Link Beschreibung
Die ifo-Pressemitteilung vom 31. Juli 2023 fasst eine Kurzexpertise im Auftrag des Bundesministerium der Finanzen (Bundesfinanzministerium, Forschungsauftrag fe 3/19) zusammen. Die Autoren David Gstrein, Elena Herold und Florian Neumeier schätzen die fiskalischen Auswirkungen der OECD-Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung für Deutschland: Die globale Mindestbesteuerung von 15 % (Säule 2) bringt jährliche Mehreinnahmen von 1,5 bis 1,7 Mrd. €. Säule 1 (Neuverteilung von Besteuerungsrechten, noch nicht umgesetzt) würde zusätzlich 0,85 bis 1,7 Mrd. € einbringen. Kombiniert ergibt sich ein Mehrertrag von 2,4 bis 3,4 Mrd. € pro Jahr.
Neumeier ordnet ein: "Unseren Schätzungen zufolge wäre Deutschland zwar Reformgewinner. Der Zuwachs an Steuereinnahmen fällt jedoch eher mäßig aus." Im Frühjahr 2022 ging die ifo-Forschungsgruppe noch von einem Rahmen zwischen 1,6 und 6,2 Mrd. € aus. Die aktuellen Schätzungen liegen also deutlich niedriger, weil die internationalen Detaileinigungen die ursprünglichen Erwartungen dämpften.
Faktenfackel Bewertung
Einordnung
Die ifo-Schätzung ist die offizielle deutsche Regierungs-Referenz für die Wirkung von OECD Pillar 2. Pillar 2 ist in Deutschland seit dem Mindestbesteuerungsgesetz (MinStG), BGBl. 2023 I Nr. 397 vom 27. Dezember 2023 für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Anwendungsbereich: multinationale Konzerne ab 750 Mio. € konsolidiertem Umsatz.
Die Zahl wirkt in der öffentlichen Debatte oft beeindruckend, ist aber im Verhältnis zum tatsächlichen Schaden durch Gewinnverlagerung gering. Das Tax Justice Network beziffert den deutschen Steuerverlust durch Gewinnverlagerung im State of Tax Justice 2024 auf 37,7 Mrd. USD pro Jahr (nur Corporate Profit Shifting, ohne Offshore-Vermögen). Die ifo-geschätzten 1,5 bis 1,7 Mrd. € decken damit weniger als 5 % der identifizierten Lücke ab. Auch die zweite Säule würde das Bild nur wenig verändern.
Das EU Tax Observatory unter Gabriel Zucman kommt im Global Tax Evasion Report 2024 mit einer anderen Methodik (Makrodaten, bilaterale Zahlungsbilanzen) zu konsistenten Größenordnungen: EU-Länder verlieren rund 20 % ihres Körperschaftsteueraufkommens durch Gewinnverlagerung. Die Bandbreite seriöser Schätzungen für Deutschland liegt damit bei 30 bis 44 Mrd. € Steuerverlust jährlich. Das DIW Berlin beziffert den Verlust allein durch Unternehmenssteuervermeidung auf bis zu 30 Mrd. € (Zusammenfassung Netzwerk Steuergerechtigkeit).
Kritiker sehen strukturelle Schwachstellen der Reform. Die Substance-based Income Exclusion (SBIE) nimmt Gewinne im Umfang von Lohnsumme und Sachanlagen aus der Mindeststeuer heraus. CbCR-Safe-Harbours erlauben in einer Übergangsphase vereinfachte Tests. Das BMF hat Anfang 2026 zudem ein permanentes Safe-Harbour-Paket eingeführt , eine aus Sicht mehrerer Beobachter weitere Aufweichung. Hinzu kommt, dass die USA bisher keine mit Pillar 2 vergleichbare Mindeststeuer auf Bundesebene erheben.
Die ZEW-Analyse (Gaul/Spengel, Policy Brief 22-07) schätzt die Compliance-Kosten für deutsche Unternehmen auf 319 Mio. € einmalig plus rund 100 Mio. € pro Jahr , ein nennenswerter Anteil des erwarteten Mehrertrags. Das ZEW fasst seine Einschätzung knapp zusammen: "Significant Costs, Limited Benefits".
Einordnend lässt sich sagen: Pillar 2 ist ein historischer Durchbruch in der internationalen Steuerkoordination, aber kein Heilmittel gegen die Gewinnverlagerung ins Ausland. Forderungen nach einer deutlich höheren Mindeststeuer (oft 25 %, wie von der ICRICT oder dem Tax Justice Network vertreten) und nach einer konsequenten Abschaffung der Safe Harbours bleiben auf der Agenda.
Fazit
Die ifo-Schätzung ist methodisch solide und stammt aus einer offiziell vom BMF beauftragten Kurzexpertise. Die Größenordnung von 1,5 bis 1,7 Mrd. € jährlich aus Pillar 2 ist die belastbare Referenzzahl. Die Einordnung "bescheiden" ist gerechtfertigt: Sie adressiert weniger als 5 % des seriös geschätzten deutschen Steuerverlusts durch Gewinnverlagerung.
