 in Kraft; die schrittweise Absenkung bis in die 1950er Jahre und der heutige Spitzensatz von 42 Prozent bzw. 45 Prozent Reichensteuer sind in der offiziellen Tarifgeschichte der Einkommensteuer dokumentiert. Die Aussetzung der Vermögensteuer folgt dem Beschluss des Zweiten Senats vom 22. Juni 1995, Az. 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121), in dem die Einheitsbewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt wurde. Weil der Gesetzgeber bis Ende 1996 keine Neuregelung beschloss, wird die Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben.
Der Beitrag ordnet auch politische Reformdebatten ein: Die "Bierdeckel"-Initiative von Friedrich Merz aus dem Jahr 2003 und die Konzepte von Paul Kirchhof werden als gescheiterte Reformvorschläge benannt. Gleichzeitig weist Bach darauf hin, dass schon moderate Entlastungen für breite Bevölkerungsgruppen schnell Steuerausfälle in Größenordnungen von 30 Milliarden Euro pro Jahr verursachen und Gegenfinanzierungen über Vermögens-, Erbschaft- oder höhere Spitzensteuern erforderlich machen.
Das DIW Berlin ist als Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft ein regelmäßig extern evaluiertes, öffentlich finanziertes Forschungsinstitut. Stefan Bach ist seit 1992 am Institut und seit 1996 Projektleiter für Steuer- und Verteilungsanalysen (DIW-Personenprofil, Wikipedia); seine Arbeiten sind international zitierte Standardreferenzen der deutschsprachigen Steuerforschung. Der Wochenbericht ist unter CC-BY-4.0 frei nachnutzbar und wird zusätzlich im Repositorium EconStor bereitgestellt.
Fazit
Der Wochenbericht liefert einen belastbaren, historisch sauber belegten Längsschnitt zum deutschen Steuersystem. Die zentralen Angaben zu Einkommensteuer-Spitzensätzen, Vermögensteuer-Aussetzung und Steuerquote sind durch unabhängige Primär- und Fachquellen gedeckt und eignen sich als Referenz für Debatten über Steuergerechtigkeit und historische Vergleichspunkte.
